Bundesprogramm "Transnationale Zusammenarbeit"

Seit 2006 unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen des Bundesprogramms "Transnationale Zusammenarbeit" deutsche Partner bei der Finanzierung von strategisch wichtigen Projekten der transnationalen Zusammenarbeit (INTERREG B). Die Koordination des Programms übernimmt das Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung (BBSR) in Bonn. Das Bundesprogramm hat sich in der letzten Förderperiode 2007-2013 gut etabliert und rund 4,2 Millionen Euro zur Unterstützung von INTERREG B-Projekten eingesetzt. Die Förderquote ist gut: Von den über 250 Anträgen wurden 100 Vorhaben unterstützt. Allerdings zeigt sich, dass der Wettbewerb zwischen den Antragstellern zugenommen hat und die Qualität der Anträge gestiegen ist. Auch 2014-2020 wird das Bundesprogramm „Transnationale Zusammenarbeit“ Projekte der transnationalen Zusammenarbeit fördern.

Ab 2014 stellt das Bundesprogramm jährlich Mittel in Höhe von 500.000 Euro zur Unterstützung für Vorläufer- und Andockprojekte sowie zur Projekt-Kofinanzierung zur Verfügung. Künftig werden Projekte in allen sechs Programmräumen mit deutscher Beteiligung gefördert. Die Antragsformulare wurden vereinfacht. Förderfähig sind nach wie vor prinzipiell alle deutschen Organisationen. Die Förderung von natürlichen Personen ist nicht möglich.

Arten der Förderung

Die drei Kategorien der Förderung im Bundesprogramm bleiben gleich: Vorlauffinanzierung, Kofinanzierung, Andockfinanzierung. Während die ersten beiden nur von (voraussichtlichen) Lead Partnern in Anspruch genommen werden können, steht die Andockfinanzierung allen Projektpartnern offen. Bei allen Förderarten wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers erwartet.

  • Die Vorlaufförderung finanziert die Vorbereitung eines INTERREG B Antrages.
  • INTERREG B-Projekte werden vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) teilfinanziert. Der Restbetrag muss durch die beteiligten Partner aufgebracht werden (nationale Kofinanzierung). Dieser Betrag wird durch das Bundesprogramm bezuschusst.
  • Die Andockförderung finanziert Maßnahmen, die im Rahmen des INTERREG B Projekts nicht durchgeführt werden können, die aber von besonderem Bundesinteresse sind.

Themen

Die geförderten Projekte befinden sich an der Schnittstelle zwischen den neuen INTERREG-Themen des jeweiligen Programmraums und der nachhaltigen Raumentwicklung. Allerdings kommt nicht alles, was bei INTERREG gefördert wird, auch für die Bundesprogramm-Förderung in Betracht: Die Schnittmengen sind kleiner geworden. Wichtig ist, dass Projektideen eine Verbindung zur räumlichen und territorialen Entwicklung darstellen können.

Folgende Themen werden 2014-2020 z. B. unterstützt:

  • CO2-armer Verkehr, Korridorentwicklung, Hinterland-Anbindung,
  • Entwicklung und Umsetzung regionaler Energie- und Klimaschutzkonzepte,
  • soziale Innovationen u.a. im Bereich der Daseinsvorsorge,
  • maritime Raumordnung,
  • Umwelt-, Ressourcen- und Risikoschutzmaßnahmen mit Relevanz für die Regionalentwicklung
  • weitere raumwirksame Vorhaben

Zweistufiges Antragsverfahren

In den INTERREG B-Programmen Nordwesteuropa, Ostseeraum, Nordseeraum und Alpenraum ist künftig ein zweistufiges Antragsverfahrens vorgesehen. Für den Donauraum und Mitteleuropa steht eine Entscheidung dazu noch aus. Bei einem zweistufigen Antragsverfahren umfasst die Bundesprogramm-Vorlauffinanzierung die Vorbereitung des Projektantrags über beide Antragsstufen hinweg. Ziel der Förderung ist das Einreichen eines Projektantrags in der zweiten Antragsstufe. Es können bis zu 60 Prozent der Bundesmittel für den Antrag der ersten Stufe genutzt werden. Die verbleibenden 40 Prozent für die zweite Antragsstufe sind nur dann abrufbar, wenn das Vorhaben der Stufe eins genehmigt worden ist.

Mindestfördersumme für Kofinanzierungsvorhaben

Die Summe der Mindestförderung für die Kofinanzierung sinkt künftig von 75.000 auf 50.000 Euro. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass einige INTERREG-Programmräume ihre Förderquoten auf bis zu 85 Prozent erhöht haben, wodurch sich der Beitrag verringert, den die Projektpartner selber aufbringen müssen.

Mehrwert und Bewerbung

Neben der finanziellen Förderung besteht der Mehrwert des Bundesprogramms in der politischen Unterstützung der Projektthemen. Dies kann zu einer gesteigerten Wahrnehmung bei Entscheidungsträgern und relevanten Akteuren auf vielfältigen politischen Ebenen beitragen.

Wichtig für eine Bewerbung ist, dass die Projektziele klar formuliert und sowohl auf die Förderziele von INTERREG als auch auf die des Bundesprogramms ausgerichtet sind. Vorhaben können dauerhaft eingereicht werden.

Weitere Informationen zu den nächsten Stichtagen für Anträge sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf www.interreg.de

Bildnachweise von links oben nach rechts unten:
© Projekt ACT4PPP