Corona-Konjunkturpaket muss Klimaschutz voranbringen

Quartier geeignete Handlungsebene

Berlin, 27. Mai 2020. Angesichts der Corona-Pandemie werden aktuell zahlreiche Konjunkturimpulse auf Bundes- und EU-Ebene vorbereitet. „Wenn wir jetzt nicht konsequent handeln, wird der Klimawandel noch gravierendere Folgen für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt haben als Covid-19“, warnt Michael Groschek, Staatsminister a. D. und Präsident des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV). Das geplante Programm der Bundesregierung sollte daher nachhaltige Maßnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel voranbringen. Gleichzeitig müsste es wirtschaftlich und sozialverträglich sein. Entscheidend seien zudem eine integrierte Förderung der Quartiere und Stadtteile, die an bewährten Verfahren ansetzt, sowie die Stärkung der Innenstädte. Zudem sollte das Konjunkturpakt den Ausbau von digitalen Infrastrukturen und Diensten unterstützen. Mit diesem Vierklang aus Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Belebung von Zentren und Digitalisierung könne es gelingen, die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaft und Wirtschaft nachhaltig zu stärken.

Ein wirksamer Klimaschutz wird vor allem durch die öffentliche Hand, die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden entschieden. Das Quartier ist mit seinem Gebäudebestand und seiner Wirtschafts- und Mobilitätsinfrastruktur der ideale stadtentwicklungspolitische Raum für ineinandergreifende Maßnahmen. Für eine optimale Wirkung in den Kommunen darf allerdings kein unübersichtlicher Flickenteppich an neuen Sonderprogrammen entstehen. Vielmehr sollten bewährte Förderstrukturen von Bund und Ländern genutzt und die Förderung in Quartieren gebündelt werden. Hierfür kann auf die bewährten Verfahren der Städtebauförderung aufgesetzt werden. Durch die Corona-Maßnahmen haben die Kommunen zudem viel kleinere Haushaltsspielräume für Eigenanteile. Auch Wirtschaft und Privatpersonen fahren ihr Engagement zurück. Fördermittel sollten deshalb mit keinen oder minimalen Eigenanteilen sowie minimalem bürokratischen Aufwand gewährt werden. Zudem dürfen die Konjunkturhilfen nicht durch das EU-Beihilferecht eingeschränkt werden.

Zusätzlich hält der DV die folgenden Punkte für entscheidend bei der Ausgestaltung des Programms: Die Treibhausgasminderung sollte als klimapolitisches Hauptkriterium bei allen Förderprogrammen festgelegt werden. Der Bund muss ausreichend Fördermittel für die energetische Gebäudemodernisierung bereitstellen und die Programme für Gebäudeeigentümer*innen noch attraktiver, einfacher und flexibler gestalten. Deren Information, Beratung und Begleitung sollte über den Ausbau lokaler Beratungsketten deutlich intensiviert werden. Investitionsförderungen und die Verbesserung von gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten wenn möglich auf technologieoffene, sektorübergreifende lokale Konzepte ausgerichtet werden. Um bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, ist der gezielte Ausbau der Sektorkopplung von entscheidender Bedeutung. Dafür brauchen wir ein digital gesteuertes Zusammenspiel von Erzeugung, Zwischenspeicherung erneuerbarer Energien unter Einsatz von Power-to-X-Technologien sowie einem flexiblen Verbrauch in den verschiedenen Sektoren. Das Konjunkturpaket sollte eine umfangreiche Innovations- und Investitionsförderung gewähren, um die dafür notwendigen Technologien weiterzuentwickeln und flächendeckend zum Einsatz zu bringen. Nur so kommen sie zur Marktreife und Wirtschaftlichkeitslücken lassen sich schließen. Zudem müssen Klimagesetze und -verordnungen sowie Steuer- und Energiewirtschaftsrecht so nachjustiert werden, dass sektorübergreifend und quartiersbezogen die Klimaziele erreicht werden können.

Positionspapier

Hier finden Sie das Positionspapier des DV <link file:3239 download herunterladen der datei>"Konjunkturpolitische Maßnahmen für Klimaschutz und Digitalisierung - Empfehlungen des DV für die klimapolitische Ausgestaltung eines Corona-Konjunkturpaketes"