ifs Institut Wohneigentum

Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung hat im Frühjahr 2016 mit weiteren Verbänden das „ifs Institut Wohneigentum“ eingerichtet. Dieses führt die Tradition des Ende 2015 aufgelösten „ifs – Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen“ fort. Mit dem Institut schafft der DV eine gesonderte Plattform zur Erörterung von Fragen rund um das Wohneigentum. Dies umfasst Grundsatzfragen und aktuelle Entwicklungen von Städtebau, Wohnungs- und Grundstückswesen. Auch Planungs-, Bau- und Bodenrecht, Steuerrecht sowie die Wohnungsbaufinanzierung fallen darunter. Außerdem will der DV die gesellschafts-, wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Bedeutung von Wohneigentum ins Bewusstsein rufen und auf günstige Rahmenbedingungen für die Eigentumsbildung hinwirken.

Bedeutung von Wohneigentum

Wohneigentum – sowohl das selbst genutzte als auch das privat vermietete – hat für die Wohnungsversorgung breiter Bevölkerungsschichten einen hohen Stellenwert. Zusammen mit den Beständen der privaten, öffentlichen, genossenschaftlichen und sonstigen Wohnungsunternehmen bildet das Wohneigentum eine wesentliche Säule für einen stabilen und funktionierenden Wohnungsmarkt. Gut 80 Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland ist privates Eigentum. Zwei Drittel aller Mietwohnungen gehören privaten Vermietern; 45 Prozent der Haushalte leben in ihren eigenen vier Wänden. Dies sind nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Reihenhäuser, sondern immer mehr auch Eigentumswohnungen. Laut letztem Zensus befinden sich rund ein Viertel aller Wohnungen in Wohneigentümergemeinschaften.

Wohneigentum stärkt die lokale Verbundenheit und trägt dazu bei, Stadtstrukturen zu stabilisieren und aufzuwerten. Eine besonders hohe Bedeutung hat das Wohneigentum für die Vermögensbildung und die private Altersvorsorge. Wohneigentum ist eine vergleichsweise sichere, kapitalgedeckte Vorsorge, betrachtet man das sinkende gesetzliche Rentenniveau und das steigenden Risiko von Altersarmut. Untersuchungen zeigen, dass Eigentümerhaushalte beim Renteneintritt ein sechsmal höheres Vermögen haben als Mieterhaushalte der gleichen Einkommensgruppe. Angesichts der im europäischen Vergleich sehr niedrigen Eigentumsquote sollte deshalb die Wohneigentumsbildung gerade von Haushalten mit geringerem und durchschnittlichem Einkommen wieder in den Fokus rücken. Dies würde der starken und zunehmenden Ungleichverteilung von Vermögen in Deutschland entgegen wirken.

Aufgaben des ifs-Instituts Wohneigentum

Vor diesem Hintergrund übernimmt das „ifs-Institut Wohneigentum“ folgende Aufgaben, um verschiedene Aspekte mit Bezug zum Wohneigentum zu erörtern:

  • Arbeitsgruppe „ifs Wohneigentum“
    Die Arbeitsgruppe behandelt in ihren Sitzungen vertieft verschiedene relevante Themen. Der Teilnehmerkreis umfasst unter anderem DV-Mitglieder, relevante Bundesministerien und Fachinstitute.
  • Wohnungspolitisches Forum
    Bei der renommierten jährlichen Veranstaltung referieren und diskutieren Spitzenpolitiker aus Bund, Ländern und Kommunen sowie die bau- und wohnungspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik.
  • „ifs Hausbau Informationen“
    Ein Verbände-Redaktionsteam erstellt unter Leitung des Verbandes der privaten Bausparkassen einen Online-Newsletter, der alle zwei Monate erscheint. Relevante Veröffentlichungen und politische Vorhaben werden zusammengefasst und kommentiert sowie Fakten und Daten zum Thema Wohneigentum veröffentlicht.

Den Vorsitz der Arbeitsgruppe und die Repräsentation der ifs-Themen übernimmt Oda Scheibelhuber. Die Ministerialdirektorin a. D. leitete bis 2014 die Abteilung Stadtentwicklung, Raumordnung und Wohnen im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Engagement verschiedener Verbände

Der DV realisiert die Aufgaben des „ifs Institut Wohneigentum“ mit dem besonderen finanziellen und personellen Engagement des Verbandes der privaten Bausparkassen, von Haus und Grund Deutschland, des IVD – Immobilienverband Deutschland, der Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen sowie des Verbandes Privater Bauherren. Weitere Verbände und Unternehmen, vor allem einige Bausparkassen, unterstützen die Arbeit zudem finanziell.

