Fachveranstaltung des DV und des Bundesverbands DIE STADTENTWICKLER, unterstützt von der Wiechers Stiftung "Städte für Menschen"
ufaFabrik Berlin, Viktoriastraße 10-18, 12105 Berlin, 14:00 bis 18:00 Uhr
Nach der Baulandumfrage des BBSR stehen im Innenbereich bebaubare Baulandreserven von 100.000 Hektar für bis zu zwei Millionen Wohnungen zur Verfügung (bezieht man schwieriger und aufwändiger zu aktivierende Flächen mit ein, sogar deutlich mehr). Die Mobilisierung unbebauter Grundstücke in zentralen Lagen ist aber kein Selbstläufer, da verschiedene Herausforderungen einer raschen und vermehrten Nutzung dieser Flächen entgegenstehen, darunter Kleinteiligkeit und Heterogenität der zu mobilisierenden Potenziale, verschiedene Interessen und Kompetenzen
der Eigentümer:innen, ausgeprägter Bestandsschutz im geltenden Baurecht, großer Ressourcenaufwand bei relativ geringem Ertrag und strukturellem Mangel an Fachpersonal in den Kommunalverwaltungen, Konfliktträchtigkeit und überlagernde Aufgabe zur Transformation des Siedlungsbestandes. Maßnahmen der Aktivierung korrespondieren in der Regel mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen, zu denen neben den Unterschieden bei den historisch gewachsenen Baustrukturen auch die Organisations- und Verwaltungsstrukturen gehören.
Wie können nun diese innerstädtischen (Potenzial)Flächen schneller und einfacher für den Wohnungsbau mobilisiert werden? Im Fokus stehen dabei verschiedene Innenentwicklungspotenziale von kleineren Baulücken, „Restgrundstücken“ und größeren ungenutzten Freiflächen, über Brachen verschiedener Größenordnungen bis hin zu mindergenutzten Grundstücken, sowie folgende Fragestellungen: Welche städtebaurechtlichen Instrumente und Unterstützungsangebote gibt es bereits und was braucht es ggf. darüber hinaus? Wo sollte nachgesteuert werden bzw. temporäre Experimentierfelder geschaffen werden?
Mit Vertreter:innen des Bundes, der Länder und Kommunen sowie mit Expert:innen aus Politik und Praxis möchten wir erörtern, worin die besonderen Herausforderungen bei der Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen bestehen, welche Möglichkeiten die bestehenden Instrumente des Städtebaurechts bieten und welche instrumentellen Veränderungen und bei der Städtebauförderung erforderlich sind, um Kommunen bei der Baulandaktivierung im Innenbereich wirkungsvoll zu unterstützen.
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