Ohne zusätzliches Bauland kein bezahlbares Wohnen

AG „Aktive Liegenschaftspolitik“ veröffentlicht Ergebnisse

Kommunen müssen mehr Bauland entwickeln, um den notwendigen Wohnungsneubau zu gewährleisten. Damit dieser bezahlbar bleibt, sollten sie die Baulandentwicklung mit sozialen und wohnungspolitischen Zielen verknüpfen. Bund und Länder müssen dafür unterstützende Voraussetzungen schaffen und zudem ihre Liegenschaften vergünstigt zur Verfügung stellen. Die Grunderwerbssteuer muss wieder auf 3,5 Prozent gesenkt werden. Dies sind die zentralen Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Aktive Liegenschaftspolitik“. Sie sind Teil des Abschlussberichts des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen. Dieser wurde am 27. November 2015 in Berlin im Spitzengespräch mit Ministerin Barbara Hendricks vorgelegt. Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. koordiniert die AG im Rahmen des Bündnisses der Bundesregierung.

Die hohen Baulandpreise in den städtischen Wachstumsräumen sind ein wesentlicher Faktor für die steigenden Bau- und damit Wohnungskosten. Die Grundstückspreise für den Geschosswohnungsbau sind zwischen 2011 und 2014 in wachsenden Großstädten mit mehr als 500 000 Einwohnern um 31 Prozent gestiegen – auf durchschnittlich 550 Euro pro Quadratmeter. Dies ergab eine Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Oft scheitern Bauvorhaben aber bereits daran, dass überhaupt keine geeigneten Flächen und Baurechte vorhanden sind.

„Liegenschaftspolitik muss Chefsache in den Kommunen sein“, empfiehlt Josef Meyer, Vizepräsident des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung. Eine Reihe von Städten zeigt bereits wie es geht: Sie beschließen umfassende Baulandstrategien, die sie auf ihre Bauland- und Wohnungsmarktsituation anwenden. Grundlage bilden eine strategische Bodenvorratspolitik und der kommunale Zwischenerwerb, damit Städte gezielt mehr eigene Grundstücke einsetzen können. Zusätzlich muss mehr Baurecht auf privaten Grundstücken geschaffen werden, um die benötigten Mengen zu erreichen. Dies erfolgt zunehmend in kooperativen Verfahren. Dabei vereinbaren die Kommunen mit Grundstückeigentümern und Investoren die Beteiligung an den Kosten für Planung, Entwicklung und Infrastruktur sowie weitere Auflagen. Dies können auch Quoten für Sozialwohnungen oder preisgedämpfte Wohnungen sein. Gleichzeitig dürfen die Kommunen ihre eigenen Liegenschaften nicht zum Höchstpreis veräußern, sondern müssen über Konzeptvergaben oder einen preisdifferenzierten Verkauf sicherstellen, dass ausreichend preisgünstige Wohnungen auf den Markt kommen.

Auch Bund und Länder stehen in der Pflicht und müssen ihre Liegenschaften für bezahlbaren Wohnungsbau vergünstigt an Kommunen oder direkt an Bauwillige abgeben. Einen weiteren Beitrag für bezahlbares Wohnen und Bauen leistet die Senkung des Grunderwerbsteuersatzes auf 3,5 Prozent sowie eine vorsteuerliche Berücksichtigung der Grunderwerbssteuer. Dadurch wird die Mehrfachbesteuerung bei kommunalem Zwischenerwerb, bei der Baulandentwicklung durch Träger und beim Wohnungsneubau durch Projektentwickler vermieden.

Um mehr vorhandene Flächen innerhalb der Städte schneller und kostengünstiger entwickeln und bebauen zu können, muss der Bund außerdem sein Planungs- und Umweltrecht anpassen. In wachsenden Stadtregionen ohne ausreichende Möglichkeiten zur Innenentwicklung sollten die Länder den Kommunen zudem eine bedarfsgerechte Außenentwicklung ermöglichen.

  • <link internal-link internen link im aktuellen>Zu den wesentlichen Ergebnissen der AG „Aktive Liegenschaftspolitik”