Energiewende

Energiewende und Klimaschutz im Gebäudebestand

Unsere Städte und Gemeinden nehmen bei der Energiewende eine Schlüsselstellung ein: Dort treffen verschiedene, teils gegenläufige Belange aufeinander - Klimaschutz und Energieeinsparung, Investitionskosten und Wirtschaftlichkeit, Sozialverträglichkeit und bezahlbares Wohnen, Städtebau und Baukultur, zentrale und dezentrale Versorgungslösungen. Eine wesentliche Aufgabe der Kommunen besteht daher in der Initiierung, Moderation und Prozesssteuerung der lokalen Energiewende.

Um innovative Techniken, Prozesse und Dienstleistungen auf der lokalen Ebene zu erproben und  anschließend in die Breite zu tragen, bieten energetische Quartiersansätze vielversprechende Möglichkeiten. Denn wir brauchen integrierte energetische Lösungen, die bei der Energieerzeugung und dem Verbrauch sämtliche Prozesse miteinander verknüpfen. Dazu gehört auch das mit dem Begriff „Sektorkopplung“ beschriebene künftige Zusammenspiel von Wärme, Strom und Elektromobilität. Von Quartier zu Quartier können Energieeffizienz und Energieversorgung unterschiedlich ausgestaltet sein. Ausschlaggebend sind die jeweiligen Eigentumsverhältnisse, die Alters- und Sozialstruktur der Bewohner bzw. Eigentümer, die Baustruktur und das Alter der Gebäude, der Immobilienmarkt sowie die vorhandene Energieinfrastruktur und die Möglichkeiten, erneuerbare Energien einzusetzen. Zum Erreichen eines möglichst klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 spielen Energieversorgungslösungen, die lokal erzeugte regenerative Energien ortsnah nutzen, eine wichtige Rolle. In Quartierskonzepten wird für mehrere Gebäude oder gar für kleinere Stadtteile die Energieversorgung organisiert.

Integrierte energetische Quartiersansätze sollten deshalb sowohl im Ordnungsrecht als auch in der Förderung noch stärker verankert werden. Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetztes (GEG), der die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in ein ordnungsrechtliches Rahmenwerk zusammenfassen sollte, kann dafür eine Grundlage bilden. Das GEG würde das Nebeneinander von EnEV und EEWärmeG beenden, die bisher mit unterschiedlichen Regelwerken die energetischen Anforderungen an Gebäude bestimmen.

Gerade bei privaten Vermietern, Selbstnutzern und Wohneigentümergemeinschaften stockt die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes. Deshalb braucht es auch weitaus größere Anstrengungen bei der Mobilisierung von Wohneigentümern. Insbesondere private Gebäudeeigentümer müssen bei der Planung, Finanzierung und Durchführung energetischer Maßnahmen an ihren Häusern besser beraten und begleitet werden. Auch die finanziellen Anreize gilt es zu verbessern, wenn man höhere Sanierungsraten erreichen möchte.

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