Kommission "Altersvorsorge und Immobilien" für volle Einbeziehung in
die
Riester-Rente!
Bundesregierung nimmt Stellung zum Bericht des Deutschen Verbandes
Berlin
- Bundesminister Dr. Manfred Stolpe nahm das Symposium "Altersvorsorge
und Immobilien" des Deutschen Verbandes am 07.04.2003 in Berlin zum
Anlass, die Verzahnung von Immobilien und Altersvorsorge als wichtiges
Ziel der Koalitionsvereinbarung herauszustellen. Er begrüßte es daher,
dass die unter dem Dach des Deutschen Verbandes arbeitende Kommission
hierzu Empfehlungen in die Diskussion einbringt. "Wohneigentum muss
solides Standbein der privaten Altersvorsorge bleiben und weiter
ausgebaut werden", so Herr Dr. Stolpe.
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Der vollständige Kommissionsbericht ist erhältlich beim Deutschen
Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.,
Georgenstraße 21,
10117 Berlin.
Tel. 030 - 20 61 32 - 50, Fax. 030 - 20 61 32 - 51
www.deutscher-verband.org
zum Preis von 20,- Euro zzgl. Versandkosten.
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Die Forderungen der Kommission im einzelnen:
- Verbesserung des Entnahmemodells durch die Einführung
flexiblerer Rückzahlungsmöglichkeiten (Minimalforderung)
Um den Immobilienerwerb auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen zu
erleichtern, sollte die Rückzahlung in gleich bleibenden Raten durch
eine zeitlich flexible Rückzahlungsverpflichtung ersetzt werden.
- Vollständige Einbeziehung der Immobilie als förderfähige Anlage
entsprechend den so genannten "Riesterkriterien" (Hauptforderung)
Bezüglich der geforderten Einmalbesteuerung sind verschiedene
Alternativen vorstellbar. So könnten die angesparten Mittel zum
Zeitpunkt der Einbringung in die Immobilienfinanzierung besteuert
werden. Es könnte eine laufende Besteuerung des Finanzierungsvorteils
von Beginn des Rentenalters vorgenommen werden. Schließlich wäre auch
eine Versteuerung im Erbfall denkbar. Diese Variante wird präferiert.
- Das vermietete Wohneigentum ist in die Altersvorsorge
einzubeziehen. Hier könnten die Eigenmittel und die zu
erbringenden Tilgungsleistungen im Rahmen der Höchstbeträge als
Ansparleistung akzeptiert werden, die Versteuerung würde automatisch
nachgelagert über die Mieterträge erfolgen. Im Falle der Veräußerung
(Vererbung) wäre der entsprechende Veräußerungsgewinn zu versteuern.
- Verzicht auf unnötige und komplizierte Förderkriterien
Ein Missbrauch "weicherer" Förderkriterien ist nicht zu erwarten.
- Nichtdiskriminierung des Bausparens
Die Einbeziehung des Bausparens in den Katalog der förderfähigen
Anlageformen stellt eine systemkonforme Lösung dar.
- Übergang auf ein System der Einmalbesteuerung
Hiermit würde auch eine Gleichbehandlung der Gruppen erreicht, die
nicht dem geförderten Personenkreis angehören, aber gleichwohl selbst
für ihr Alter vorsorgen müssen.
- Vollständige Einbeziehung der Immobilie in die betriebliche
Altersvorsorge
Dies kommt insbesondere einkommensschwachen Haushalten zugute, da sie
in der Regel nicht in der Lage sind, sowohl die Möglichkeiten der
betrieblichen Altersvorsorge auszuschöpfen als auch für eine Immobilie
anzusparen.
Die Ergebnisse des Kommissionsberichtes, insbesondere die geforderte
Weiterentwicklung des Altersvermögensgesetzes, werden im Rahmen eines
Symposiums einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden.
An der unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Lammerskitten, Mitglied des
Aufsichtsrates der Aareal Bank, tagenden Kommission haben die wichtigsten
Verbände und Unternehmen der Wohnungs- und Kreditwirtschaft sowie das
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mitgewirkt. Die
wissenschaftliche Begleitung erfolgte durch Herrn Professor Dr. Eekhoff,
Direktor des Instituts für Wohnungswirtschaft und Wohnungsrecht an der
Universität zu Köln.
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