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Reform der Grundsteuer

 
    Das Gutachten "Instrumente zur Verbesserung des Baulandangebotes und zur Finanzierung von Folgeinvestitionen" kann beim Deutschen Verband angefordert werden (10 Euro inkl. Versandkosten).
 

Gutachten des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. empfiehlt schrittweise Anpassung

Seit Jahren verstößt die Verwaltung gegen den Gesetzesauftrag, die Einheitswerte der Grundstücke als Basis der Besteuerung alle sechs Jahre neu festzustellen. Zuletzt wurden die Einheitswerte, gemeint sind die Verkehrswerte, in Westdeutschland auf den 01. Januar 1964 und in Ostdeutschland auf den 01. Januar 1935 festgelegt. Mit dem Bericht zur Reform der Grundsteuer der Finanzminister von Bayern und Rheinland-Pfalz vom Januar 2004 wird die Reformdiskussion wieder aufgenommen.

 

Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. hat der Bundesregierung bereits im Jahre 2000 einen Bericht zur Reform der Grundsteuer vorgelegt. Unter dem Titel "Instrumente zur Verbesserung des Baulandangebotes und zur Finanzierung von Folgeinvestitionen" erarbeitete eine interdisziplinär besetzte Kommission mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, dem Deutschen Bundestag, den Bundesländern und den Kommunen den Vorschlag. Die Kommission schlägt darin vor, statt die Einheitswerte für die bestehende Grundsteuer mit großem Aufwand neu festzulegen, für die Grundsteuer nur den Bodenwert - ohne Gebäude - als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. In der Kommission wird zudem die Auffassung vertreten, dass die Bodenrichtwerte im Sinne der Verfahrensvereinfachung eine zielführende Bemessungsgrundlage darstellen, da die Bodenwerte zeitnah ermittelt werden können. Darüber hinaus sei eine reformierte Grundsteuer auf dieser Basis
anderen Vorschlägen, welche die Gebäude einbeziehen, überlegen, da Investitionen nicht belastet würden und zwischen den kommunalen Leistungen für die Infrastruktur und den Bodenpreisen eine enge Beziehung bestehe.

Auch wenn eine für die Gemeinden aufkommensneutrale Umstellung stattfindet, kann eine Reform der Grundsteuer nicht ohne eine Änderung der Zahlungsbelastung der Steuerpflichtigen durchgeführt werden. Da es zu Belastungsverschiebungen kommen wird, plädiert der Deutsche Verband für eine schrittweise Anpassung. Die Steuerbelastung sollte beim Übergang auf die neue Struktur gleitend an die neuen Beiträge herangeführt werden. Es könnte
sogar daran gedacht werden, auch bei späteren Änderungen eine schrittweise Annäherung an die veränderten Zahlbeträge vorzunehmen.

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