Experten von Stadtentwicklungs-, Wohnungs- und Immobilienverbänden fordern bei der Anhörung des Deutschen Bundestages dauerhaft eine Milliarde Euro pro Jahr für die Städtebauförderung. Nur so könnten die Herausforderungen in den Städten und Gemeinden bewältigen werden. Sie begrüßen gleichzeitig die neue Konzentration auf drei Programme und die große Flexibilität für die Problemlagen vor Ort.
Berlin, 13. November 2019. Experten von deutschen Spitzenverbänden aus dem Stadtentwicklungs-, Wohnungs- und Immobilienbereich sprechen sich bei einer öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestags am 13. November 2019 anlässlich der Weiterentwicklung der Städtebauförderung für eine dauerhafte Absicherung der Städtebauförderung in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr aus. Sie verweisen insbesondere auf den erheblichen Investitionsbedarf der Kommunen. Deren Aufgaben würden sich künftig noch verschärfen, angesichts der Herausforderungen des digitalen und demografischen Wandels, der Integration, der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, der Entwicklung ländlicher Räum oder der Klimaschutzziele. Dazu sei allerdings eine Verstetigung der Mittel notwendig. Außerdem sollte die Städtebauförderung mit den integrierten Stadtentwicklungskonzepten noch stärker als bisher zur Bündelung weiterer sektoraler Förderprogramme genutzt werden. Die Flexibilität der neu ausgestalteten Städtebauförderung sowie die Möglichkeit, sie an lokale Bedarfe anzupassen, begrüßen die Experten. Im Ausschuss standen den Abgeordneten dabei unter anderem folgenden Verbände Rede und Antwort: der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV), DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND, der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss.
Die Experten plädieren dafür, die Verzahnung der Städtebauförderung mit anderen Förderprogrammen zu optimieren, wie zum Beispiel mit dem KfW-Programm 432 zur energetischen Stadtsanierung und den EU-Strukturfonds. Eine zentrale Voraussetzung dafür sei die wechselseitige Anerkennung der jeweiligen integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEKS), die in jedem Fall nicht nur Fördervoraussetzung, sondern auch förderfähig sein sollten. Diese Stärkung der ISEKS über mehrere Förderprogramme hinweg könne einen großen Beitrag zur Verschlankung leisten.
Die Experten begrüßen ausdrücklich die Konzentration der Städtebauförderung auf die drei klar strukturierten Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ ab 2020. Diese böten den Kommunen die notwendige Flexibilität für die Ausrichtung an örtlichen städtebaulichen Handlungsbedarfen. Der breite Förderkatalog wird von den Experten ebenfalls positiv hervorgehaben. Dazu gehört ausdrücklich auch die bundesweite Ausdehnung der Förderkonditionen für Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes. Diese beinhaltet die Option, nun auch deutschlandweit ortsbildprägende Einzelgebäude außerhalb der Gebietskulisse zu fördern. Von besonderer Bedeutung ist laut den Experten die Erhaltung der Prinzipien Gesamtmaßnahmenprinzip, Gebietsbezug und der integrierte Ansatz. Sie bildeten die zentralen Grundlagen für die Stärke der Städtebauförderung als lernendes Programm.
Die Städtebauförderung hat sich als wirkungsvolles Instrument von Bund und Ländern zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Städte und Gemeinden bewährt – im ländlichen und städtischen Raum gleichermaßen. Ob in der Baulandentwicklung, der Stadterneuerung und -sanierung, der Aufwertung des öffentlichen Raums, bei baukulturellen Belangen oder beim Ausbau der Infrastruktur – Städtebauförderung ist das zentrale Förderinstrument, um vor Ort bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.
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