Weitere Informationen

Position: Stärkung der Nutzung des selbstgenutzten Wohneigentums für die Aufbesserung der Alterseinkünfte

Oktober 2020. Wohneigentum kann im Alter nicht nur für Mietersparnis und Sicherheit gegen steigende Mieten sorgen. Der in der Immobilie gebundene Wert könnte darüber hinaus schon zu Lebzeiten für zusätzliche Einkünfte „verrentet“ werden. Damit werden sogenannter „Immobilienverzehrprodukte“ relevanter, durch die sich das Wohneigentum im Alter für Zusatzeinkünfte nutzen und den Lebensstandard verbessern lässt. Gerade dann, wenn die Eigentümer nur über geringe Alterseinkünfte und liquide Mittel verfügen, besteht dafür ein Bedarf. Nachdem dafür verschiedenste Formen von Verkauf und Umzug in eine kleiner Wohnung bis hin zu Leibrenten auf dem Markt sind, gibt es in Deutschland nach einer kurzen Markenführungsphase keine Umkehrhypotheken mehr, die in angelsächsischen Länder erfolgreich laufen.  Doch diese hätten den Vorteil, dass der Eigentümer sein Eigentumsrecht nicht zu Lebzeiten aufgibt, sondern lediglich einen anwachsenden Kredit auf die Immobilie aufnimmt. Das ifs hat in einer Unter-AG in einem Thesenpapier Vorschläge erarbeitet, wie die Rahmenbedingungen für Umkehrhypotheken verbessert werden können, damit das zusätzliche Instrument für die Immobilienverrentung wieder angeboten wird.

Positionspapiere: Bildung von Wohneigentum für breite Einkommensschichten

5. März 2020. "Bei der aktuellen Diskussion über die Zukunft der Alterssicherungssysteme in Deutschland kommt die Rolle der selbst genutzten Immobilie bislang viel zu kurz", meinte Michael Groschek, Staatsminister a. D. und Präsident des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV). Es müsse das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass an privaten Vorsorgeanstrengungen auch künftig kein Weg vorbeiführt. Die Debatte dürfe nicht auf die Fortentwicklung der gesetzlichen und der betrieblichen Altersvorsorge verengt werden. Wenn die Große Koalition die private Altersvorsorge weiterentwickelt, sollte die selbst genutzte Immobilie daraus gestärkt hervorgehen, so der DV.

Berlin, 26. Juni 2018. Das ifs Institut Wohneigentum begrüßt, dass der Bund erneut in die Wohneigentumsförderung einsteigt. Eine Grundlage dafür bildet das neue Baukindergeld, dessen Haushaltsrahmen am 27. Juni 2018 in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses verhandelt wird. „Der Bundeshaushalt muss nun die Weichen dafür stellen, dass das Instrument bei jungen Familien seine Wirkung voll entfalten kann“, so Oda Scheibelhuber, Staatssekretärin a.D. und Vorsitzende des ifs. „Das Baukindergeld hilft dabei, dass mehr Menschen Wohneigentum erwerben können und begegnet dem sich abzeichnenden Rückgang der Eigentumsquote.“ Denn trotz günstiger Finanzierungskonditionen fehlt selbst immer mehr Durchschnittsverdienern das erforderliche Eigenkapital. Um die Eigenkapitalbildung mittel- bis langfristig zu stärken, müssen ebenso dringend die seit mehr als zwanzig Jahren unveränderten Einkommensgrenzen und die Höhe der Wohnungsbauprämie angehoben werden. Auch darf das Baukindergeld nicht dazu führen, dass keine Mittel für die wichtige steuerliche Förderung energetischer Sanierungen zur Verfügung stehen. Das Baukindergeld ist nur ein Baustein einer klugen und differenzierten Wohnungspolitik, die bezahlbaren Mietwohnungsbau und Wohneigentum gleichermaßen im Blick hat.

Positionspapiere: Bildung von Wohneigentum für breite Einkommensschichten

Oktober 2017. Der Bund sollte die Wohneigentumsförderung für breite Bevölkerungsschichten wiederbeleben. Insbesondere ist eine finanzielle Unterstützung bei der Eigenkapitalbildung notwendig. Zu diesem Ergebnis kam das „ifs Institut Wohneigentum“ in seiner Arbeitsgruppen-Sitzung im Oktober 2017. Immer größere Teile der Mittelschicht können sich heute den Traum von den eigenen vier Wänden nicht mehr erfüllen – und das trotz der historisch günstigen Finanzierungskosten. In besonderem Maße gilt dies für die angespannten Wohnungsmarktregionen mit hohen Immobilienpreisen. Grund dafür ist die zunehmende Eigenkapitalschwäche in Verbindung mit einem erhöhten Eigenkapitalbedarf. Insbesondere Familien mit Kindern sollten deshalb mit einem Investitionszuschuss gefördert werden. Für einkommensbedingte Schwellenhaushalte könnten langfristig zinsgünstige Nachrangdarlehen eine Alternative bieten.

Ansprechpartner

Oda Scheibelhuber

Ministerialdirektorin a. D., Vorsitzende der Arbeitsgruppe "ifs Wohneigentum"

E-Mail: info@deutscher-verband.org
Telefon:

Christian Huttenloher

E-Mail: info@deutscher-verband.org
Telefon: +49 030-2061 32-50

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