Baulandmobilisierungsgesetz auf dem Weg – guter Kompromiss gefunden

DV lobt Einigung und kündigt Veranstaltung zur Umsetzung einer zielgerichteten Bauland- und Bodenpolitik in Neubauquartieren an

Berlin, 7. Mai 2021. Am Mittwoch hat der Bauausschuss das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen; heute wurde es vom Bundestag verabschiedet. „Mit der vorliegenden Gesetzesänderung hat die Bundesregierung einen guten Kompromiss gefunden, auch wenn sich manche noch mehr staatliche Steuerung, andere noch mehr Flexibilisierung bei der Baulandentwicklung gewünscht hätten“, sagte Michael Groschek, Staatsminister a. D. und Präsident des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV). „Wir begrüßen, dass das lange Hin- und Her um die BauGB-Novelle nun beigelegt ist und sich alle auf das gemeinsame Ziel konzentrieren: bezahlbaren Wohnraum schaffen.“ Unter anderem erleichtert die Gesetzesänderung den Kommunen das Vorkaufsrecht und führt einen neuen sektoralen Bebauungsplan für mehr bezahlbaren Wohnungsbau im unbeplanten Innenbereich (34er-Gebiete) ein. Bei seiner Fachveranstaltung „Gemeinwohlorientierte Boden- und Baulandpolitik für resiliente Neubauquartiere“ am 17. Juni 2021 diskutiert der DV mit Expert:innen und Praktiker:innen, wie eine zielgerichtete Anwendung des boden- und städtebaurechtlichen Instrumentenkastens des Baugesetzbuches in einem kooperativen Miteinander von Kommunen und allen Akteuren des Wohnungsbaus gelingen kann.

In der parlamentarischen Auseinandersetzung zwischen CDU/CSU und SPD, die durch unterschiedliche Interessenvertreter:innen weiter befeuert wurde, war die Novelle lange kontrovers diskutiert worden, zuletzt drohte gar ein Scheitern des Baulandmobilisierungsgesetzes: Kommunale Spitzenverbände, die Mieterseite und Gemeinwohlakteure forderten noch weitergehende bodenpolitische Steuerungsmöglichkeiten, um über eine gestärkte kommunale Liegenschaftspolitik den knappen und dadurch teuren Boden stärker für preiswerten Mietwohnungsbau einzusetzen. Dagegen gingen der Immobilienwirtschaft und den privaten Eigentümer:innen die kommunalen Eingriffe in das Eigentumsrecht zu weit. Sie wollten mehr Beschleunigung und Flexibilisierung, um durch mehr und besser ausgenutztes Bauland die Bodenpreisspirale zu durchbrechen.

Die Gesetzesänderung stärkt nun die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden, wenn es darum geht, Baugrundstücke und Brachen zu mobilisieren oder bodenpolitische Instrumente für den bezahlbaren Wohnungsneubau einzusetzen. Gleichzeitig wird es künftig schneller und einfacher möglich sein, verfügbare Flächen zu beplanen, neues Bauland zu entwickeln und höhere Dichten zu gewähren. Wichtig wird es jetzt sein, dass die Kommunen dieses Mehr an Flexibilität und Steuerung mit Augenmaß nutzen: Erweiterte Vorkaufsrechte und Baugebote sind dazu da, Blockaden bei der Baulandentwicklung aufzulösen und die Bremse zu ziehen, wenn Boden ohne Bauabsicht gehalten oder spekulativ mehrfach mit immer höheren Preisen verkauft wird. Genauso zielgerichtet sollte auch der neue sektorale Bebauungsplan eingesetzt werden, mit dem Kommunen im bisher unbeplanten Innenbereich Quoten für preiswerte oder Sozialwohnungen festsetzen können. Gleichzeitig müssen aber gerade dort auch die neuen Gestaltungsspielräume von Einfüge-Gebot und den Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung ausgeschöpft werden, um höheren und dichteren Neubau sowie Dachausbauten und Aufstockungen zu erleichtern.

Eine gemeinwohlorientiertere Bodenpolitik, gepaart mit Beschleunigung und Flexibilisierung in der Baulandentwicklung, ist und bleibt der Schlüssel für den benötigten bezahlbaren Wohnungsneubau. Um die Mammutaufgabe „mehr bezahlbarer Wohnraum für alle“ zu lösen, braucht es alle Partner:innen an Bord: die öffentliche Hand, gemeinwohlorientierte Akteure und die private Bau- und Immobilienwirtschaft. Dafür hat die Politik nun einen wichtigen Schritt getan. Mit der Gesetzesänderung werden Optionen (keine Verpflichtungen) zur Stärkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten angeboten, wenn es darum geht, Baugrundstücke und Brachen zu mobilisieren oder bodenpolitische Instrumente für den bezahlbaren Wohnungsneubau einzusetzen.

Fachveranstaltung zu gemeinwohlorientierter Baulandpolitik am 17. Juni 2021

Gemeinsam mit dem Bundesverband DIE STADTENTWICKLER und mit Unterstützung der Wiechers Stiftung Städte für Menschen veranstaltet der DV am 17. Juni 2021 (14.00-17.00 Uhr) eine digitale Fachveranstaltung zum Thema "Gemeinwohlorientierte Boden- und Baulandpolitik für resiliente und lebendige Neubauquartiere". Damit möchten wir einen Beitrag dazu leisten, die kontrovers geführte Debatte um das "richtige Maß" bei der Anwendung des boden- und städtebaurechtlichen Instrumentenkastens des BauGB zu versachlichen. Neben erfolgreichen kommunalen Strategien und Ansätzen der Baulandentwicklung sollen auch Zielkonflikte aufgezeigt und Lösungswege für resiliente, lebendige Neubauquartiere diskutiert werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.