Berlin, 21. Januar 2016. Die Grunderwerbsteuer hat sich zu einem Kostentreiber für den Wohnungsneubau entwickelt. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Bedeutung der Grunderwerbsteuer für das Wohnungsangebot“ die im Januar 2016 veröffentlicht wurde. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln hat die Studie im Auftrag des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. (DV) erstellt. Sie zeigt, dass die in vielen Ländern gestiegenen Steuersätze den benötigten bezahlbaren Wohnungsneubau hemmen und die Bürger mit höheren Wohnkosten belasten. Zudem verteuert die hohe Grunderwerbsteuer die Baulandentwicklung durch Mehrfachbesteuerungen bei der Grundstücksentwicklung. Die vom DV koordinierte Arbeitsgruppe „Aktive Liegenschaftspolitik“ fordert Bund und Länder deshalb auf, die Grunderwerbsteuer wieder auf einheitliche 3,5 Prozent zu senken. Die AG gehört zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen.
Seit 2007 haben fast alle Bundesländer die Grunderwerbsteuersätze deutlich erhöht, manche sogar auf 6,5 Prozent. Das gesamte Steueraufkommen aller Länder liegt bei neun Milliarden Euro. Von den Steuereinnahmen, die den Bundesländern alleine zu Gute kommen, macht das mehr als die Hälfte aus. Eine Sonderregelung des Länderfinanzausgleichs sorgt dafür, dass die Länder einen Großteil der Mehreinnahmen behalten können. Damit besteht ein zusätzlicher Anreiz, die Sätze weiter zu erhöhen. Als der Bund den Ländern die Steuersatzautonomie im Zuge der Föderalismusreform 2006 zugestand, war er von einem preissenkenden Steuerwettbewerb der Länder untereinander ausgegangen. Diese Hoffnung hat sich jedoch nicht erfüllt.
Neubauten werden so unnötig teurer. Oft kaufen Kommunen oder Entwicklungsträger Grundstücke, entwickeln sie und verkaufen sie an Bauträger weiter. Diese bebauen die Grundstücke und veräußern die Immobilien dann an private Eigentümer oder Wohnungsunternehmen. Bei einem solch gängigen Vorgehen muss die Grundsteuer für ein Grundstück mehrfach bezahlt werden. Dieser kumulative Kosteneffekt hemmt und verteuert auch die rasche Entwicklung von zusätzlichem Bauland. Bei einer Durchschnittsimmobilie mit einem Kaufpreis von 360.000 Euro und einem Grunderwerbssteuersatz von 6,5 Prozent beträgt die Gesamtsteuerbelastung bis zu 37.000 Euro. In der letztgenannten Zahl ist die Mehrfachbesteuerung aus vorherigen Grundstückstransaktionen enthalten, ebenso wie die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Ein Grunderwerbsteuersteuersatz von 3,5 Prozent würde die Steuerlast um 17.000 Euro verringern.
Die Arbeitsgruppe „Aktive Liegenschaftspolitik“ empfiehlt, dem preistreibenden Charakter der Grunderwerbsteuer Einhalt zu gebieten. Die Grunderwerbsteuer muss wieder auf einen Satz von maximal 3,5 Prozent reduziert werden. Dazu wird eine bundeseinheitliche Regelung angeregt. Zudem sollte der Bund bei Neubau eine vorsteuerliche Berücksichtigung der Grunderwerbsteuer ermöglichen. Auf jeden Fall sollte die Grunderwerbsteuer vollständig in den Länderfinanzausgleich einbezogen werden. So wird einer Erhöhung durch die Länder entgegengewirkt. Dies wäre ein wichtiger finanzieller Beitrag zum bezahlbaren Wohnen und Bauen.
Anlaufstellen für ältere Menschen
© 2024 Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.