
von Dr. René Peter Hohmann, Leiter des EU-Büro des DV in Brüssel
Brüssel, 1. Juni 2026. Für die europäische Förderperiode 2028 bis 2034 möchte die Europäische Kommission im Zuge einer Verwaltungsvereinfachung einen stärker national geprägten Programmierungsansatz für zentrale Teile der EU-Förderpolitik durchsetzen. Dieser würde die bisherigen fonds- und programmspezifischen Strukturen weitgehend neu ordnen bzw. überlagern und damit die Förderarchitektur grundlegend verändern. Das Europäische Parlament hält dagegen: Vereinfachung ja, dies dürfe aber nicht Zentralisierung bedeuten. Es sieht die direkte Mitwirkung der regionalen Ebene in Gefahr. Gerade für föderale Mitgliedstaaten, wie Deutschland, ist dies von besonderer Bedeutung: Die Bundesländer sind bisher in der thematischen Ausgestaltung und Nutzung von EU-Förderungen in der dezentralen Mittelverwaltung im Wesentlichen zuständig. Auch der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) und der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (CEMR) betonen: Die künftigen Förderstrukturen müssen regionale Unterschiede, städtische Herausforderungen und funktionale Räume berücksichtigen. Das vom DV koordinierte Deutsch-Österreichische URBAN-Netzwerk spricht sich dafür aus, dass die sogenannte „städtische Dimension“ verbindlich abgesichert bleibt. Sie ist für Städte und Gemeinden besonders wichtig. Ein Wegfall der bisherigen Mindestquote für nachhaltige Stadtentwicklung wäre ein Rückschritt. Denn Städte sind zentrale Umsetzungsorte europäischer Politik.
Reformvorschlag der EU-Kommission: Ein Plan pro Mitgliedstaat
Die EU legt ihren Haushalt alle sieben Jahre im sogenannten „Mehrjährigen Finanzrahmen“ fest. Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Mitgliedstaaten über den neuen Förderhaushalt im Zeitraum 2028 bis 2034 auf Hochtouren. Sie betreffen nicht nur die Höhe des künftigen EU-Haushalts. Entscheidend ist auch, in welche Regionen und thematischen Prioritäten die Mittel künftig fließen und wie diese gestaltet, verwaltet und vor Ort eingesetzt werden. Der weitreichende Reformvorschlag der Europäischen Kommission: künftig sollen zentrale Teile der EU-Fördermittel gebündelt und in einem umfassenden Plan (dem Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan- NRPP) pro Mitgliedstaat organisiert werden. In diesem Plan wird vom Mitgliedstaat in Abstimmung mit der Kommission festgelegt, wie viele Mittel für welche Investitionsprioritäten eingesetzt werden – und zwar für so heterogene Handlungsfelder wie Wirtschaftsförderung und Regionalentwicklung, nachhaltige Stadtentwicklung, Beschäftigungsförderung und soziale Integration, ländliche Entwicklung und Agrarförderung bis hin zu Sicherheit und Verteidigung. Dieser Ansatz soll Verfahren vereinfachen, Förderlogiken bündeln und Investitionen stärker mit Reformzielen verbinden.
Der Reformvorschlag ersetzt die derzeitigen fonds- und programmspezifischen Strukturen: Bislang wurde auf EU-Ebene festgelegt, welcher Anteil für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), für den Europäischen Sozialfonds (ESF), für den Landwirtschaftsfonds (ELER) oder für weitere Fonds zur Verfügung stehen. Ebenso wurde entschieden, wie diese Mittel nach einem Indikatoren-gestützten Schlüssel auf die Regionen innerhalb der Mitgliedstaaten verteilt werden, um den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt zu stärken.
