Stichwort: Expertenkommission des Deutschen Verbandes übergibt
Bericht zur Senkung der Wohnnebenkosten
|
|
Bestellung
Den vollständigen Kommissionsbericht "Strategien zur Senkung der
Wohnnebenkosten" erhalten Sie umgehend per Post bei der Geschäftsstelle des
DV e.V. zum Preis
von 20,- Euro zzgl. Versandkosten.
Bericht hier bestellen... |
In den 90er Jahren sind die Nebenkosten des Wohnens in Westdeutschland etwa
drei Mal so schnell gestiegen wie die Lebenshaltungskosten. In Ostdeutschland
lag die Steigerungsrate noch darüber. Dies gilt insbesondere für die Wasser-,
Abwasser- und Müllabfuhrgebühren. Wirksame Strategien zur Begrenzung dieses
Nebenkostenanstiegs sind bisher vor allem deshalb nicht entwickelt worden, weil
die Ursachen sehr vielfältig sind: von der kommunalen Gebührenkalkulation bis
zum richtigen Verhalten der Nutzer und zur Bewirtschaftung der vermieteten
Objekte.
"Weil alle Bürger hiervon betroffen sind", so Bundesminister Bodewig,
"haben wir uns dieses Themas angenommen, um unter Federführung des Deutschen
Verbandes alle Verantwortlichen und Betroffenen an einen Tisch zu bringen und
praxisnahe Verbesserungsvorschläge vorzulegen."
Die Thematik, so Bodewig weiter, habe trotz inzwischen eingetretener
Kostenberuhigung nichts von ihrer Bedeutung verloren. Problematisch sei das
hohe, in den 90er Jahren erreichte Kostenniveau.
Der Kommission geht es darum, die Leistungen rund ums Wohnen, sei es nun die
Müllabfuhr oder die Abwasserbeseitigung mit möglichst geringen Kosten zu
erstellen. Deshalb richten sich die Handlungsempfehlungen insbesondere an die
Leistungsanbieter, vornehmlich an die Kommunen, deren Gebühren einen Großteil
der Wohnnebenkosten ausmachen.
Beispielhaft werden folgende Prinzipien empfohlen:
- Gebühren sind so zu kalkulieren, dass die Bürger nicht mehr als die Kosten
der Leistung tragen und das umgekehrt die Kommune den Nutzern die vollen
Kosten anlastet (also keine Quersubventionierung). Sparsame Nutzung soll sich
in vollem Umfang lohnen.
- In der Gebühr dürfen nur die Kosten für die tatsächlich genutzte Anlage
zum jeweiligen Marktwert, nicht aber die Kosten der Wiederbeschaffung einer
möglicherweise veränderten Anlage berücksichtigt werden.
- Zuschüsse und einmalige Beiträge sind als Abzugskapital zu behandeln, d.
h. sie verringern die Kapitalkosten und sollten nicht noch einmal in den
Gebühren geltend gemacht werden.
Bundesminister Bodewig betonte, dass die Kommission damit einen
interessanten Diskussionsprozess in Gang gebracht habe. Dies reihe sich ein in
die Initiativen, die die Bundesregierung ergriffen habe, um die Kosten des
Bauens und Wohnens zu senken. Die Bundesregierung wolle, so Bodewig, dass
das Bauen in Deutschland unter Beibehaltung einer hohen Qualität kostengünstiger
wird, dass Bauland bezahlbar bleibt und in manchen Regionen wieder bezahlbar
wird. Hierzu habe die Bundesregierung die Initiative "Kostengünstig
qualitätsbewusst Bauen" gestartet und das CO2-Gebäude-Sanierungsprogramm der
Kreditanstalt für Wiederaufbau auf den Weg gebracht, das erhebliche
Investitionen anstößt und zu einer Minderung des CO2-Ausstoßes beiträgt. Auch
die am 1. Februar 2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung gehöre in
diesen Zusammenhang.
Abschließend sicherte Bundesminister Bodewig der Kommission zu, ihre
Vorschläge sorgfältig zu prüfen.
|