Mehr bezahlbares Wohnen und Bauen durch Erbbaurechte

Fachveranstaltung von DV, Bundesinnenministerium und BBSR am 12. Februar 2020 in Köln

Erbbaurechte sind ein Instrument einer aktiven Boden- und Liegenschaftspolitik und bieten Möglichkeiten zur Schaffung sozial ausgewogener Wohnungsangebote. Wie Städte und Gemeinden das Instrument verstärkt nutzen können, diskutieren am 12. Februar 2020 mehr als 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltungen, Politik, Wissenschaft, Verbänden und Wohnungswirtschaft in Köln. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hatte gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau- und Stadt- und Raumforschung (BBSR) und dem Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV) zu der Veranstaltung „Erbbaurechte in der Wohnungs- und Bodenpolitik“ eingeladen. Kooperationspartner war der Deutsche Städtetag.

Mittlerweile erleben Erbbaurechte eine Renaissance in der politischen Diskussion. Damit sollen öffentliche Liegenschaften langfristig gesichert werden und die Kommune hat Einfluss darauf, dass die Flächen langfristig für wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Ziele genutzt werden. Das Prinzip des Erbbaurechts liegt in einer Trennung der Eigentumsverhältnisse von Boden und Gebäude für eine festgelegte Zeitdauer.  

Anlässlich der Veranstaltung ist die Dokumentation des Fachdialogs „Erbbaurechte – ein Beitrag zur Bereitstellung von Wohnbauland für den bezahlbaren Wohnungsbau?“ erschienen. Das BBSR und der DV hatten den Fachdialog in den Jahren 2018 und 2019 durchgeführt. Der Dialog brachte ein breites Spektrum von Marktakteuren zusammen: Kommunen, Wohnungsunternehmen, Stiftungen, Projektentwickler und Banken. Mit der Veranstaltung wurden die Ergebnisse aus der Perspektive zentraler Akteure reflektiert und vertieft.

Fotoimpressionen der Fachveranstaltung in Köln

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