Kommission "Altersvorsorge und Immobilien"

Die Kommission "Altersvorsorge und Immobilien" hat Ende des Jahres 2002 ihren Abschlussbericht vorgelegt und am 5. Februar 2003 an die Bundesregierung übergeben. Der damalige Bundesminister Dr. Manfred Stolpe nahm die Überreichung des Abschlussberichtes zum Anlass, die Verzahnung von Immobilien und Altersvorsorge als ein wichtiges Ziel der Koalitionsvereinbarungen herauszustellen. Gerade das selbstgenutzte Wohneigentum habe, so Herr Dr. Stolpe, in der Vergangenheit nicht nur in erheblichem Maße zur Bildung von Vermögen, sondern darüber hinaus zu dessen gleichmäßiger Verteilung beigetragen. Angesichts der demographischen Entwicklung sei die Verlagerung der Altersvorsorge vom Umlage- auf das Kapitaldeckungsverfahren notwendig. Doch der beschrittene Weg einer geförderten privaten Altersvorsorge weise Schwierigkeiten auf.

Überdenkenswert scheint auch die Begrenzung auf wenige "risikolose" Anlageformen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum selbstgenutztes Immobilienvermögen nur teilweise und indirekt in die Altersvorsorge einbezogen und warum vermietetes Eigentum gänzlich ausgeschlossen wurde, obwohl diese Anlageform im hohen Maße der Altersvorsorge dient. Diese Restriktionen verursachen erhebliche Verzerrungen auf den Kapitalmärkten und nehmen dem einzelnen Bürger die Möglichkeit, über seine Altersvorsorge selbst zu bestimmen und die für ihn günstigste Anlageform auszuwählen.

Um Gerechtigkeit zwischen den Generationen herbeizuführen, hat die Kommission fünf Vorschläge formuliert, die von der Verbesserung des Entnahmemodells über die Einbeziehung der Immobilie in das Altersvermögensgesetz bis hin zum Übergang auf ein System der Einmalbesteuerung ohne Förderung reichen.

Die Forderungen der Kommission lauten:

  1. Verbesserung des Entnahmemodells durch die Einführung flexiblerer Rückzahlungsmöglichkeiten (Minimalforderung)
    Um den Immobilienerwerb auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen zu erleichtern, sollte die Rückzahlung in gleich bleibenden Raten durch eine zeitlich flexible Rückzahlungsverpflichtung ersetzt werden.
     
  2. Vollständige Einbeziehung der Immobilie als förderfähige Anlage entsprechend den so genannten "Riesterkriterien" (Hauptforderung)
    Bezüglich der geforderten Einmalbesteuerung sind verschiedene Alternativen vorstellbar. So könnten die angesparten Mittel zum Zeitpunkt der Einbringung in die Immobilienfinanzierung besteuert werden. Es könnte eine laufende Besteuerung des Finanzierungsvorteils von Beginn des Rentenalters vorgenommen werden. Schließlich wäre auch eine Versteuerung im Erbfall denkbar. Diese Variante wird präferiert.
     
  3. Das vermietete Wohneigentum ist in die Altersvorsorge einzubeziehen. Hier könnten die Eigenmittel und die zu erbringenden Tilgungsleistungen im Rahmen der Höchstbeträge als Ansparleistung akzeptiert werden, die Versteuerung würde automatisch nachgelagert über die Mieterträge erfolgen. Im Falle der Veräußerung (Vererbung) wäre der entsprechende Veräußerungsgewinn zu versteuern.
     
  4. Verzicht auf unnötige und komplizierte Förderkriterien
    Ein Missbrauch "weicherer" Förderkriterien ist nicht zu erwarten.
     
  5. Keine Diskriminierung des Bausparens
    Die Einbeziehung des Bausparens in den Katalog der förderfähigen Anlageformen stellt eine systemkonforme Lösung dar.
     
  6. Übergang auf ein System der Einmalbesteuerung
    Hiermit würde auch eine Gleichbehandlung der Gruppen erreicht, die nicht dem geförderten Personenkreis angehören, aber gleichwohl selbst für ihr Alter vorsorgen müssen.
     
  7. Vollständige Einbeziehung der Immobilie in die betriebliche Altersvorsorge
    Dies kommt insbesondere einkommensschwachen Haushalten zugute, da sie in der Regel nicht in der Lage sind, sowohl die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge auszuschöpfen als auch für eine Immobilie anzusparen.

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Träger: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V.

Mitglieder:

  • vdp Verband Deutscher Pfandbriefbanken
  • Schwäbisch Hall
  • LBS
  • Haus & Grund
  • Commerzbank
  • DMB
  • bdz
  • Deutsche Bank
  • Kreissparkasse Köln
  • Allianz/Dresdner Bausparen

Wissenschaftliche Begleitung

Professor Dr. Johann Eeckhoff, Markus Jankowski, Michael Voigtländer
vom Institut für Wohnungsrecht und Wohnungswirtschaft, Universität zu Köln