Gegenakzent des Europäischen Parlaments
Aus Sicht des Europäischen Parlaments besteht jedoch die Gefahr, dass die Umsetzung dadurch stärker zwischen Europäischer Kommission und nationalen Regierungen verhandelt wird – mit weniger direkter Mitwirkung der regionalen Ebenen. Es hat deshalb mit seiner am 28. April 2026 beschlossenen Verhandlungsposition einen deutlichen Gegenakzent gesetzt. Das Parlament unterstützt zwar das Ziel der Kommission, EU-Förderung einfacher und strategischer auszurichten. Zugleich warnt es aber davor, bewährte Grundprinzipien der Kohäsionspolitik zu schwächen. Dazu gehören die bislang praktizierte Zuweisung von EU-Mitteln auf einzelne Fonds, geteilte Mittelverwaltung, das Partnerschaftsprinzip mit enger Einbindung von Regionen sowie eine klare territoriale Ausrichtung der Investitionen.
Grundlegender Einschnitt für die Kohäsionspolitik befürchtet
Für die Kohäsionspolitik wäre das Modell „ein Plan pro Mitgliedstaat“ ein grundlegender Einschnitt. Die Stärke der bisherigen Kohäsionspolitik liegt gerade darin, regionale Unterschiede, städtische Herausforderungen und funktionale Räume sichtbar zu machen und Investitionen an räumlichen Bedarfen auszurichten. Gerade für föderale Mitgliedstaaten wie Deutschland ist dies von besonderer Bedeutung, weil die Länder bislang insbesondere bei EFRE-Programmen und vielen regionalen ESF-Programmen zentrale Gestaltungs- und Verwaltungsverantwortung tragen. Wenn Entscheidungen künftig stärker in nationalen Gesamtplänen gebündelt werden, stellt sich die Frage, wie Bundesländer verbindlich in Planung, Umsetzung und Kontrolle eingebunden werden können. Das Parlament fordert deshalb, Kohäsionspolitik, Europäischen Sozialfonds, Landwirtschaft, Fischerei und innere Angelegenheiten weiterhin mit klar nachvollziehbaren Mittelzuweisungen auszustatten. Vereinfachung dürfe nicht bedeuten, dass Transparenz, demokratische Kontrolle und territoriale Mitgestaltung verloren gehen. Vielmehr brauche es eine Förderarchitektur, die handhabbarer wird, ohne die politische und fachliche Verantwortung der regionalen Ebene zu schwächen.
Gemeinsame Linie von Parlament, Regionen und Kommunen
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR), die beratende Stimme der Regionen und Kommunen in der Europäischen Union, argumentiert ähnlich und fordert, dass der künftige EU-Haushalt stärker auf territoriale Wirkungen geprüft wird: EU-Investitionen sollen dem wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt nicht entgegenwirken, sondern ihn gezielt stärken. Der AdR warnt davor, dass die Kohäsionspolitik in zentral verwalteten Instrumenten, kurzfristigen Krisenmechanismen oder nationalen Gesamtplänen aufgeht.
Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (CEMR/RGRE) begrüßt, dass das Parlament die Rolle lokaler und regionaler Gebietskörperschaften in den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen stärken will. Dabei seien drei Punkte besonders wichtig: verbindliche Multi-Level-Governance, eine eigene Mittelbindung für integrierte territoriale und städtische Strategien sowie bessere Umsetzungsbedingungen für Städte, Gemeinden und Regionen. Dazu zählen realistische Kofinanzierungsanforderungen, höhere Vorfinanzierungen und ausreichende Verwaltungskapazitäten. Damit zeichnet sich eine gemeinsame Linie ab. Die künftige EU-Förderpolitik muss einfacher, aber nicht zentralistischer werden. Sie muss Reformen und Investitionen verbinden, darf dabei aber die örtliche und regionale Umsetzungsebene nicht auf eine nachgeordnete Rolle reduzieren.
