Die Kommission "Altersvorsorge und Immobilien" hat Ende des Jahres 2002 ihren Abschlussbericht vorgelegt und am 5. Februar 2003 an die Bundesregierung übergeben. Der damalige Bundesminister Dr. Manfred Stolpe nahm die Überreichung des Abschlussberichtes zum Anlass, die Verzahnung von Immobilien und Altersvorsorge als ein wichtiges Ziel der Koalitionsvereinbarungen herauszustellen. Gerade das selbstgenutzte Wohneigentum habe, so Herr Dr. Stolpe, in der Vergangenheit nicht nur in erheblichem Maße zur Bildung von Vermögen, sondern darüber hinaus zu dessen gleichmäßiger Verteilung beigetragen. Angesichts der demographischen Entwicklung sei die Verlagerung der Altersvorsorge vom Umlage- auf das Kapitaldeckungsverfahren notwendig. Doch der beschrittene Weg einer geförderten privaten Altersvorsorge weise Schwierigkeiten auf.
Überdenkenswert scheint auch die Begrenzung auf wenige "risikolose" Anlageformen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum selbstgenutztes Immobilienvermögen nur teilweise und indirekt in die Altersvorsorge einbezogen und warum vermietetes Eigentum gänzlich ausgeschlossen wurde, obwohl diese Anlageform im hohen Maße der Altersvorsorge dient. Diese Restriktionen verursachen erhebliche Verzerrungen auf den Kapitalmärkten und nehmen dem einzelnen Bürger die Möglichkeit, über seine Altersvorsorge selbst zu bestimmen und die für ihn günstigste Anlageform auszuwählen.
Um Gerechtigkeit zwischen den Generationen herbeizuführen, hat die Kommission fünf Vorschläge formuliert, die von der Verbesserung des Entnahmemodells über die Einbeziehung der Immobilie in das Altersvermögensgesetz bis hin zum Übergang auf ein System der Einmalbesteuerung ohne Förderung reichen.
Träger: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V.
Mitglieder:
Professor Dr. Johann Eeckhoff, Markus Jankowski, Michael Voigtländer
vom Institut für Wohnungsrecht und Wohnungswirtschaft, Universität zu Köln
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