DV plädiert für rasche Einigung auf Baulandmobilisierungsgesetz
Berlin, 22. Februar 2021. Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes im Bauausschuss des Bundestages hat sich der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV) erneut für eine rasche Einigung der Koalitionsparteien ausgesprochen: „Drei Jahre intensiver Arbeit mit der Baulandkommission und die daraus resultierende Novelle des Baugesetzbuches dürfen nicht einfach in den Wind geschossen werden“, sagte Michael Groschek, Staatsminister a. D. und Präsident des DV. Er mahnte: „Angesichts angespannter Wohnungsmärkte muss sich die Koalition dringend auf die Novelle einigen. Stillstand ist keine Lösung!“
Das lange erwartete Baulandmobilisierungsgesetz soll dazu beitragen, künftig schneller und flexibler mehr Bauland für mehr bezahlbaren Wohnraum zu mobilisieren. In der parlamentarischen Auseinandersetzung zwischen CDU/CSU und SPD, die durch unterschiedliche Interessenvertreter weiter befeuert wird, droht aktuell allerdings ein Scheitern der Gesetzesnovelle: Kommunale Spitzenverbände, die Mieterseite und Gemeinwohlakteure fordern noch weitergehende bodenpolitische Steuerungsmöglichkeiten, um über eine gestärkte kommunale Liegenschaftspolitik den knappen und dadurch teuren Boden stärker für preiswerten Mietwohnungsbau einzusetzen. Dagegen gehen der Immobilienwirtschaft und den privaten Eigentümer:innen die kommunalen Eingriffe in das Eigentumsrecht zu weit. Sie wollen mehr Beschleunigung und Flexibilisierung, um durch mehr und besser ausgenutztes Bauland die Bodenpreisspirale zu durchbrechen.
Der vorliegende Gesetzentwurf möchte die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden stärken, wenn es darum geht, Baugrundstücke und Brachen zu mobilisieren oder bodenpolitische Instrumente für den bezahlbaren Wohnungsneubau einzusetzen. Gleichzeitig soll es künftig schneller und einfacher möglich sein, verfügbare Flächen zu beplanen, neues Bauland zu entwickeln und höhere Dichten zu gewähren. Der Streit um die Novelle ist lösbar, wenn man sich vor Augen hält, wozu das Baugesetzbuch genau dient: Es ist ein Instrumentenkasten, den Kommunen für ihre bauplanerische und städtebauliche Entwicklung und Steuerung einsetzen können. Es bietet Optionen. Und genau so müssen auch die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten der Novelle verstanden werden. Wichtig ist allerdings, dass die Kommunen dieses Mehr an Flexibilität und Steuerung mit Augenmaß nutzen: Erweiterte Vorkaufsrechte und Baugebote sind dazu da, Blockaden bei der Baulandentwicklung aufzulösen und die Bremse zu ziehen, wenn Boden ohne Bauabsicht gehalten oder spekulativ mehrfach mit immer höheren Preisen verkauft wird. Genauso zielgerichtet sollte auch der neue sektorale Bebauungsplan eingesetzt werden, mit dem Kommunen im bisher unbeplanten Innenbereich Quoten für preiswerte oder Sozialwohnungen festsetzen können. Gleichzeitig müssen aber gerade dort auch die neuen Gestaltungsspielräume von Einfüge-Gebot und den Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung ausgeschöpft werden, um höheren und dichteren Neubau sowie Dachausbauten und Aufstockungen zu erleichtern.
Eine gemeinwohlorientiertere Bodenpolitik, gepaart mit Beschleunigung und Flexibilisierung in der Baulandentwicklung, ist und bleibt der Schlüssel für den benötigten bezahlbaren Wohnungsneubau. Die Menschen in den Wachstumsräumen mit hohen Mieten und Kaufpreisen erwarten effektive Lösungen. Um die Mammutaufgabe „mehr bezahlbarer Wohnraum für alle“ zu lösen, braucht es alle Partner an Bord: die öffentliche Hand, gemeinwohlorientierte Akteure und die private Bau- und Immobilienwirtschaft. Dem sollte die Politik Rechnung tragen und das Baulandmobilisierungsgesetz verabschieden.
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