Die Territorialen Agenda 2030 muss einen Impuls zur regionalen Chancengleichheit geben

von Jonas Scholze, Geschäftsführer und Büroleiter Brüssel, Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.

Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist seit den 1970er Jahren ein fester Bestandteil raumordnungspolitischer Leitziele in Deutschland. Nach der Phase eines eher neoliberalen Zeitgeistes um die Jahrtausendwende erfuhr dieser Grundsatz in den vergangenen Jahren eine erneute Renaissance, die auf Ebene des Bundes seit 2018 durch die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ unterstützt wurde. Handlungsmaxime ist es, aktiv strukturelle Asymmetrien abzubauen. Denn diese haben nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa ein kritisches Niveau erreicht und wurde in der jüngsten Vergangenheit immer wieder durch Erfolge populistischer Parteien offensichtlich.

Räumliche Gerechtigkeit erfordert Konzepte zum Umgang mit dem Klimawandel

Um europaweit eine kohärente Antwort auf diese Trends geben zu können, wurde am 1. Dezember 2020 unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die "Territoriale Agenda 2030" (TA2030) beschlossen. Unter dem Leitmotiv „A future for all places“ einigten sich die zuständigen Minister:innen der Raumordnung darauf, den Abbau regionaler Disparitäten und die nachhaltige Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Europa aktiv zu unterstützen. Für die zukünftige Entwicklung definiert die Territoriale Agenda daher zwei übergeordnete Ziele: Ein „gerechtes Europa“ und ein „grünes Europa“. Für ein gerechtes Europa fordert die TA 2030 eine optimale Verteilung räumlicher Entwicklungschancen. Strukturelle Grundlagen wie die Stärkung sekundärer Wachstumspole oder die Stärkung von Klein- und Mittelstädten als Ankerpunkte für das ländliche Umland sollen eine räumliche Konzentration von Wachstum und Wohlstand ausbalancieren. In besonderem Maße sind davon Grenzregionen betroffen. Durch spezifische Programme und grenzübergreifende funktionale Initiativen muss verhindert werden, dass die wirtschaftliche Entwicklung in peripheren Lagen dauerhaft gehemmt bleibt.

Zukunftsperspektiven fußen jedoch nicht nur auf einer sozioökonomischen Grundlage oder der Sicherung grundlegender Infrastrukturen für die Daseinsvorsorge. Räumliche Ungerechtigkeit entsteht auch dort, wo Orte und die dort lebenden Menschen durch die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels und die ineffiziente Nutzung natürlicher Ressourcen einen Nachteil in ihre Lebensqualität erfahren. Die TA2030 betont in diesem Zusammenhang den grundlegenden Beitrag der Raumordnung, um den Erhalt der ökologischen Lebensgrundlagen und die Transformation von Städten und Regionen hin zu Klimaneutralität und Resilienz zu unterstützen. Die Minister:innen bekennen sich in besonderem Maße zu einer ökologischen und nachhaltige Flächennutzung, der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und einer nachhaltigen digitalen Konnektivität.

Ziele der TA2030 dürfen kein Lippenbekenntnis bleiben

Die Ziele der TA 2030 dürfen jedoch kein Lippenbekenntnis bleiben. Alle Verwaltungsebenen können Maßnahmen zu ihrer Umsetzung ergreifen. Die Instrumente der Raumordnung bieten einen effektiven Hebel mit dem Schlüsselakteur:innen von der lokalen bis hin zur europäischen Ebene die Agenda im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate umsetzen können. Beispielhaft startete das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat selbst eine Pilotaktion zur Sicherung der Daseinsvorsorge in strukturschwachen, ländlichen Räumen. Neben Regionen aus Frankreich, Portugal und Österreich beteiligen sich die Landkreise Görlitz, Schleswig-Flensburg und der Planungsverband Region Rostock.  

Demografischer Wandel bleibt die größte Herausforderung in den Regionen

Trotz unterschiedlicher sozioökonomischer Ausgangslagen der beteiligten Pilot-Regionen ist die Überalterung eine der größten Herausforderungen nahezu aller strukturschwachen Regionen Europas. Niedrige Geburtenraten und die Abwanderung junger Menschen führen in ganzen Landstrichen zu einem spürbaren Bevölkerungsverlust. Um jungen Familien eine Bleibeperspektive zu geben, bedarf es nicht nur ausreichender Arbeitsplätze. Der Erhalt und das Entwickeln von neuen Formen grundlegender Infrastrukturen sind die Basis, um Entvölkerungsentwicklungen zu stabilisieren oder im besten Fall umzukehren. Dazu zählen ein attraktives Mobilitätsangebot, Versorgungsmöglichkeiten sowie der Zugang zu Bildungs- und Gesundheitsleistungen. Nur die Chancengleichheit für eine gesellschaftlichen Teilhabe kann bei vielen Menschen auf lange Sicht die räumliche Benachteiligung beseitigen.   

Raumordnung muss digitale Standortpolitik unterstützen  

Ein Jahr nach Beginn der Coronakrise haben sich aus der Not heraus in vielen Lebensbereichen innovative Formen der digitalen Kommunikation und neue räumliche Verhaltensmuster nolens volens durchgesetzt. Dies hat den Ansatz einer Industrie 4.0 deutlich beschleunigt. Zudem ist ein breites Bewusstsein dafür entstanden, welche Möglichkeiten digitale Dienstleistungen für dezentrale und strukturschwache Regionen bieten, sei es bei der Daseinsvorsorge, gesellschaftlicher Teilhabe, der Aus- und Weiterbildung, bei Gesundheitsleistungen, Mobilitätserfordernissen und Immobilienstandorten oder durch Coworking-Spaces. Inwiefern sich diese Impulse zu neuen Trends entwickeln werden, kann nur gemutmaßt werden.  

Sicher ist jedoch, dass auch die Instrumente der Raumordnung greifen müssen. Ohne eine flächendeckende Breitbandversorgung wird die räumliche Benachteiligung zunehmend verschärft. Suburbanisierungsschübe, logistische Versorgungsketten sowie neue Anforderungen an die Standortvoraussetzungen müssen moderiert, Zielkonflikte ausgeglichen und von der Fachplanung berücksichtigt werden. 

Weitere Informationen

Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV) übernimmt gemeinsam mit dem Potsdamer Consultant INFRASTRUKTUR & UMWELT die Koordination der TA2030-Pilotaktion „A future for lagging regions“. Die teilnehmenden Bundes- und Landesministerien, die EU-Kommission und die Pilotkommunen bilden verschiedene administrative Ebenen und Perspektiven ab. Im Zentrum steht der Austausch zu praktischen Fragen der Daseinsvorsorge in dünn besiedelten Räumen mit Bevölkerungsschwund. Gleichermaßen sollen auf regionaler Ebene Wege diskutiert werden, wie die Ziele der Raumordnung in sektorale Planungsstrategien integriert werden können. Durch die Beteiligung der EU-Kommission können rahmengebende EU-Politiken wie die EU-Strukturfonds oder die aktuelle Erstellung des europäischen Leitbildes für den ländlichen Raum begleitet werden. Bereits am 6. Mai 2021 wird unter Teilnahme des Parlamentarischen Staatssekretärs Volkmar Vogel eine öffentliche Konferenz zu den Pilotaktionen unter deutscher Beteiligung stattfinden.

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