Logo: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
Logo: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.  
Bitte wählen Sie einen Eintrag aus...  Startseite    DV e.V.   URBAN  |   DV GmbH  |  Termine  |  Veröffentlichungen  |  Kontakt  |  Impressum 

Novellierung des Baugesetzbuches

Einführung durch Herrn Professor Krautzberger, Vorstand, Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V., Honorarprofessor, Humboldt-Universität zu Berlin und Universität Dortmund

   
 

Download-Service:
Unsere Dokumente zur Novellierung des Baugesetzbuches finden Sie am Ende dieser Seite [Weiterlesen]

 

Am 20.07.2004 ist das "Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau)" in Kraft getreten. Mit der Umsetzung der "Richtlinie zur Umweltprüfung von Plänen und Programmen" - dem Kernstück der Novelle - ist das Bauleitplanverfahren weit reichend umgestaltet worden. Schon mit der UVPG-Novelle 2001 ist die der Umweltprüfung höchst affine "Umweltverträglichkeitsprüfung" (UVP) für bestimmte Bebauungspläne eingeführt und das EU-Recht - vielleicht wegen der reichlich späten Umsetzung im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung selbst - noch etwas sperrig in das Baugesetzbuch eingeführt worden. Das EAG Bau hat die Transformation des EU-Rechts demgegenüber direkter und mit vielfältigen Rückwirkungen auf das Bauleitplanverfahren verfolgt. Ob diese Innovation zu einer europa-dirigierten Modernisierung des nationalen Planungsrechts führen wird, das wird sich letztlich in der Praxis und in dem sie begleitenden wissenschaftlichen Diskurs bestätigen müssen.

Bild: Prof. Dr. Michael Krautzberger

Prof. Dr. Michael Krautzberger

 
Die nunmehr geltende Regelung über die Umweltprüfung (im Folgenden: UP) richtet sich an alle Bauleitplanverfahren; Flächennutzungspläne ebenso wie Bebauungspläne sind nach dem neuen Recht einer Umweltprüfung zu unterziehen, was besondere Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden, einen Umweltbericht für jeden Bauleitplan als Teil der Begründung, Darstellung, wie die Beteiligungen und der Umweltbericht im Plan berücksichtigt wurden und nicht zuletzt ein neues Überwachungsverfahren ("Monitoring") bedeutet. In einer Anlage zum Baugesetzbuch sind (an das EU-Recht angelehnte) Konkretisierungen für den Umweltbericht enthalten. Die Umweltprüfung wirkt sich aber auch - restriktiv - auf den künftig verbleibenden Anwendungsbereich des Vereinfachten Verfahrens (§ 13 BauGB), die Zulässigkeit von Vorhaben bei "materieller Planreife" (§ 33 II BauGB) und der Satzungen nach §§ 34 und 35 BauGB aus. Die Planerhaltungsvorschriften wurden gewissermaßen als Reflex auf die Bedeutung der Verfahrensvorschriften und der gesetzlichen Präzisierung des Abwägungsvorgangs fortentwickelt.

Die fortschreitende Ausfüllung der Umweltkompetenz der Europäischen Union aufnehmend, hat das deutsche Städtebaurecht den Mainstream des europäischen Verwaltungsrechts gerade in seiner Akzentuierung als Verwaltungsverfahren verstärkt. Diese Entwicklung scheint noch keineswegs abgeschlossen, arbeitet die Kommission doch an einer weiteren Ausformung des Umweltrechts auch in seiner räumlichen Ausstrahlung. Umso mehr sollte hervorgehoben werden, dass der Bundesgesetzgeber für das räumliche Planungsrecht - auch das Raumordnungsgesetz ist im EAG Bau 2004 an das Europarecht angepasst worden - eine "punktgenaue" Umsetzung der EU-Richtlinie über die Umweltprüfung erreicht hat, was leider besonderer Würdigung bedarf. Die Praxis wird das zu danken wissen, denn die Auslegung des sonst ja unmittelbar geltenden europäischen Rechts erleichtert dessen Anwendung sicherlich nicht. Dass sich der deutsche Gesetzgeber nicht entschlossen hat, die verfahrensmäßigen Besonderheiten insgesamt für die Bauleitplanung - etwa im Sinne einer "Nachhaltigkeitsprüfung" - vorzusehen, ist angesichts der notwendigen Akzeptanz für das neue Recht nachvollziehbar. Aber mit dem Konzept einer alle Umweltbelange umfassenden Umweltprüfung und einer Reihe weiterer Angleichungen der bauleitplanerischen Bestimmungen an die - an sich nur umweltbezogenen europarechtlichen Vorgaben - zeichnet er eine denkbare gesetzgeberische Linie vor.

