Immobilien als Instrument zur Altersvorsorge
Ein
Beitrag von Prof. Dr. Paul Klemmer (†), Präsident des Deutschen Verbands für
Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV), Berlin
Unter dem Aspekt der Altersvorsorge spielt das selbst genutzte
Wohneigentum eine herausragende Rolle. Es verbindet sich im Gegensatz zu
anderen Vermögenskategorien mit spezifischen Nutzeneffekten. Man baut,
um sich bzw. der Familie einen Raum der Privatheit bzw. der besseren
Befriedigung von Vitalitätsbedürfnissen zu schaffen. Manchmal dienen
Häuser auch der Selbstdarstellung bzw. dem schöpferischen Gestalten. Das
Eigenheim im Grünen ist für viele Menschen immer noch ein
erstrebenswertes Ziel, für das große Opfer gebracht werden. Die
Sparquote vieler Eigenheimerwerber liegt darum über dem Durchschnitt,
was unter Nachhaltigkeitsaspekten beachtenswert erscheint. Insofern
sollte man den Wunsch nach einem Eigenheim respektieren und nicht als
Ergebnis einer ideologischen Beeinflussung verdammen.
Mit Nachdruck vertritt der Deutsche Verband die Auffassung, man sollte
die Beantwortung der Frage nach der richtigen Vermögensanlage bzw.
Altersvorsorge den Einzelnen selbst überlassen. Dies wäre
ordnungspolitisch wünschenswert, würde aber auch bedeuten, dass man auf
die Vorgabe quantitativer Ziele, etwa das Anstreben einer bestimmten
Eigentumsquote, und damit auch auf die selektive Förderung bestimmter
Formen der Altersvorsorge verzichtet. Es kann durchaus sein, dass
angesichts des Trends zu kleineren Haushalten oder neuer
Erwerbsbiographien, die eine hohe räumliche Mobilität verlangen, das
Mieten künftig hin wieder größere Bedeutung erhält. Hier sollte man
offen bleiben, umgekehrt die Bildung von privatem Wohneigentum aber auch
nicht diskriminieren.
Privates Wohneigentum bleibt unter dem Aspekt der Altersvorsorge
interessant. Die ersparte Miete macht teilweise bis zu 30 Prozent der
Altersbezüge aus. Man kann das Wohneigentum verkaufen oder vermieten.
Weitere Varianten, um das in der Immobilie steckende Kapital zu nutzen,
ist der Verkauf auf Leibrentenbasis und die umgekehrte Hypothek.
Grundlage der Immobilienverrentung ist der Verkauf der Immobilie. Der
Kaufpreis wird in diesem Fall jedoch nicht ausbezahlt, sondern ganz oder
teilweise verrentet. Dabei besteht die Möglichkeit, dem Verkäufer ein
unentgeltliches Wohnungsrecht oder ein Nießbrauchsrecht mit
Instandhaltungspflicht einzuräumen. Der über den kapitalisierten Wert
eines solchen Rechts hinausgehende Wert der Immobilie wird durch eine
zusätzliche monatliche Leibrentenzahlung an den Verkäufer ausgeglichen.
Die umgekehrte Hypothek ermöglicht es dem Immobilieneigentümer, seine
Immobilie zu verpfänden und sie dabei so lange wie gewünscht selbst zu
nutzen. In den USA hat sich diese Form als "reverse mortgage" zu einem
wichtigen Bestandteil des Rentensystems entwickelt. Der mindestens
60-jährige Eigentümer setzt dort sein Haus als Sicherheit für einen
Kredit ein, der ihm in monatlichen Raten ausbezahlt wird. Das Haus
bleibt im Besitz des bisherigen Eigentümers, der für die Instandhaltung
sorgen und weiterhin Steuern und Versicherungen zahlen muss. Abgerechnet
wird nach dem Verkauf der Immobilie durch den Kreditnehmer oder nach
dessen Tod. Diese Entwicklung befindet sich in Deutschland noch in den
Anfängen, könnte aber an Bedeutung gewinnen.
Aber auch beim Immobilienvermögen bleibt die zentrale Frage, ob nicht
künftig - demografisch bedingt - Vermögenswertverluste drohen. Im
Bereich vieler gewerblicher Immobilien (etwa der Büroimmobilien) sind
solche bereits eingetreten. Angesichts der Rationalisierungswelle im
Dienstleistungsbereich und der mittelfristigen Wachstumsschwäche
Deutschlands und Westeuropas ist hier Ernüchterung eingekehrt und wird
von einem zumindest temporären Renditeverfall gesprochen. Aber auch hier
sollte man mit Langfristprognosen vorsichtig sein und zunächst eher von
einer Konsolidierungsphase ausgehen. Unter dem Aspekt der privaten
Altersvorsorge ist die Wertentwicklung im Bereich der Wohnimmobilien
wichtiger. Hier muss man vor pauschalen Aussagen - etwa einem wachsenden
Leerstandsrisiko oder einem generellen Mietenverfall - warnen. So wird
im Sinne einer Entwarnung immer wieder darauf hingewiesen, dass aufgrund
der durchschnittlich sinkenden Haushaltsgröße selbst bei schrumpfender
Wohnbevölkerung die Zahl der Haushalte und damit die Wohnungsnachfrage
noch steigen muss. Dieses Argument sollte man aber nicht
überstrapazieren, denn es gibt - vor allem in den neuen Bundesländern -
bereits Regionen, in denen der Schrumpfungsprozess der Wohnbevölkerung
bereits so ausgeprägt ist, dass es trotz sinkender Haushaltsgröße
statistisch zu einem Rückgang der Wohnungsnachfrage kommen wird.
Umgekehrt findet man Regionen - vor allem in Süddeutschland - in denen,
im regionalen Kontext gedacht, die Bevölkerung noch wächst und sich
darum auch unter quantitativen Überlegungen eindeutig Wohnungsengpässe
anbahnen. Die statistischen Leerstandsquoten und die Mietentwicklung
klaffen in Deutschland regional immer stärker auseinander.
|