Technologieoffenheit, Förderanreize, Beratungsketten, ordnungsrechtliche Bedingungen

DV veröffentlicht Empfehlungen für besseren Klimaschutz im Gebäudebestand

Berlin, 29. Juni 2021. Bei der Abschlussveranstaltung des Runden Tisches „Neue Impulse für nachhaltigen Klimaschutz im Gebäudebestand“ am 29. Juni 2021 hat der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV) seine Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Darin zeigt er Wege auf, wie der Gebäudebestand bis 2045 treibhausgasneutral wird. Zentral sind dafür optimale Kombinationen aus ambitionierten energetischen Gebäudesanierungen und dem Einsatz regenerativer Energien, durch die sich die Klimaschutzziele sozialverträglich, wirtschaftlich und ohne Schäden für baukulturelle Werte erreichen lassen. „Das Erreichen der Klimaschutzziele ist unser aller Gemeinschaftsaufgabe. Dafür brauchen wir Ambitionen bei der Energieeinsparung, aber auch Pragmatismus“, sagte Michael Groschek, Staatspräsident a.D. und Präsident des DV bei der Abschlussveranstaltung.

Der vom DV organisierte interdisziplinäre und sektorenübergreifend besetzte „Runde Tisch“ hatte sich unter der Leitung des ehemaligen Oberbürgermeisters von Ludwigsburg, Werner Spec, ein Jahr lang mit integrierten Lösungsansätzen befasst, wobei ein besonderer Fokus auf dem Quartier als Handlungsebene lag. Dabei erörterten Vertreter:innen von Immobilien- und Energiewirtschaft, Mieter:innen, Umweltorganisationen, Förderinstituten, Bundes- und Landesministerien sowie Kommunen mögliche Wege zu einem klimaneutralen Gebäudebestand. Die wissenschaftliche Begleitung übernahm das Institut Wohnen und Umwelt (IWU). Heute übergab der DV die daraus erarbeiteten Handlungsempfehlungen dem parlamentarischen Umweltstaatssekretär Florian Pronold, der die Dialoginitiative gemeinsam mit dem DV initiiert hatte. „Es ist unerlässlich, dass wir die sozialen Belange der Mieter:innen und Selbstnutzer:innen berücksichtigen. Außerdem müssen wir von der Betrachtung von Einzelgebäuden wegkommen und das gesamte Quartier in den Blick nehmen“, betonte Pronold und dankte dem „Runden Tisch“ für seine konstruktive Arbeit.

Der DV betont, dass die Kombination aus ambitionierten Energieeinsparungen und einer Umstellung der Wärme- und Warmwasserversorgung auf erneuerbare Energien weit besser im Quartierszusammenhang zu erreichen ist. Eine Quartiersbetrachtung darf jedoch nicht dazu führen, dass Standards für einzelne Gebäude erheblich aufgeweicht werden und weniger Modernisierungen erfolgen. Bestehende Wärmenetze sind unter Nutzung von Abwärme, Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplung und Zwischenspeicherung schrittweise auf CO2-freien Betrieb umzustellen. Parallel dazu muss der Ausbau erneuerbarer Energien wesentlich schneller und umfassender vorangehen. 

Die aktuelle CO2-Bepreisung führt eine neue wirtschaftliche Anreizsystematik ein, die Investitionen in Energieeinsparung und erneuerbare Versorgung lohnender machen soll. In diesem Zusammenhang ist die Verteilung bzw. Umlage der CO2-Kosten zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen weiterhin umstritten. Der DV stellt fest, dass es im vermieteten Bestand sowohl bei Vermietern als auch bei Mietern einen Anreiz zur Vermeidung von CO2 geben muss. Bei der Aufteilung ist eine differenzierte Regelung dahingehend anzustreben, dass Vermieter wirkliche Anreize für energetische Investitionen in die Gebäudesanierung haben, Mieter Anreize für einen geringen Energieverbrauch. Außerdem ist eine angepasste Gesamtsystematik aus Investitionsförderung, CO2-Bepreisung, mietrechtlicher Modernisierungsmieterhöhungen und Unterstützung bei den Wohnkosten notwendig.

Im Quartierszusammenhang können unterschiedliche Eigentümer:innen leichter zu energetischen Sanierungen und zur dezentralen Wärmeversorgung beraten werden – die Koordination dieser Beratungen erfordert von den Kommunen allerdings hohen Ressourceneinsatz. Der DV schlägt vor, Klimaschutz künftig in den Katalog der kommunalen Pflichtaufgaben aufzunehmen und unter Beachtung des Konnexitätsprinzips durch Bund und Länder den notwendigen rechtlichen und finanziellen Rahmen zu schaffen.

Wichtig für mehr Klimaschutz im Gebäudebestand sind in jedem Fall mehr Flexibilität und Technologieoffenheit, Förderanreize, ganzheitliche Beratungsketten für Einzeleigentümer:innen sowie ordnungsrechtliche und fördertechnische Bedingungen für wirklich integrierte, sektorenübergreifende Klimaschutzansätze im Quartier, die Wärme, Strom und Mobilität miteinander kombinieren. Die Empfehlungen des DV kommen zu einem entscheidenden Zeitpunkt, da die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aktuell darum bemüht ist, einen Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2045 zu definieren.

Handlungsempfehlungen

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