Schneller und ambitionierter beim Klimaschutz

Von Michael Groschek, Staatsminister a. D., Präsident des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.

Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt zwei wegweisende Urteile gefällt. Zum einen hat es den Berliner Mietendeckel außer Kraft gesetzt. Der gekippte Deckel ist nun das große wohnungspolitische Wahlkampfthema. Außerdem geht den obersten Verfassungshüter:innen das Klimaschutzgesetz 2030 nicht weit genug: Die darin festgesetzte Emissionsminderung bis 2030 sei nicht ausreichend. Dadurch würden erhebliche Belastungen auf künftige Generationen verschoben. Die Bundesregierung hat daraufhin das Klimaschutzgesetz nachgeschärft. Für den Gebäudesektor gibt es höhere Zwischenziele und einen Fahrplan zur Klimaneutralität bis 2045. Doch höhere Sektorziele alleine reichen nicht aus. Wir benötigen endlich eine Gesamtstrategie, mit der wir die vereinbarten Emissionsminderungen tatsächlich erreichen, ohne dass die Kosten für eine warme Wohnung aus dem Ruder laufen.

Einen klimagerecht sanierten Bestand gibt es nicht zum Nulltarif

Der Berliner Mietendeckel ist das Symbol für Widersprüche zwischen bezahlbarem Wohnen und Klimaschutz. Deckeln wir die Miete und damit die Refinanzierungsmöglichkeiten energetisch modernisierter Wohnungen noch weiter, werden Eigentümer:innen nicht umfassend modernisieren. Lassen wir hohe modernisierungsbedingte Mieterhöhungen zu, überfordern wir viele Mietende. Denn die Energiekosteneinsparungen kompensieren nur maximal die Hälfte der Mieterhöhungen. Nun kann die verbesserte und ausgeweitete Bundesförderung die Finanzierungslücke zur Warmmietenneutralität teilweise senken. Komplexe Förderprogramme schrecken aber nach wie vor viele Eigentümer:innen ab. Jährlich wären mindestens zehn Milliarden Euro Fördervolumen nötig, um alleine den Mietwohnungsbestand auf Neubaustandard zu modernisieren. Einen klimagerecht sanierten Bestand gibt es nicht zum Nulltarif!

Wirkungsvolle Gesamtsystematik notwendig

Auch der CO2-Preis soll energetische Modernisierungen anregen. Hier streiten Koalitionsparteien und Ministerien momentan, wer die Mehrkosten tragen soll – Mietende oder Vermietende. Doch Fakt ist: Aus vermiedenen CO2-Kosten lässt sich noch keine Modernisierung finanzieren. Wir brauchen also dringend eine wirkungsvolle und sozialverträgliche Gesamtsystematik aus Mietrecht, Förderung und CO2-Bepreisung. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis im Gebäudebereich müssen zur Deckung der Finanzierungslücke bei Modernisierungen eingesetzt werden. Der CO2-Preis sollte nur Eigentümer:innen mit energetisch schlechten Beständen treffen, da hier die Mietenden wenig Einfluss haben. Bei modernisierten Wohnungen können Mietende durch Nutzungsverhalten Energie sparen. Beim aktuellen Trend zum Office besteht zudem der Widerspruch zwischen dem Wunsch nach mehr Wohnfläche und den damit verbundenen höheren CO2-Ausstoß für Bau und Modernisierung sowie Nutzung. 

Zusammenspiel von Wärmeschutz und dem Einsatz erneuerbarer Energien verbessern

Ein ganzheitlicher Ansatz ist ebenfalls im Zusammenspiel zwischen Wärmeschutzmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer Energien notwendig. „Efficiency First“ ist bisher der umweltpolitische Leitgedanke. Dies ist insofern richtig, dass man die Energieeffizienz bei einem Großteil der Gebäude noch deutlich erhöhen muss, um in den Gebäuden überhaupt eine effiziente erneuerbare Wärmeversorgung zu ermöglichen. Doch es ist unbezahlbar, bautechnisch unrealistisch und auch klimapolitisch unsinnig, bis 2050 sämtliche Gebäude auf den Wärmeschutzstandard eines KfW-Effizienzhauses 40 oder 55 zu modernisieren, Förderung darauf zu beschränken oder gar eine entsprechende Sanierungspflicht festzulegen. Die Grenzkosten für zu ambitionierte Gebäudestandards übersteigen den Grenznutzen an zusätzlicher CO2-Einsparung bei Weitem, zumal häufig im Betrieb weniger Energie eingespart wird als in der Planung theoretisch berechnet.

Bremsen beim Ausbau erneuerbarer Energien lösen

Hier brauchen wir ein differenziertes Vorgehen. Manche Gebäude lassen sich – mit ausreichender Förderung – auf diese anspruchsvollen Standards modernisieren. In der Realität ist es aber besser, für den Großteil einen Wärmeschutz von 30 Prozent unterhalb des Neubaustandards anzustreben, wobei verschiedene baukulturell wertvolle Gebäude auch das nicht schaffen werden. Der Rest zur Klimaneutralität lässt sich weit günstiger und effizienter durch erneuerbare Energieversorgung erreichen. Hierfür sind integrierte, sektorenübergreifende Lösungen auf Quartiersbasis wichtig, die in eine gesamtstädtische Wärmeleitplanung eingebettet sind und auch die Bereiche Strom und Mobilität integrieren. Wir müssen dafür aber dringend die weiter bestehenden Bremsen beim Ausbau und der Nutzung erneuerbarer Energien lösen, etwa beim Deckel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, beim Mieterstrom oder beim grünen Wasserstoff.

Der Deutsche Verband hat unter der Leitung des ehemaligen Oberbürgermeisters von Ludwigsburg, Werner Spec, ein Jahr lang in einem interdisziplinär und sektorenübergreifend besetzten Runden Tisch neue Ansätze für mehr Klimaschutz erörtert. Ende Juni 2021 werden die daraus entstandenen Handlungsempfehlungen vorgestellt. Diese zeigen auf, wie wir die ambitionierten Klimaschutzziele im Gebäudebestand sozialverträglich und wirtschaftlich erreichen können. Denn wir müssen den Klimaschutz meistern und das Bundesverfassungsgericht hat uns zu Recht und rechtzeitig an diese globale Verpflichtung erinnert!

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