CO2-Einsparung als Hauptkriterium bei der energetischen Gebäudebewertung

Berlin, 1. Juli 2019. Für einen besseren Klimaschutz im Gebäudebestand gilt es, mittelfristig CO2 zum Hauptkriterium der energetischen Gebäudebewertung machen. Außerdem müssen innovative Lösungen im Quartier durch eine Öffnungsklausel rechtlich besser verankert werden. Dies sind die Kernforderungen des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV) zum Entwurf des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der Bund hatte den GEG-Gesetzesentwurf am 28. Mai 2019 vorgelegt. Im GEG sollen die drei Regelwerke Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) künftig zusammengefasst werden und so einen einheitlichen ordnungsrechtlichen Rahmen für die energetische Gebäudequalität liefern. Dies begrüßt der DV. Er sieht allerdings Nachbesserungsbedarf, da der Entwurf die bestehenden Gesetze eher addiert als sie zu vereinfachen, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. „Die Auswirkungen auf bezahlbares Wohnen sollten bei der Reform besonders berücksichtigt werden“, betont der Präsident des DV, Michael Groschek, Staatsminister a. D.  

Derzeit bezieht sich das deutsche Energieeinsparrecht für Gebäude vorwiegend auf die Energieeinsparung und Energieeffizienz: Der Primärenergiebedarf bildet dabei das Hauptkriterium, der Transmissionswärmeverlust ist eine Nebenanforderung. Es wäre jedoch sinnvoller, eine besonders treibhausgasarme Energieversorgung durch erneuerbare Energien stärker auf die energetischen Gebäudequalität anzurechnen. So können mehr energetische Modernisierungen angeregt und gleichzeitig das Wohnen bezahlbar gehalten werden. Dafür müsste man den Treibhausgasausstoß, der auch in der Klimadebatte die zentrale Anforderungsgröße ist, zum Hauptkriterium für die energetischen Gebäudebewertung machen. Dann könnten Hauseigentümer entscheiden, ob sie zusätzliche CO2-Einsparungen, die über den Mindestwärmeschutz hinausgehen, durch verstärkte Dämmung erreichen wollen, oder mit dem Einsatz von mehr erneuerbaren Energien. Der DV bedauert, dass der GEG-Entwurf kein klares Signal für eine künftige CO2-Ausrichtung setzt und nicht aufzeigt, wie der Übergang vom Primärenergiebedarf hin zu CO2 als Anforderungskriterium gelingen kann. Für Eigentümer und Investoren von Gebäuden und Versorgungsinfrastrukturen gibt es so keine Planungssicherheit.

Der DV begrüßt die Aufnahme eines gebäudeübergreifenden Quartiersansatzes in das GEG. Gemäß dem §106 des Gesetzentwurfs kann eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung über mehrere Gebäude hinweg umgesetzt werden. Aus Sicht des DV sollte dazu allerdings der Quartiersbegriff klarer ausgeführt werden. Zudem ist es notwendig, ausreichend große Gebiete zuzulassen, um verschiedene erneuerbare Energiequellen ebenso wie Abwärme von Nichtwohngebäuden berücksichtigen zu können. Überschussstrom aus weiter entfernten Photovoltaik- und Windkraftanlagen sollte ebenso einbezogen werden können.

Der DV ist enttäuscht darüber, dass die Innovationsklausel in § 102 keine Möglichkeit bietet, eine auf CO2-basierende Gesamtbilanzierung von Gebäuden und klimafreundlichen Versorgungslösungen in einem Quartier exemplarisch auszuprobieren. Der DV fordert deshalb dringend, mit der Innovationsklausel eine Methodik für eine quartiersbezogene CO2-Bilanzierung zu entwickeln und zu erproben. Nur so können wir den im Koalitionsvertrag vereinbarten Übergang zu einer CO2-Orientierung erreichen.

Positiv sieht der DV, dass die im GEG festgelegten Vorgaben Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit berücksichtigen. Diese beiden Prinzipien sollten allerdings bereits in den Erwägungsgründen des Gesetzes als zentrale Leitplanken aufgenommen werden. Der GEG-Entwurf verschärft die energetischen Mindestanforderungen für Neubau und Bestandsmodernisierungen nicht. Ein guter Schritt, um den bezahlbaren Wohnungsbau nicht weiter zu verteuern. Denn nur so können höhere Gebäudestandards bei Neubau und Bestandsmodernisierungen weiterhin gefördert werden können. Diese Standards müssen wir bereits heute erreichen, wenn der Gebäudebestand 2050 klimaneutral sein soll. Eine breit akzeptierte Klimaschutzpolitik und die Mobilisierung der Eigentümer für energetische Modernisierungen im Bestand können nämlich nicht über Zwang erreicht werden, sondern nur über eine umfassende Information, Beratung und finanzielle Anreize.

  • Zur <link file:2981 download herunterladen der datei>Stellungnahme des DV zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes vom 28.05.2019