Deutsch-Österreichisches URBAN-Netzwerk: Städtische Dimension absichern
Das vom DV organisierte Deutsch-Österreichische URBAN-Netzwerk fordert, dass die für Städte und Gemeinden besonders wichtige „städtische Dimension“ im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen verbindlich abgesichert wird. In der laufenden Förderperiode müssen auf nationaler Ebene mindestens acht Prozent der Mittel aus dem EFRE für nachhaltige Stadtentwicklung eingesetzt werden. Dies hat wesentlich dazu beigetragen, integrierte Stadtentwicklungsansätze in der Kohäsionspolitik sichtbar zu verankern. Der Wegfall der verbindlichen Mindestquote wäre ein Rückschritt. Denn die Städte sind ein zentraler Akteur, der die EU-Politik umsetzt, egal ob es um Klimaanpassung, soziale Infrastruktur, Mobilität, Digitalisierung, bezahlbares Wohnen, Energie- und Wärmewende oder wirtschaftliche Transformation geht. Zugleich übernehmen kleine und mittlere Städte wichtige Funktionen für ihr Umland und für die Stabilität funktionaler Stadtregionen. Das Netzwerk spricht sich deshalb dafür aus, dass integrierte Stadtentwicklungsstrategien unter der neuen Förderarchitektur eigenständig berücksichtigt werden. Dazu braucht es eine verlässliche Mittelbindung, den Erhalt territorialer Instrumente sowie einen gesicherten Zugang kommunaler Akteure zu künftigen EU-Programmen. Entgegen der Streichung der bisherigen Mindestquote für eine städtische Dimension auf nationaler Ebene wird in einem Entwurfsbericht der zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments vorgeschlagen, mindestens elf Prozent des im Nationalen Rahmenplan ausgewiesenen nationalen EFRE-Anteils für integrierte territoriale und nachhaltige städtische Entwicklungsstrategien vorzusehen. Dies wäre keine Quote am gesamten NRPP, sondern setzt eine klare EFRE-Abgrenzung innerhalb der neuen Planarchitektur voraus.
Vereinfachung muss bei den Kommunen ankommen
Nötig sind außerdem Vereinfachungen, die tatsächlich bei den Kommunen ankommen. Aus kommunaler Sicht bedeutet das nicht nur weniger Vorgaben auf europäischer Ebene. Entscheidend ist vielmehr, ob Antragsverfahren, Nachweispflichten, Prüfverfahren und Abrechnungsregeln für die Projektträger vor Ort handhabbarer werden. Gerade komplexe Infrastrukturvorhaben, integrierte Quartiersentwicklungen oder Maßnahmen zur Klimaanpassung Stadtentwicklungsprojekte benötigen Planungssicherheit, ausreichende Umsetzungszeiträume und verlässliche Förderbedingungen. Angemessene Kofinanzierungssätze, klare Zuständigkeiten und ein praktikabler Rechtsrahmen sind laut Deutsch-Österreichischem URBAN-Netzwerk deshalb zentrale Anforderungen an die nächste Förderperiode.
Weitere Beratungen – Entscheidung offen
Nach der Positionierung des Europäischen Parlaments verlagert sich der Schwerpunkt nun auf die Beratungen im Rat der Europäischen Union und die Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten. Dort wird sich entscheiden, wie stark die neue Förderarchitektur tatsächlich zentralisiert wird, welche Rolle regionale Kapitel erhalten und wie verbindlich Städte, Gemeinden und Regionen in die Planung und Umsetzung einbezogen werden.
Für die kommunale und regionale Ebene bleibt das Jahr 2026 daher politisch entscheidend. Noch besteht die Möglichkeit, die künftige Ausgestaltung der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne, die städtische Dimension und die Umsetzungsbedingungen der Kohäsionspolitik zu beeinflussen. Für Städte, Gemeinden und Regionen geht es dabei nicht um institutionelle Detailfragen, sondern um die Investitionsfähigkeit vor Ort.
Der nächste Mehrjährige Finanzrahmen muss europäische Ziele mit territorialer Umsetzungskraft verbinden. Eine starke Kohäsionspolitik bleibt dafür unverzichtbar: Sie macht Europa dort sichtbar, wo Bürgerinnen und Bürger europäische Investitionen konkret erleben, in ihren Städten, Gemeinden und Regionen.
