Neue Städtebauförderung

Weiterentwicklung ab 2020 – einfacher, flexibler, grüner

von Michael Groschek, Staatsminister a. D., Präsident des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.

Seit fast 50 Jahren hilft die Städtebauförderung Städten und Gemeinden aller Größenordnungen dabei, ihre strukturellen und städtebaulichen Probleme zu lösen und attraktive und lebenswerte Innenstädte und Wohnquartiere zu gestalten. Seit seiner Entstehung 1971 wurde das Programm weiterentwickelt und an sich ändernde städtebauliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Problemlagen angepasst. Mit Beginn des Jahres 2020 wird die Städtebauförderung nun – nach langen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern – umfassend reformiert. Die Programme sind jetzt konzentrierter und flexibler. Sie reagieren auf die neuen Herausforderungen der Stadt- und Regionalentwicklung. Dazu zählen die Bewältigung des Klimawandels, das Streben nach gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Regionen Deutschlands und die Gestaltung des Strukturwandels in den Kohleregionen in Ost und West.

Anlass der Reform war die Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, die unter anderem durch das Auslaufen des Solidarpaktes notwendig wurde. Ein weiterer Grund lag in den sich rasch wandelnden städtebaulichen Problemlagen und kommunalen Anforderungen. Schließlich sollte nach der programmatischen Ausdifferenzierung der vergangenen Jahre der integrierte, ganzheitlichen Charakter der Städtebauförderung wieder mehr zur Geltung kommen. So bestand sie zuletzt aus sechs eigenständigen, eher sektoralen Teilprogrammen mit jeweils unterschiedlichen Kriterien und Anforderungen, Fördergegenständen und Teilbudgets.

Langfristige Finanzausstattung in Höhe von einer Milliarde Euro sichern

Für 2020 werden die Bundesmittel in Höhe von 790 Millionen Euro pro Jahr verstetigt. Das ist gut so! Dazu kommen 75 Millionen Euro für die „Nationalen Projekte des Städtebaus“ sowie 200 Millionen Euro aus dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“. Diese sind allerdings derzeit bis 2020 beziehungsweise 2021 begrenzt. Und auch der Haushaltsansatz für die Städtebauförderung an sich droht ab 2021 leicht zu sinken. Um den anhaltenden Infrastrukturdefiziten und den wachsenden Anforderungen von Klimawandel, sozialer Integration und Digitalisierung in den Kommunen wirkungsvoll begegnen zu können, muss allerdings mittelfristig ein Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro jährlich gesichert werden. Die Mittelaufteilung auf die Länder wird sich absehbar kaum verändern. In der Tendenz sind aber leicht geringere Beträge für die ostdeutschen Länder geplant: Ihre jährlichen Zuteilungen sinken mit Ausnahme von Berlin um jeweils zwei Prozent. Die Mittelausstattung der westdeutschen Länder hingegen geht ganz leicht nach oben, am stärksten in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Erst Mitte dieses Jahres wollen sich Bund und Länder auf ein Indikatoren-gestütztes Verteilermodell für die Jahre 2021 bis 2024 einigen.

Konzentration auf Kernthemen

Das zuletzt zunehmende programmatische und inhaltliche Aufsplitten wird durch drei neue Kernprogramme beendet. Diesen werden künftig alle Maßnahmen zugeordnet: Das Programm „Lebendige Zentren“ dient der Attraktivitätssteigerung und Erneuerung von Orts- und Stadtkernen. Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ setzt das Programm „Soziale Stadt“ zur Stabilisierung sozialer Brennpunkte fort. Unter dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ schließlich können Maßnahmen für die städtebauliche und infrastrukturelle Umstrukturierung von Gebieten mit Wachstums- oder Schrumpfungsprozessen gefördert werden. Diese Straffung der Förderstruktur sorgt für mehr Klarheit und bietet den Kommunen zudem die notwendige Flexibilität für die Ausrichtung an örtlichen städtebaulichen Handlungsbedarfen.

Für die drei Kernprogramme gelten die gleichen Grundsätze und ein einheitlicher, flexibel und breit gefächerten Katalog an förderfähigen Maßnahmen – bislang hatten alle Teilprogramme unterschiedliche Anforderungen. Gleichzeitig bleiben die spezifischen städtebaulichen Maßnahmen aus allen Teilprogrammen wichtiger Bestandteil der Förderung, allen voran Denkmalschutz, interkommunale Zusammenarbeit oder Stadtgrün. Insbesondere sind zahlreiche Querschnittsthemen künftig in allen drei Kernprogrammen zu berücksichtigen. Dies gilt gerade für den Klimaschutz und die Klimaanpassung sowie die Verbesserung von Grün- und Freiflächen. Ab 2020 gelten Maßnahmen in diesen Bereichen als Fördervoraussetzungen jeder städtebaulichen Investition, können aber im Rahmen der Mittelbündelung auch auf andere Weise, d.h. durch andere Fördermittel finanziert werden. Die interkommunale Kooperation wird besonders aufgewertet, indem der kommunale Eigenanteil dafür auf bis zu zehn Prozent abgesenkt werden kann. Gleichzeitig ist das Kooperationsmanagement förderfähig.

Neue Finanzierungskonditionen

Für haushaltsschwache Kommunen ist nach wie vor eine Absenkung des Fördersatzes auf bis zu zehn Prozent möglich. Der Anteil der Bundeszuwendungen an die Länder, der hierfür sowie für interkommunale Maßnahmen eingesetzt werden darf, wurde von 12,5 auf 50 Prozent wesentlich erhöht. In den neuen Ländern werden die Finanzierungszuschüsse für den Rückbau von Leerständen pro Quadratmeter um 60 Prozent erhöht, was allerdings noch immer nicht den durchschnittlichen Kosten entspricht. Vor diesem Hintergrund wäre es auch insgesamt wünschenswert gewesen, bessere Voraussetzungen für die Einbindung privater und immobilienwirtschaftlicher Akteure zu schaffen, damit deren Mittel auch für die Erbringung des kommunalen Eigenanteils eingesetzt werden können.

Breiter Dialog zur europäischen und nationalen Stadtentwicklungspolitik

Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung begleitet die kommunale Stadtentwicklung seit Jahrzehnten und setzt sich in seiner Vermittlerrolle für den fachlichen Austausch zwischen Vertretern der Praxis, Wirtschaft, Politik und Wissenschaft ein. In dieser Funktion organisierte der Verband im Jahr 2019 im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auch einen Kommunikations- und Beteiligungsprozess zur Vorbereitung der Neuausrichtung der Städtebauförderung.

Aber auch darüber hinaus gestaltet der DV einen breiten und akteursübergreifenden Dialog von der nachhaltigen Quartiersentwicklung bis hin zur europäischen Stadtentwicklungspolitik. Im Zuge dessen unterstützt er aktuell das Bundesinnenministerium bei der Erneuerung der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt, die zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 verabschiedet wird. Damit setzt der Verband Impulse für mehr Lebensqualität in unseren Städten und Regionen, ermöglicht Wohlfühlen und Wohlergehen im eigenen Stadtteil oder Dorf und stärkt das europäische Bewusstsein.

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