Mit Technologieoffenheit und Flexibilität die Energie- und Klimaziele erreichen!

Bilanzveranstaltung der DV-Arbeitsgruppe "Energie, Immobilien und Stadtentwicklung" am 7. Juli 2016 in Berlin

Der Gebäudesektor kann einen wesentlichen Beitrag zu den Energie- und Klimaschutzzielen leisten. Allerdings führt die derzeitige Systematik von Ordnungsrecht und Förderung dazu, dass die CO2-Minderungspotenziale nicht ausreichend genutzt werden. Zudem können negative wirtschaftliche, soziale und baukulturelle Folgewirkungen entstehen. Vor diesem Hintergrund diskutieren Bund und Länder derzeit intensiv über eine strukturelle Neukonzeption der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Verbindung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG). Die Bauministerkonferenz fordert, dass eine hohen Klimaschutzwirkung mit niedrigen Bau- und Bewirtschaftungskosten vereinbart und mehr Technologieoffenheit sowie eine Vereinfachung erreicht werden muss.

Die Arbeitsgruppe „Energie, Immobilien und Stadtentwicklung“ des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV) hat sich unter Leitung von Prof. Dr. Klaus Töpfer in ihrer anderthalbjährigen Arbeit damit auseinandergesetzt, wie volkswirtschaftlich kosteneffiziente, betriebswirtschaftlich tragfähige und sozial verträgliche Lösungen aussehen könnten. Die Arbeitsgruppe aus einem interdisziplinären Kreis hochrangiger Vertreter aus Immobilienwirtschaft und privater Gebäudeeigentümer, Mietervertreter, Energiewirtschaft, Stadtplanung und Stadterneuerung, Architektur, Finanzinstituten sowie Kommunen und Landesministerien stellte auf einer Bilanzkonferenz am 7. Juli 2016 ihre Ergebnisse und Empfehlungen vor.

Energie im wohnungspolitischen Kontext

In seiner Begrüßung stellte Dr. Jürgen Heyer, Präsident des DV, das Thema Energie in den wohnungspolitischen Kontext. „Die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum, die Aufnahme und Integration von Geflüchteten und die Umsetzung der Energiewende sind untrennbar miteinander verbunden“, so Jürgen Heyer. Denn die hohen Standards für Energieeffizienz erhöhen die Baukosten und belasten dadurch den dringend benötigten bezahlbaren Wohnungsneubau. Und auch die energetischen Modernisierungen erhöhen die Wohnkosten. Im Neubau und mehr noch im Bestand lassen sich die erhöhten Bau- und Wohnkosten für sehr hohe Effizienzniveaus kaum durch Energieeinsparungen refinanzieren. Allgemein steigende Mietpreise führen dazu, dass weitere Mieterhöhungen durch energetische Gebäudemodernisierungen von Mietern zunehmend kritisch gesehen werden, beziehungsweise von diesen finanziell nicht mehr getragen werden können.

Nur wenn man vom Gelingen der Energiewende überzeugt ist und gleichwohl Interessensgegensätze und Zielkonflikte nicht aus dem Auge verliert, kann man kreative Perspektiven erarbeiten. Wesentliche Ansatzpunkte sind, dabei den Blick über das einzelne Gebäude hinaus auf das Quartier zu lenken und für die Flexibilität der Technologien zur Senkung der CO2-Emissionen zu werben.

Ergebnisse der AG „Energie, Immobilien und Stadtentwicklung“

„Die Mitglieder der AG Energie waren sich der hohen Verantwortung bewusst, die Klimaziele zu verfolgen, nicht weniger zu machen, sondern Ansätze und Überlegungen einzubringen, diese unter sozialen und ökonomischen Gesichtspunkten zu erreichen“, bekräftige Prof. Dr. Klaus Töpfer als Vorsitzender der AG Energie in seiner Vorstellung der Empfehlungen.

Es greift nach Meinung von Töpfer in der Diskussion um die EEG-Novellierung zu kurz, die Bedarfe nur auf den Strommarkt zu beziehen. Vielmehr müsse auch der Wärmesektor berücksichtigt werden. Denn die Zusammenführung der verschiedenen Sektoren im Strombereich ist bereits auf den Weg gebracht. Beim der Verkehrswende ist die Wirtschaft sehr engagiert in Richtung Elektromobilität unterwegs, immer davon ausgehend, dass ausreichend Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung stehen. Aus dieser Perspektive kann man daher das Festhalten der Bundesregierung am Ausbaupfad in Frage stellen und als Deckelung interpretieren.

