Gremien
Der DV ist ein gemeinnütziger Verband, der auf nationaler und europäischer Ebene agiert. Sein Zweck ist es laut Satzung, „die unabhängige Forschung zu Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und Umwelt zu fördern und das Zusammenwirken aller am Bau- Wohnungs- und Planungsgeschehen Beteiligten und Interessierten zu unterstützen“. Neben einer Verbesserung der städtischen und ländlichen Lebensbedingungen und der Vermögensbildung durch selbstgenutztes Wohneigentum ist insbesondere die bezahlbare und sozialverträgliche Wohnraumversorgung – unter den sich ändernden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und politischen Vorzeichen – seit seiner Gründung 1946 ein wichtiger Motor des DV. Der DV ist als überparteilicher und interdisziplinärer Verband klar verfasst und transparent organisiert. Seine Gremien bilden die Grundlage für eine ausgewogene, fachlich fundierte und konsensorientierte Verbandsarbeit.
Zentrales Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie entscheidet über die grundlegenden Fragen der Verbandsentwicklung und verleiht den Positionen des DV ihre demokratische Legitimation. Vorstand und Verbandsrat nehmen eine zentrale Rolle in der strategischen und inhaltlichen Steuerung des Verbandes ein. In ihrer Besetzung spiegeln beide Gremien bewusst die Breite der Mitgliedschaft wider. Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Mitgliedergruppen – aus Bundes- und Landesministerien und Kommunen, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, privaten Vermietenden und Selbstnutzenden, Mietenden, Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsgesellschaften, Forschung und Wissenschaft sowie weiteren Institutionen – bringen ihre jeweiligen Erfahrungen, Perspektiven und fachlichen Kompetenzen ein. Diese ausgewogene Zusammensetzung stellt sicher, dass Entscheidungen und Positionierungen des DV nicht einseitig geprägt sind, sondern unterschiedliche Interessenlagen und fachliche Sichtweisen berücksichtigen. Sie stärkt den innerverbandlichen Ausgleich und fördert tragfähige, breit akzeptierte Lösungen. Ergänzend engagieren sich die Mitglieder in Fachausschüssen, Arbeitskreisen und projektbezogenen Formaten. Auch hier ist die Vielfalt der Mitgliedergruppen ausdrücklich gewollt und prägt den fachlichen Austausch. Auf diese Weise verbindet der DV institutionelle Verlässlichkeit mit fachlicher Offenheit und aktiver Mitwirkung.
Das DV-Team in den Geschäftsstellen in Berlin (Hauptsitz) und Brüssel (EU-Büro) setzt die Aufgaben des Verbandes um: Die Mitarbeitenden koordinieren Forschungsprojekte und Netzwerke, veröffentlichen fachwissenschaftliche Studien und politische Empfehlungen, organisieren Veranstaltungen und Workshops und halten sowohl Mitglieder als auch die Fachöffentlichkeit mit Newslettern, Webseite und sozialen Medien über die Aktivitäten des DV auf dem Laufenden.

Satzung
Fassung laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29. September 2021
§ 1 Name und Sitz des Verbandes
(1) Der Name des Vereins (im folgenden "Verband" genannt) lautet: "Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V."
(2) Er hat seinen Sitz in Berlin.
(3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg einzutragen.
