Dialogplattform Gemeinwohl in der Wohnungspolitik
Fachdialoge zum Gemeinwohlverständnis und zur Neuen Wohngemeinnützigkeit
Im Rahmen einer Zuwendung organisierte der DV zwischen Anfang 2022 und Ende 2024 in Abstimmung mit dem BBSR und dem BMWSB diverse Dialogformate zum Themenkomplex „Gemeinwohlorientierung in der Wohnungspolitik“. Ziel war es, eine klarere Verständigung sowie eine präzisere Definition der Gemeinwohlorientierung in der Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft zu entwickeln. Thematische Anknüpfungspunkte bildeten dabei sowohl die Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit und ihre möglichen Kriterien und Anforderungen sowie die EU-Taxonomie und insbesondere die Definition des „S“ im Rahmen von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance).
Mit diversen praxisorientierten Präsenz- und Onlineformaten sowie begleitenden Hintergrundrecherchen und Expert:inneninterviews trug der DV mit seinen Partner:innen im Rahmen der „Dialogplattform Gemeinwohl in der Wohnungspolitik“ dazu bei, Gemeinwohlorientierung in der Wohnungswirtschaft auszudifferenzieren und dadurch eine Operationalisierung zu ermöglichen. Thematisch fand eine Dreiteilung statt. Drei Fachworkshops fanden zur Neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) statt, deren Einführung die damalige Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag verankert hatte. Hintergrundrecherchen, Expert:inneninterviews und zwei Onlineformate wurden zum Thema „S in ESG“ durchgeführt und zwei weitere Formate wurden zur gemeinwohlorientierten Gestaltung von Bauland- und Bodenpolitik organisiert. In den Fachworkshops zur Erarbeitung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit wurde diskutiert, wie bestimmte Kriterien wie Mieten- und Renditebegrenzung oder Belegungsbindung die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen und Geschäftsmodellen prägen. Hierzu fanden begleitend Modellierungsrechnungen statt. Auch etwaige Vorgaben bezüglich des Mieterkreises, des Geschäftsfelds, zu Reinvestition und Mitbestimmung wurden dabei erörtert. Weitere Sitzungen widmeten sich nötigen Kompensationswirkungen von Förderungen sowie steuerlicher Wirkungen für verschiedene Marktakteure. Die Ergebnisse der Fachworkshops konnten der Bundesregierung als Entscheidungshilfe bei der Ausgestaltung der NWG dienen.
Auf europäischer Ebene soll die sogenannte EU-Taxonomie dazu beitragen, ein gemeinsames Verständnis von Nachhaltigkeit zu fördern, indem konkrete Kriterien formuliert werden, zu denen Unternehmen berichten müssen. Die wachsende Transparenz soll Banken und Investoren dazu bewegen, Nachhaltigkeit einzufordern, und könnte zugleich Grundlage für Förderkriterien oder rechtliche Vorgaben sein. Für die ökologische Nachhaltigkeit („E“ in ESG) ist die Taxonomie bereits ausdifferenziert und wird angewandt. Die Ausgestaltung einer möglichen Sozialtaxonomie („S“ in ESG) ist noch offen. Vor diesem Hintergrund hat sich der DV im Rahmen der Zuwendung mit Definitionsansätzen zum „S“ in ESG in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft befasst und Interviews und Online-Formate mit Expert:innen durchgeführt. Der dritte Baustein der Dialogplattform bestand aus Fachworkshops zur Baulandvergabe und Bodenpolitik, in denen Gemeinwohlkriterien sowie entsprechende Strategien und Umsetzungsinstrumente thematisiert wurden.
Weitere Informationen:
Zuwendung im Rahmen des Förderprogramms Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Dialog- und Transferprojekt
Laufzeit2022 bis 2024
AuftraggeberBundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Ansprechpersonen

Christian Huttenloher
Generalsekretär / Vorstandsmitgliedc.huttenloher@deutscher-verband.org+49 30 2061 325-0








