Bestandsorientierte Wohneigentumspolitik notwendig

Berlin, 12. September 2023. Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV) fordert die Bundesregierung in einem Impulspapier dazu auf, eine ressortübergreifende Förderstrategie für die Wohneigentumsbildung vorzulegen, die auch den Bestand einbezieht. Diese sollte in enger Zusammenarbeit der zuständigen Bundesministerien erarbeitet werden und sofort umsetzbare Maßnahmen enthalten. So etwa die Öffnung der neuen Eigentumsförderung des Bundes sowie der Sanierungsförderung für den Bestandserwerb und die Unterstützung kommunaler Ansätze wie „Jung kauft Alt“. Zudem fordert der DV, den Ersterwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung von der Grunderwerbsteuer zu befreien und Anreize zur Eigenkapitalbildung zu stärken. Hintergrund ist, dass die im Sommer 2023 gestartete Wohneigentumsförderung der Bundesregierung kaum zur Wohneigentumsbildung breiter Schichten beiträgt, wie bisherige Förderfälle zeigen. Denn die Mehrheit der einkommensschwächeren Haushalte erwirbt Wohneigentum im Bestand – den Bestandserwerb jedoch lässt die Förderung der Bundesregierung derzeit weitestgehend außer Acht.

„Ohne eine Bestandsförderung wird eine breite Eigentumsförderung für Familien mit Durchschnittseinkommen nicht gelingen und die Eigentumsbildung bleibt ein Privileg reicher Personen“, so Oda Scheibelhuber, Vorsitzende des ifs Institut Wohneigentum im DV. Noch nie standen die Vorzeichen für die Bildung von Wohneigentum für breite Bevölkerungsschichten so schlecht wie derzeit: die bereits seit Jahren zurückgehende Wohneigentumsquote sinkt bei den jüngeren Jahrgängen noch weiter ab. Zinswende und explodierende Baukosten bei hohen Immobilienpreisen machen es gerade Familien mit durchschnittlichen Einkommen vielerorts unmöglich, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Die Wohneigentumsförderung des Bundes hilft dabei nur wenigen. Denn in der Nachfolge des Baukindergeldes beschränkt sie sich auf Neubau mit übergesetzlichen Energie- und Nachhaltigkeitsstandards und setzt mit 60.000 Euro Netto-Haushaltseinkommen für eine dreiköpfige Familie geringere Einkommensschwellen, mit denen ein teurer Neubau nicht zu finanzieren ist. Die Mehrheit des Eigentumserwerbs erfolgt gerade bei einkommensschwächeren Haushalten mittlerweile im Bestand. Bei der geplanten Anpassung des Förderprogramms sollten deshalb dringend die Einkommensschwellen erhöht und der Bestandserwerb einbezogen werden.

Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum hat hierzu bereits einige gute Vorschläge erarbeitet. Auf dieser Basis, und ergänzt um weitere Elemente, hat DV ein Impulspapier an die Bundesregierung gerichtet und fordert sie dazu auf, eine ressortübergreifende Förderstrategie für die Wohneigentumsbildung vorzulegen, die auch den Bestand einbezieht. Diese sollte rasch in einem Zusammenwirken von Bundesbau-, Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium erarbeitet werden. Als unmittelbar umsetzbare Maßnahmen sollte sie folgende Kernelemente für eine bestandsorientierte Wohneigentumspolitik enthalten:

  • Öffnung der neuen Eigentumsförderung des Bundes sowie die Sanierungsförderung für den Bestandserwerb: Die neue Eigentumsförderung sollte auf Bestandsgebäude ausgeweitet werden, wenn diese den Klimaschutzzielen genügen oder eine energetische Modernisierung erfolgt; auch über zeitlich gestreckte Teilmaßnahmen eines individuellen Sanierungsfahrplanes. Ebenso sollte es für Schwellenhaushalte möglich sein, z.B. über einen Erwerbsbonus den Kauf von Bestandsgebäuden aus der Sanierungsförderung mit zu fördern.
  • Kommunale Ansätze unterstützen: Eine neue Bundesinitiative sollte zur systematischen Verbreitung kommunaler Vorhaben beitragen, die eine bestandsorientierte Eigentumsbildung voranbringen (z.B. Generationenwechsel oder „Jung kauft Alt“).
  • Staatliche Belastung des Eigenkapitals verringern: Der Ersterwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung sollte von der Grunderwerbsteuer befreit bzw. mit Freibeträgen versehen werden.
  • Anreize zur Eigenkapitalbildung stärken: die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage sollten durch einen Index regelmäßig um die Inflation erhöht werden. Die Eigenheimrente, inklusive der Möglichkeiten zur Verwendung für energetische Sanierungen, sollte gestärkt werden.

Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag mehr Menschen das Wohnen im selbstgenutzten Wohneigentum ermöglichen. Dieses Ziel ist richtig und wichtig. Denn ein Großteil der Menschen wünscht sich die eigenen vier Wände. Außerdem trägt Wohneigentum zu einer gerechteren Vermögensverteilung, gesellschaftlichem Zusammenhalt, Generationengerechtigkeit und zur Sicherung der Altersvorsorge bei. Allerdings verharrt die Wohneigentumsquote in Deutschland im internationalen Vergleich nach wie vor auf niedrigem Niveau – Tendenz gerade für jüngere Haushalte sinkend.

Das Positionspapier finden Sie hier.

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