Die BauGB-Novelle 2004 - im Deutschen Bundestag übrigens einmütig beschlossen - hat darüber hinaus einen bunten Strauß weiterer Neuregelungen gebündelt, die neue städtebauliche Entwicklungen und von der Fachwelt angemahnte Modernisierungen einschließt. Hier sind vor allem zu nennen:

  • Die Streichung der Teilungsgenehmigung,
  • die Stärkung des innerstädtischen Handels,
  • die erleichterte Zulässigkeit von Biogasanlagen im Außenbereich,
  • die Rückkehr zu der mit dem Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 gestrichenen Befreiungsvorschrift für Fälle des § 34 I BauGB,
  • die Fortentwicklung des Umlegungsrechts und die Einführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens an Stelle der bisherigen Grenzregelung,
  • die Überführung zweier neuer, bisher schon als Förderungsverfahren praktizierter städtebaulicher Maßnahmen in das Baugesetzbuch: Stadtumbau und Soziale Stadt,
  • mehrere Neuregelungen, die eine zeitliche Dimension in städtebaulichen Planungen und Vorhaben erlauben: befristete und bedingte Bebauungspläne, vertragliche Regelungen zu einem "Baurecht auf Zeit", sowie eine Rückbauverpflichtung bei den nicht-landwirtschaftlichen privilegierten Vorhaben im Außenbereich nach Nutzungsaufgabe.

Die Vorbereitung der Novelle und das Parlamentarische Verfahren haben die drei Jahre zwischen der Verabschiedung der Plan-UP-Richtlinie und ihrem definitiven Umsetzungsdatum (20.07.2004) ausgeschöpft. Die Vorarbeiten an der Umsetzung der Plan-UP-Richtlinie und damit des Gesetzgebungsvorhabens für das räumliche Planungsrecht4 insgesamt setzten schon sehr bald nach dem Erlass der Richtlinie ein:

Ende 2001 wurde von dem innerhalb der Bundesregierung zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt. Die Kommission legte bereits im August 2002 ihren Bericht vor. Das Ministerium vergab weitere Aufträge zur Vorbereitung der Gesetzgebung6. Weiterhin wurde eine Arbeitsgruppe zu Änderungsvorschlägen zum Bodenordnungsrecht (Umlegung, Grenzregelung) eingesetzt. In die Vorarbeiten am Entwurf wurden weiterhin die Ergebnisse gemeinsamer Veranstaltungen mit Planern, Juristen und Ministeriumsvertretern der EU-Staaten sowie Vertretern der europäischen Kommission zur Umsetzung der Projekt-UVP- bzw. Plan-UP-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht einbezogen, die vom Deutschen Institut für Urbanistik dokumentiert wurden. Auf der Grundlage der Berichte der unabhängigen Expertenkommission sowie der vorliegenden Expertisen wurde im Juni 2003 ein Referentenentwurf des federführenden Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vorgelegt. Der Regierungsentwurf wurde am 15.10.2003 verabschiedet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 30.04.2004 beschlossen, der Bundesrat hat dem Gesetz am 11.06.2004 zugestimmt. Am 20.07.2004 ist es in Kraft getreten.

   
 

Download-Service:
Hier können Sie unsere Dokumente zum Thema "Novellierung des Baugesetzbuches" gratis herunterladen:

  • Bauen auf Zeit
    Dr.-Ing. Irene Wiese - v.Ofen, Verbandsratvorsitzende, Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V., in: Deutsches Architektenblatt, Standpunkt – Juli-Ausgabe 2004 (PDF 99 KB)
     
  • Stadtumbau - Vorbemerkung zu den §§ 171 a bis 171 d
    Professor Michael Krautzberger, Vorstand Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (PDF 128 KB)

Mit Schwerpunkt Stadtumbau Ost:

 
   
[Druckversion dieser Seite]   [Zum Anfang der Seite]
include-file Promo right
Neues

Die neue Ausgabe des DV aktuell steht jetzt auch online zur Verfügung. (Ausgabe 2/2008) [Weiterlesen]

Im Rahmen der Abschlusskonferenz Hist.Urban wurde die "Europäische Erklärung für eine integrierte Revitalisierung historischer Städte" unterzeichnet [Weiterlesen]

Abschlussbericht der Kommission "Chancen des demographischen Wandels für die Wohnungs- und Städtepolitik" erschienen. [Weiterlesen]

Die neue Ausgabe des (englischsprachigen) INTERREG-Newsletters steht jetzt auch online zur Verfügung. (Ausgabe 1/08) [Weiterlesen]

Aktuelle Termine

03.07.2008: Workshop "Innovation Capacity in NWE" in Brüssel [Weiterlesen]

07.07.2008: Workshop "Antworten auf den Demographischen Wandel in NWE" in Brüssel [Weiterlesen]

07.07.2008: Expertenseminar zum Städtebaurecht: Bundesrichter im Dialog in Filderstadt-Bernhausen [Weiterlesen]

Alle Termine und ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Termin-Seite
 

© agentur makz und
Deutscher Verband
für Wohnungswesen,
Städtebau und Raumordnung e.V.
 
Georgenstraße 21
10117 Berlin
 
Fon (0 30) 20 61 32 50
Fax (0 30) 20 61 32 51
 
Letzte Aktualisierung am
 
Bitte beachten Sie unsere Bestimmungen über die Nutzung dieser Web-Site.