DV

Jahrestagung 2021: Integrierte Quartiersentwicklung

Gemeinsam für nachhaltige und resiliente Nachbarschaften

12:00 Uhr bis 15:30 UhrBerlin

Angesichts der Bundestagswahl im September 2021 und der Koalitionsbildung hat der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung seine Empfehlungen für die neue Legislatur verabschiedet und zu einer raschen Regierungsbildung aufgerufen. Denn gerade bei bezahlbarem Wohnen und beim Klimaschutz sind die Herausforderungen und Aufgaben riesig und sollten rasch angegangen werden. „Wir müssen bezahlbares Wohnen und Bauen durch eine kooperative und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik voranbringen und dabei alle Bündnispartner mitnehmen. Außerdem gilt es, bis 2045 CO2-Neutralität im Gebäudebereich zu erreichen. Dies gelingt am besten durch sektorübergreifende Lösungen im Quartierszusammenhang – diese müssen zu einer Massenbewegung werden!“, sagte Michael Groschek, der alte und neue Präsident des DV bei der Jahrestagung des DV am 28. September 2021. 

Aufgaben in starkem Bauministerium bündeln

Viele der anstehenden Transformationsprozesse müssen auf lokaler oder regionaler Ebene gestaltet werden. Doch dabei brauchen unsere Städte, Gemeinden und Regionen auch die Unterstützung des Bundes. Neben ortsbezogenen Ansätzen für Quartiere, Städte und Stadtregionen spricht sich der DV deshalb für integrierte Politikansätze aus. Dies wird auf kommunaler Ebene schon vielfach gelebt, die Zusammenarbeit verschiedener Sektoren muss sich aber künftig verstärkt im Denken und Handeln auf Bundesebene widerspiegeln. Eine wichtige Grundlage dafür wäre ein starkes Bauministerium, in dem alle dafür relevanten Politikbereiche gebündelt werden, also Wohnen, Bauen, Stadtentwicklung, Raumordnung, technische und digitale Infrastruktur sowie der Klimaschutz im Gebäudebereich. 

Bodenfrage Schlüssel für bezahlbaren Wohnungsneubau

In der Boden- und Wohnungspolitik empfiehlt der Verband, die Wohnraumoffensive konsequent mit allen Bündnispartnern fortzuführen. Dazu zählt die Förderung einer gemeinwohlorientierten Neubau- und Bestandspolitik zwischen den Kommunen und allen Akteuren des Wohnungsmarktes, die im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung agieren: von Immobilienkonzernen, über Projektentwickler und Bauträger, kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bis hin zu Privateigentümer:innen und zivilgesellschaftlichen Gruppen. Ziel sollte ein ausgewogener Instrumentenmix aus Regulierung, Neubau- und Bestandsförderung, Unterstützung bei den Wohnkosten und einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sein, um bezahlbaren Wohnraum auszuweiten und zu sichern. Außerdem gilt es, die Bodenfrage als Schlüssel für bezahlbaren Wohnungsbau anzuerkennen und Bauland nachhaltig zu mobilisieren. Zudem spricht er sich für eine Stärkung der Wohneigentumsbildung für breite Bevölkerungsschichten aus, zum Beispiel durch Eigenkapitalförderung, einen verbesserten Wohnriester oder Mietkaufmodelle. 

Sozialverträglicher Klimaschutz

Um bis 2045 klimaneutral zu werden, sind Planungs- und Investitionssicherheit notwendig: Hier fordert der DV klare Zielvorgaben, die mit einem verlässlichen, flexiblen ordnungsrechtlichen Rahmen untersetzt sein sollten. Notwendig sind eine CO2-Bepreisung, mietrechtliche Regelungen und ausreichende Förderung, damit der Klimaschutz im Gebäudebereich sozialverträglich erreicht werden kann. Zudem gilt es, Synergien zwischen verschiedenen Sektoren zu schaffen: So sollten Wärmeschutz und Effizienz mit einer erneuerbaren Energieversorgung auf Quartiersebene verknüpft werden. Außerdem gilt es, auf nachhaltige, wiederverwertbare Baustoffe zu setzen und Klimaschutz zur kommunalen Pflichtaufgabe zu machen – inklusive verbindlicher Ressourcenausstattung durch Bund und Länder- – um die energetische Sanierung voranzubringen. 

Corona-Folgen in Innenstädten abmildern

Viele Innenstädte haben massiv unter den Corona-Folgen zu leiden. Um dem Niedergang und weiteren Schließungen entgegenzuwirken empfiehlt der DV, städtische Akteure, ihre Ideen und Kompetenzen durch koproduktive Ansätze besser einzubinden und neue, eigendynamische Allianzen anzustoßen. Ein großes Potenzial liegt dabei in der gemeinsamen Gestaltung neuer Nutzungsmischungen abseits der monofunktionalen „Shopping-City“. Weiterhin müssen die Smart City-Programme und die Smart City-Charta des Bundes angesichts der Corona-Krise angepasst werden, um Kommunen sowie Akteure aus Handel, Gewerbe, Handwerk, Gastronomie, Wohnen etc. noch passgenauer bei ihren Digitalisierungsstrategien zu unterstützen. Entscheidend ist zudem eine Stärkung der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, die durch Erfahrungsaustausch, Vernetzung und Experimente wesentlich zu stärkeren Städten und zur Umsetzung der Neuen Leipzig-Charta beiträgt. Um lebendige, mischgenutzte Quartiere auch realisieren zu können, spricht sich der Verband zudem für Ausnahmen und Experimentierklauseln im Planungs- und Baurecht sowie beim Lärmschutz aus. Gleichzeitig gilt es, die Städtebauförderung für die Langzeitaufgabe „Rettung der Innenstädte“ aufzustocken und durch neue Managementansätze zu erweitern. 

Raumordnung zu Gunsten gleichwertiger Lebensverhältnisse stärken

Es ist kein Geheimnis, dass sich die Regionen in Deutschland immer weiter auseinanderentwickeln. Vor allem zwischen städtischen Boom-Metropolen und strukturschwachen ländlichen Räumen sind die Unterschiede groß. Um dem Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse näher zu kommen, ist es unerlässlich, der Raumordnung wieder einen größeren Stellenwert einzuräumen. Schlüssel dafür sind vor allem die Gewährleistung der Daseinsvorsorge, die verkehrliche Anbindung und der flächendeckende Breitbandausbau mit einem leistungsstarken 5G-Netz. Zudem gilt es, ortsungebundenes Arbeiten (Stichwort „Coworking“) durch passgenaue Förderung zu unterstützen, Suburbanisierung und Pendlerströme gezielt zu lenken und die Raumplanung stärker mit der Fach- und Gemeindeplanung zu verzahnen. 

EU-Förderung verstetigen

Zudem plädiert der Verband dafür, auch künftig einen spürbaren Anteil des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Stadtentwicklung einzusetzen und für alle Städte und Regionen zugänglich zu halten, damit gezielt Standortpotenziale entfaltet werden können. Generell sollte die EU-Struktur- und Investitionsförderung verstetigt und weiterentwickeln und beihilferechtliche Hemmnisse auflösen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche nachhaltige Stadtentwicklung und territorialer Zusammenhalt sowie für eine langfristige Renovierungswelle.

Christian Huttenloher

Generalsekretär / Vorstandsmitglied+49 30 2061 325-0

Eckhard Päckert

Assistenz der Geschäftsführung+49 30 2061 325-52

Galerie

Weitere Informationen:

Typ

Jahrestagung

Organisator

Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V.

Programm

Agenda der Jahrestagung 2021