Städtebauförderung stärken: Handlungsspielräume der Kommunen jetzt sichern

Von Christian Huttenloher, Generalsekretär, und Kathrin Senner, Geschäftsführerin, Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V.

Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen angesichts enormer Investitionsbedarfe vor einer Zäsur. Über viele Jahre haben sich erhebliche Modernisierungs- und Sanierungsrückstände aufgebaut – insbesondere bei sozialer, technischer und baulicher Infrastruktur sowie im Bereich der städtebaulichen Erneuerung. Mit rund 215 Milliarden Euro beziffert das KfW-Kommunalpanel mittlerweile den bundesweiten Investitionsrückstand. Gleichzeitig geraten immer mehr Kommunen durch steigende Ausgaben, strukturelle Defizite und wachsende Verschuldung an die Grenzen ihrer Handlungsfähigkeit.

Bund und Länder haben diese Herausforderung erkannt und reagieren unter anderem mit dem Infrastruktursondervermögen sowie der geplanten Verdopplung der Städtebauförderung. Doch ein entscheidendes Risiko bleibt: Die dringend benötigten Fördermittel könnten vielerorts nicht abgerufen werden – schlicht, weil die kommunalen Eigenanteile und Verwaltungskapazitäten fehlen. Damit drohen Mittelreste, verzögerte Investitionen und ein weiterer Vertrauensverlust in die Problemlösungsfähigkeit staatlichen Handelns.

Das gemeinsame Empfehlungspapier von DIE STADTENTWICKLER.BUNDESVERBAND und dem DV zeigt Wege auf, wie Bund und Länder kurzfristig und wirkungsvoll gegensteuern können. Im Mittelpunkt steht das Ziel, Kommunen – unabhängig von ihrer Haushaltslage – die Nutzung der Städtebaufördermittel zu ermöglichen und Investitionen zu beschleunigen.

Kommunale Eigenanteile senken und flexibilisieren

Viele Kommunen können Projekte heute schon deshalb nicht umsetzen, weil sie die erforderlichen Eigenmittel nicht aufbringen können. Das Papier empfiehlt daher eine deutliche Reduktion des kommunalen Anteils für einen Übergangszeitraum – etwa auf 10 Prozent bundesweit, in begründeten Fällen sogar auf 5 Prozent. Frühere Programme zeigen, dass geringere Eigenanteile den Mittelabfluss erheblich verbessern.

Zudem sollte die Möglichkeit, kommunale Eigenanteile durch Beiträge Dritter zu ersetzen – etwa durch Wohnungsunternehmen, Kirchen oder Stiftungen – wieder zugelassen werden. Auch die vorübergehende Aussetzung des Kumulationsverbots ist notwendig, um Mittel aus dem Infrastruktursondervermögen als Kofinanzierung nutzen zu können. Schließlich könnten nicht verausgabte Mittel des Sondervermögens zweckgebunden an Länder übertragen werden, die sie den Kommunen als Eigenanteile bereitstellen.

Planung, Bewilligung und Fördermittelmanagement vereinfachen

Ein wesentlicher Hemmschuh für den Mittelabfluss liegt in komplexen Verfahren. Empfehlenswert sind einheitliche Auslegungshilfen der Länder zur Bilanzierung mehrjähriger Fördervorhaben sowie mehrjährige Bewilligungsrahmen nach Vorbild der EU-Strukturfonds. Beides schafft Planungssicherheit, reduziert Bürokratie und erleichtert wirtschaftlichere Vergaben.

Darüber hinaus sollten Berichtspflichten, Prüfverfahren und Antragsprozesse deutlich verschlankt werden – unter anderem durch standardisierte Checklisten, eine gegenseitige Anerkennung von Prüfvermerken und den Verzicht auf baufachliche Prüfungen, die in einigen Ländern bereits abgeschafft wurden.

Einen wichtigen Modernisierungsschub könnte die bundesweite Digitalisierung des Fördermittelmanagements bringen: digitale Plattformen von Antragstellung bis Nachweisführung würden Prozesse beschleunigen und den Aufwand für Kommunen erheblich reduzieren.

Einstiegshürden abbauen und Flexibilität erhöhen

Gerade kleinere Kommunen oder Gebiete mit kleinteiligen Maßnahmen benötigen flexible und realistische Anforderungen an integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEK). Ein schlankes, kontextbezogenes ISEK sollte ausreichen, wenn Umfang und Herausforderungen dies zulassen. Zudem sollten Planungsleistungen bereits vor Aufnahme in die Förderung förderfähig sein, um finanzielle Risiken abzufedern und frühe Projektqualität zu sichern.

Ein bundesweit einheitlicher Mechanismus zum nahtlosen Übergang („Reinrutschen“) aus abgelehnten Fachförderprogrammen in die Städtebauförderung – wie er in Sachsen bereits existiert – könnte zusätzlich Planungssicherheit schaffen, solange keine Doppelförderung erfolgt.

Verwaltungskapazitäten stärken und Verfahren beschleunigen

Ohne ausreichende personelle Ressourcen können Kommunen die steigenden Aufgaben der Städtebauförderung kaum bewältigen. Kurzfristig sollten daher externe Dienstleister leichter einbindbar und deren Leistungen angemessen förderfähig sein.

Auch im Vergaberecht sind Entlastungen erforderlich: digitale Vergaben, vereinfachte Verfahren, angehobene Bagatellgrenzen und ein Fast-Track-Modell für besonders dringliche Maßnahmen könnten Prozesse wesentlich beschleunigen.

Fazit: Handlungsfähigkeit sichern – jetzt handeln

Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Investitions- und Zukunftsinstrumente der kommunalen Entwicklung. Damit sie ihre Wirkung entfalten kann, müssen Bund und Länder jetzt pragmatische und schnell umsetzbare Anpassungen vornehmen. Dazu zählen geringere Eigenanteile, vereinfachte Verfahren, mehr Planungssicherheit und ausreichende personelle Ressourcen. Nur so können Kommunen den Investitionsstau abbauen, Transformationsprozesse gestalten und die Lebensqualität vor Ort nachhaltig stärken.

Das vollständige Empfehlungspapier finden Sie hier.

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