Betrachtet man die energetische Gebäudesanierung aus wohnungswirtschaftlicher Sicht, ergibt sich ein gespaltenes Bild: Auf der einen Seite Vermieter, die den gesetzlichen Spielraum der Modernisierungsumlage nicht umsetzen können, oder aus sozialer Verantwortung ihren Mietern gegenüber nicht zumuten. Auf der anderen Seite stehen aber auch Mieter, die von einzelnen Vermietern „heraussaniert“ werden.

Zu beobachten ist ein abnehmender Grenznutzen gebäudeseitiger Effizienzmaßnahmen. Weitere Effizienzsteigerungen werden unter verschärften Vorschriften immer geringer und teurer. Dies geht einher mit wachsenden negativen sozialen Auswirkungen der energetischen Gebäudesanierung. Es erscheint daher sinnvoll, das Augenmerk verstärkt auf die Versorgung der Gebäude zu lenken. Erneuerbare Energien können einen Beitrag zur CO2-Minderung leisten und als additive Möglichkeit Kostenbelastungen vermindern. Eine Erweiterung der Regelungspfade hinsichtlich der Verbindung von baulichen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und einer CO2-armen Energieversorgung ist ein vielversprechender Lösungsansatz.

Entwickelt man diesen Gedanken weiter, dann geht es bei Versorgungskonzepten auch über das Einzelgebäude hinaus in das Quartier. Das Quartier bildet den geeigneten Handlungsraum zur Verortung zielgerichteter verbrauchs- und versorgungsseitiger Maßnahmen. Insbesondere quartiersbezogene Versorgungskonzepte können die Potenziale zur Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung und regenerativen Energien erhöhen, was beim Einzelgebäude an Grenzen stößt. Dabei müssen noch Fragen geklärt werden: Wie ist das Quartier räumlich zu fassen? Wie erfolgt die Festlegung und Sicherung von Energie- und Klimaschutzzielen auf Quartiersebene? Ein Vorschlag ist, dies in die Stadtentwicklung zusätzlich einzubringen, konkret in das Städtebaurecht. An dieser Stelle bedarf es allerdings noch vertiefender Ausarbeitungen.

Wegen zu rigider Strukturen im Gesetz und zu komplexen Vorschriften gewinnen Beratungsangebote für private Eigentümer an Bedeutung. Die AG spricht sich daher für eine qualitative und quantitative Ausweitung des Beratungsangebotes aus. Als erfolgsversprechend wurde ein aufsuchender Beratungsansatz diskutiert, wie er auch in der „Innovation City“ Bottrop erfolgreich praktiziert wurde.

Erfahrungen aus der Praxis

Die Ergebnisse des Arbeitsprozesses wurden in Zwiegesprächen von Mitgliedern der AG Energie vorgestellt, die Dr. Josef Meyer, Vizepräsident des DV, moderierte. Zum Themenfeld „Technologieoffenheit und Flexibilität“ diskutierten Jörn-Michael Westphal, Geschäftsführer der ProPotsdam GmbH und Peter Knitsch, Staatssekretär im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrheinwestfalen. Peter Stubbe, Vorstandssprecher der GEWOBA AG Wohnen und Bauen, Bremen und Achim Südmeier, Vertriebsvorstand der RheinEnergie AG, Köln, legten die Sichtweisen der Wohnungswirtschaft und der Energieversorger zum Thema dezentrale Quartiersversorgung dar. Den dritten Themenschwerpunkt „Management der Energiewende im Quartier“ stellten Eckhard Horwedel, Geschäftsführer der DSK - Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG und Werner Spec, Oberbürgermeister der Stadt Ludwigsburg in ihrem Zwiegespräch vor.

Podiumsdiskussion zu den Impulsen der Bundesregierung für die Energiepolitik

In der Podiumsdiskussion reflektierten Dietmar Horn (BMUB), Dr. Alexander Renner (BMWi), Prof. Dr. Lütke Daldrup, Staatssekretär für Bauen und Wohnen des Landes Berlin, Michael Wübbels (VKU), Dr. Christian Lieberknecht (GdW) sowie Christian Huttenloher (DV) die Ergebnisse der Arbeitsgruppe. Vorab stellten Dietmar Horn (BMUB) und Dr. Alexander Renner (BMWi) die Energiepolitik der Bundesregierung im Gebäudebereich vor.

