EU-Fahnen in Straßburg

Begleitung der europäischen Struktur- und Regionalpolitik

Am 29. Mai 2018 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Verordnungsentwürfe zur Neuausrichtung der europäischen Regional- und Strukturförderung für die Programmperiode 2021 bis 2027. Damit ist die Verhandlungsrunde mit dem Rat und dem Europaparlament formal eingeläutet. Deutschland wird trotz der Bereitschaft zu höheren Einzahlungen in den EU-Haushalt 21 Prozent weniger Regionalfördermittel erhalten. Die verbleibenden 15,7 Milliarden Euro sollen allerdings in alle Bundesländer fließen. Selten zuvor stand daher die Frage nach dem „europäischen Mehrwehrt“ einzelner Fördertöpfe so stark im Zentrum wie bei der aktuellen Debatte. Was kann und soll also mit den noch zur Verfügung stehenden Mitteln gefördert werden?

Als zentrale Zukunftsaufgaben sieht die Kommission die Sicherung der globalen Wettbewerbsfähigkeit sowie die Bekämpfung des Klimawandels. Der größte Teil der Förderung wird künftig in Maßnahmen für intelligentes und innovatives Wachstum mit der Unterstützung bei der Digitalisierung fließen, in den Ausbau der Forschungslandschaft, die Minderung des CO?-Ausstoßes, in die Integration von Migranten und benachteiligten Bevölkerungsgruppen sowie in Gesundheitsinvestitionen. Unter dem übergeordneten Ziel eines „bürgernahen Europas“ werden aber auch weiterhin integrierte Entwicklungsstrategien gefördert, in denen verschiedene Themenfelder in einem kohärenten Konzept zusammenwirken. Dies umfasst sowohl städtische Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf als auch funktionale, interkommunale Gebiete (z.B. für ein stadtregionales Energiekonzept). Mindestens sechs Prozent der nationalen Mittel sollen dafür eingesetzt werden – bislang waren es fünf. Etwas Unklarheit birgt die Ankündigung einer „Europäischen Stadtinitiative“, die ausschließlich durch die EU-Kommission koordiniert werden soll. Dazu gehören kommunale Austauschprogramme wie URBACT, innovative städtische Pilotprojekte sowie die Städtische Agenda der EU – Themenfelder also, in denen die Mitgliedstaaten derzeit ein gehöriges Mitspracherecht haben.

Was die transnationale Zusammenarbeit (Interreg) angeht, so lässt sich aus den Verordnungen herauslesen, dass sich die Interreg-Programmatik künftig wieder mehr auf ihre eigentliche Stärke beziehen soll, nämlich auf die Förderung von Kooperation und Kommunikation in funktionalen Gebieten. Der Verordnungsvorschlag veranschlagt für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit im Förderzeitraum 2021 bis 2027 insgesamt 8,4 Milliarden Euro. Der Großteil dieser Mittel soll nach Vorstellung der Europäischen Kommission der grenzübergreifenden Zusammenarbeit an Landgrenzen (52,7 Prozent) und der transnationalen und maritimen Zusammenarbeit in funktionalen zusammenhängenden Gebieten und im Umkreis von Meeresbecken (31,4 Prozent) zu Gute kommen. Die konkreten Vorschläge zur Abgrenzung der Programme werden erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt. Neu ist auch, dass Interreg-spezifische Ziele vorgeschlagen werden, nämlich „mehr Sicherheit in Europa“ und eine „bessere Interreg-Governance“. Auch soll es künftig Interreg-spezifische Indikatoren zur Messung der Ergebnisse der Zusammenarbeit geben – ein erster Ansatz, um die themenübergreifenden, prozessorientierten Wirkungen und Erfolge von Interreg B besser abbilden zu können.

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