Wohnraum für alle - Wege aus der Wohnungslosigkeit

Von Christian Huttenloher, Generalsekretär, Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V.  und Maximilian Pechstein, Projektkoordinator, Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V.

Wohnungslosigkeit ist mehr als ein soziales Problem – sie ist auch Ausdruck struktureller Versäumnisse in der Wohnraumversorgung. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP-W) hat die Bundesregierung 2024 ein klares Ziel formuliert: Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden. Die Facharbeitsgruppe „Wohnraumversorgung“, betreut vom Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung, widmet sich dabei einer zentralen Frage: Wie kann der Zugang zu dauerhaftem Wohnraum für wohnungslose Menschen konkret verbessert werden?

Vermietungsprozesse und Vermittlung – Vertrauen schaffen

Ein zentrales Thema sind Strukturen und Prozesse für die Akquise und Vermittlung von Wohnraum für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Dabei wurden deren strukturelle Barrieren für diese Gruppe deutlich – sei es durch fehlende Sicherheiten, negative Schufa-Einträge oder Vorurteile. Gleichzeitig haben Vermietende spezifische Anforderungen und Bedarfe, wie Sicherheit und Verlässlichkeit der Mietzahlungen, ein pfleglicher Umgang mit der Wohnung und keine Störungen für die Nachbarschaft. Ein gezielter Hebel ist die zielgerichtete und strukturierte Akquise von Wohnraum. Dabei geht es nicht nur um das Finden von freien Wohnungen, sondern um die aktive Ansprache und Gewinnung von Vermietenden, neben gemeinwohlorientierten Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, insbesondere auch bei privaten Kleinvermietenden sowie die Unterstützung und soziale Begleitung der Haushalte.

Einen erfolgreichen Ansatz bietet das ESF-Landesprogramm „Endlich ein Zuhause“ in Nordrhein-Westfalen mit seinem ganzheitlichen Ansatz Kernstück sind die sogenannten „Kümmerer“-Projekte, die in Kooperation mit Kommunen, freien Trägern und der Wohnungswirtschaft umgesetzt werden. Multiprofessionelle Teams aus Sozialarbeit und Immobilienfachleuten übernehmen dabei zwei zentrale Aufgaben: präventiv den Verlust von Wohnraum verhindern und wohnungslose Menschen dauerhaft in regulären Wohnraum integrieren. Dazu gehören die intensive Wohnraumakquise bei Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und privaten Vermietenden sowie die individuelle Begleitung der Betroffenen, um Mietverhältnisse zu stabilisieren. Ergänzend werden lokale Netzwerke gestärkt, Vereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft auf kommunaler Ebene übertragen und Jobcenter sensibilisiert, um gefährdete Haushalte frühzeitig zu erreichen. Dieser Ansatz verbindet soziale Beratung mit marktnaher Vermittlung und hat sich als wirksames Modell zur Wohnraumversorgung und Prävention bewährt. Das Ganze basiert auf einer übergeordneten Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2019 zwischen dem Landessozialministerium mit dem vdw Rheinland Westfalen und den drei großen landesweit tätigen privaten Wohnungsunternehmen. Diese wird wiederum in einzelnen Städten in konkrete Kooperationsvereinbarungen zwischen Kommune, Wohnungsunternehmen und Wohlfahrtsorganisationen runtergebrochen.

Förderung mit Wirkung – aber nicht allein durch Neubau

Einige Bundesländer haben vereinzelt in der Sozialen Wohnraumförderung gesonderte Förderelemente für besondere Bedarfsgruppen mit erheblichen Zugangshürden aufgelegt, die auch wohnungslose Menschen adressieren. In Berlin und Hamburg muss ein Mindestanteil der neu gebauten Sozialwohnungen eines Vorhabens an Haushalte mit besonderen Zugangsschwierigkeiten vergeben werden, zu denen auch wohnungslose Menschen gehören. Zudem spielen für die kommunale Vermittlungspraxis Benennungs- und Besetzungsrechte eine wichtige Rolle, also geförderte Wohnungen mit mietpreis- und Belegungsbindung, in die die Kommune an wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalte vermitteln kann.

Doch die bisherigen Quantitäten der Sozialen Wohnraumförderung zeigen deutlich: Der Neubau neuer Sozialwohnungen allein reicht bei Weitem nicht aus. Vielmehr müssen Bestandswohnungen, Modernisierungen mit Belegrechten und der gezielte Ankauf von Belegungsbindungen stärker in den Fokus rücken. Neben Sozialwohnungen bei der institutionalisierten Wohnungswirtschaft gilt es auch Wohnungen privater Vermietender zu adressieren. Denn hier liegt vielerorts kurzfristig das größte Potenzial, um Wohnraum für wohnungslose Menschen verfügbar zu machen. So werden in Karlsruhe wohnungslose Menschen in leerstehende Wohnungen bei privaten Vermietenden vermittelt. Die Stadt schließt Belegungsvereinbarungen mit privaten Vermietenden, um freien Wohnraum für Betroffene nutzbar zu machen und gibt dafür Zuschüsse zur Wohnungsrenovierung. Ergänzend begleiten Projekte wie „Lotsen aus der Wohnungslosigkeit“ die Menschen intensiv, klären Hilfebedarfe und unterstützen bei der Stabilisierung des Mietverhältnisses, um eine dauerhafte Integration zu sichern. Und auch die kommunale Wohnungsbaugesellschaft „Volkswohnung“ stellt dem Sozialamt jährlich 50 frei werdende Wohnungen für die Vermittlung von Haushalten in Wohnungsnotlage zur Verfügung.

Fazit: Integration statt Isolation

Die bisherigen Erkenntnisse der Facharbeitsgruppe zeigen: Es braucht integrierte Lösungen, die soziale Unterstützung und Wohnraumversorgung zusammendenken. Die Herausforderung liegt nicht nur im Angebot, sondern vor allem in der Zugänglichkeit. Erfolgreiche Modelle existieren bereits – sie müssen verbreitet, weiterentwickelt und strukturell verankert werden. Die Facharbeitsgruppe versteht sich als Impulsgeberin für diesen Prozess. Denn: Wohnraum ist mehr als ein Dach über dem Kopf – er ist Voraussetzung für Teilhabe, Würde und ein selbstbestimmtes Leben.

Weitere Hinweise:

Die Facharbeitsgruppe „Wohnraumversorgung“ erarbeitet mit Unterstützung des DV bis Frühjahr einen Praxisleitfaden zur Akquise und Vermittlung von Wohnraum für Wohnungslose Menschen. Bereits Anfang des Jahres plant die Fach-Arbeitsgruppe ein Analyse- und Empfehlungspapier zur Nutzung der Sozialen Wohnraumförderung für die Verbesserung der Wohnraumversorgung wohnungsloser Menschen vorzulegen. Darüber hinaus betreut der DV seit Mitte 2025 auch die beiden weiteren Fach-Arbeitsgruppen zu „Hilfen, Nothilfen und Hilfesystemen“ und „Prävention von Wohnungsverlust“.

Eine interessante Praxis-Sammlung für das konstruktive Zusammenwirken von Wohnungswirtschaft und Wohnungsnotfallhilfe zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit haben GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. und Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege veröffentlicht. Hier kommen Sie zum Dokument. 

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