Fünf Punkte leiten die Diskussion im BMUB bei der EnEV Novellierung: Die Reduzierung des Treibhausgases CO2, die Auswirkung der Regelungen auf die Baukosten, Technologieoffenheit, Flexibilität sowie eine Vereinfachung des bisherigen Systems. Klimaschutz und bezahlbarer Wohnraum gehören zusammen. Daher ist eine Senkung der Baukosten im Zusammenhang mit energetischen Vorschriften zu prüfen.

Die Effizienzstrategie Gebäude des BMWi beschreibt das Ziel des Energiekonzepts der Bundesregierung von 2010 für den Gebäudebereich. Unter der Voraussetzung, dass der Gebäudebestand effizient gedämmt ist, wird es möglich, den verbleibenden Energiebedarf aus erneuerbaren Energien zu decken. Es gilt „efficiency first“. Erneuerbarer Strom ist möglichst vor Ort zu erzeugen und zu nutzen, erst im zweiten Schritt sollte dieser eingesetzt werden, um einen Ausgleich der verschiedenen Sektoren zu erreichen. Zur Vermeidung von Lock-in-Effekten bei baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle will das BMWi an hohen Effizienzstandards festhalten. Ein offener Diskussionsprozess im BMWi setzt sich mit Möglichkeiten und Auswirkungen von Änderungen oder Ergänzungen energetischer Kriterien auseinander, wie beispielsweise Transmissionswärmeverlust, baulicher Wärmeschutz, Endenergie oder CO2-Emission.

Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup kommentierte die Energiepolitik des Bundes im Gebäudebereich aus Sicht der Bauministerkonferenz. Die Energie- und Klimaschutzziele seien grundsätzlich vertretbar und es bestehe darüber hinaus ein berechtigtes Interesse daran, ein hohes Effizienzniveau im Gebäudebereich zu halten. Die Methode sei allerdings in eine Sackgasse gelangt. Er zog die Konstruktion der EnEV 2016 durch den Bund in Zweifel, wenn sich Gebäudeeffizienzstandards nur mit eingebauter Zwangsentlüftung erreichen lassen. Wenn die nach der EnEV berechneten Daten zum Energiebedarf in der Praxis nicht mit dem tatsächlichen Energieverbrauch in Einklang stehen, sind ebenfalls die Sinnhaftigkeit sowie die Aussagefähigkeit der EnEV fragwürdig. Es gilt, die bisherige Systematik mit dem Fokus auf die Gebäudehülle zurückzufahren. Den Vorschlag eines CO2-Ansatzes in der EnEV beurteilt er perspektivisch als richtig.

Auch wenn Fachleute einseitig auf die energetische Optimierung setzen und dabei die Bezahlbarkeit außer Acht lassen, wird sich die Energiewende im Gebäudebereich nicht gegen wohnungs- und sozialpolitische Argumente durchsetzen lassen. Solange es nicht gelingt, diese Aspekte bei der Erneuerung der EnEV zu berücksichtigen, wird das Thema auf der politischen Agenda bestehen bleiben. Eine halbfertige Überarbeitung der Verordnung in dieser Legislaturperiode würde die Debatte lediglich zeitlich verschieben. Dies wäre auch hinsichtlich der Energie- und Klimaschutzziele ein Rückschlag. Einig waren sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion darin, die Folgewirkungen der energetischen Gebäudesanierung nicht auf andere Ressorts zu verschieben. So wäre eine Belastung des Sozialetats zum Beispiel durch die Einführung einer Subjektförderung keine nachhaltige Lösung zum Ausgleich des erhöhten Kostenaufwands der energetischen Gebäudesanierung.

Abschließend würdigten die beiden Vertreter der Bundesministerien das positive Ergebnis der AG Energie, ausgewogene Kompromisse zu finden sowie die Bereitschaft aller Akteure, einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele unter sozialpolitischen Aspekten zu leisten.

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Impressionen der Bilanzveranstaltung

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© DV, Michael Kirsten; © Michael Kirsten, DV