Logo: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.
Logo: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V.  
Bitte wählen Sie einen Eintrag aus...  Startseite    DV e.V.   URBAN  |   DV GmbH  |  Termine  |  Veröffentlichungen  |  Kontakt  |  Impressum 

Was tun die Länder, was können sie leisten zur Unterstützung der Kommunen, der Wohnungswirtschaft und der Mieter?

Bild: Staatssekretärin Ines Fröhlich - Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr von Sachsen-AnhaltSymposium des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. am 17.05.2001 in Halle
 
Wohnungsleerstand in Ostdeutschland!
Nur eine Not oder auch eine Chance?
Lehren aus dem Leerstandsbericht
 

Staatssekretärin Ines Fröhlich
Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr von Sachsen-Anhalt

Sehr geehrter Herr Dr. Brey,
sehr geehrte Herren Kollegen Verbands- und Wohnungswirtschaftsvertreter,
sehr geehrte Damen und Herren,

Das Symposium widmet sich dem Umbau der Städte in Zusammenhang mit den dramatischen Leerständen der Wohnungswirtschaft Ostdeutschlands. Ein Thema mit hoher Brisanz in politischer, sozialer und ökonomischer Hinsicht. Ein Thema mit hoher Dynamik, bei dem wir alle gemeinsam auf eine enge Zusammenarbeit angewiesen sind, wollen wir diesen Prozess in seinen gesamtgesellschaftlichen Dimensionen mit einer völlig neuen Qualität einer funktionalen Stadt gewinnen.

Deshalb bin ich dem Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. für die Organisation dieser Diskussionsplattform ausgesprochen dankbar. Aber das ist auch ihr Qualitätsmerkmal - Die fachkundigen Gespräche und Veröffentlichungen leisten in unserer täglichen Arbeit einen wertvollen, oftmals prägenden Beitrag. Ihre wohltuend differenzierenden Betrachtungsweisen machen Sie zu einem vertrauensvollen und geschätztem Partner.

Anrede,
Wir sind uns sicherlich darin einig, dass es einen, alle Epochen und Regionen umfassenden Begriff der "Stadt" nicht gibt. Dennoch so meine ich, kann man einige Kriterien einer Stadt, zumindest nach europäischem Maßstab definieren:

  • eine gewisse Größe und bauliche Geschlossenheit der Siedlung,
  • ein Mindestmaß an Zentralität
  • ein prägendes Maß an industrieller Ökonomie und natürlich
  • eine hohe Wohn- und Arbeitsstättendichte

Wenn wir uns heute die ostdeutschen Städte unter diesen Kriterien betrachten, müssen wir bei einer Vielzahl feststellen, dass die Basis einer eigenständigen Entwicklung einfach weggebrochen ist.

Und das obwohl nach der Schaffung der deutschen Einheit in den neuen Bundesländern gerade bei der Abarbeitung städtebaulicher Defizite und des Wohnungsmangels große Fortschritte erreicht wurden.

Der Ausbau der Städte durch Neuschaffung von Wohnraum im vermieteten und Eigentumsbereich und die dazu gehörige Infrastruktur war ein zentraler Punkt vergangener kommunaler Planungen.

Allein im Land Sachsen-Anhalt wurde der Wohnungsbau mit 4,1 Mrd. DM und der Städtebau mit 2,6 Mrd. DM gefördert.

Doch ob sich Menschen in einer Region wohlfühlen, sich mit ihr identifizieren und auch sesshaft sein wollen, hängt von sehr vielen, nicht vom Wohnungs- und Städtebauressort allein beeinflussbaren Faktoren ab. Dazu zählen in erster Linie die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Situation, das soziale Umfeld und die Sicherheit des Lebensstandards. Und diese Parameter sind es vor allem die eine Bevölkerungsentwicklung und damit die Nachfrager und Nutzer unserer Städte mit ihrer Wohndichte positiv oder negativ stimulieren.

Heute stehen wir demgegenüber vor dem Problem eines ungeahnten Leerstandes im Osten und sich eines möglicherweise zukünftig regional abzeichnenden Wohnungsleerstandes im Westen Deutschlands.

Damit haben die ostdeutschen Länder nicht nur jetzt diese Strukturkrise zu meistern, sondern sie müssen in diesem Zusammenhang auch Handlungsinstrumentarien entwickeln, für die es bislang kaum Erfahrungen und Rezepte gibt. Erstmals müssen Konzepte für "schrumpfende Städte" erarbeitet werden. Bisher bewährte und bekannte Instrumentarien wirken nicht mehr. Sie müssen neu definiert oder zumindest angepasst werden, weil in dieser Situation die Marktmechanismen nicht mehr wirken können. Klar ist, dass zeigen unsere bisherigen Erfahrungen, es gibt für diese Aufgaben keinen "Königsweg"! Auch die neuen Ost-West-Diskussionen, die sich im Kern gegen unterschiedliche Förder- und Steuerinstrumentarien richten, helfen da wenig. Solange wir so unterschiedliche Märkte haben, solange brauchen wir auch unterschiedliche Instrumente. All die immensen Investitionen der Vergangenheit in Wirtschaft und Infrastruktur in unseren Ländern würden wertlos, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe nicht gesamtgesellschaftlich lösen.

Insoweit stehen wir damit auch in einer besonderen Verantwortung, weil wir letztlich für die Zukunft beispielhaft wirken müssen und wollen.

Ich denke, es ist an diese Stelle nicht notwendig, die Ursachen des Wohnungsleerstandes in einer breiten Nachschau zu betrachten. Hier hat unter anderem die vom Bund eingesetzte Expertenkommission Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel in den ostdeutschen Ländern Vorbildliches geleistet.

Wichtiger scheint es mir aus den erkannten Ursachen des Leerstandes, verbunden mit einer realistischen Sicht auf die Zukunft, nunmehr sachgerechte Schlüsse zu ziehen. Dabei hilft es nicht, möglicherweise unlösbar erscheinende Aufgaben als Schreckenvision für die Zukunft zu malen. Genauso wenig hilft es das Problem herunter zu reden. Zu oft scheint mir jedoch der objektive Ansatz in der Diskussion verloren zu gehen.

So lesen wir Schlagzeilen: "Die Schreckensthese vom Ausbluten trifft nicht zu", während andere feststellen, "die Jungen kehren Ostdeutschland in Scharen den Rücken".

Ich will dies im Einzelnen nicht bewerten, jedoch zeigen diese Beispiele, dass wir noch mehr die inhaltliche lösungsorientierte Diskussion führen und auf eine dem Prozess schadende Polemik verzichten müssen.

Für Sachsen-Anhalt müssen wir jedoch zur Kenntnis nehmen, dass wir wohl mit den stärksten Bevölkerungsrückgang in Europa haben. Von 1991 bis Juni 2000 verzeichnen wir einen Wanderungsverlust von 80.377 Menschen.

Allein im 1. Halbjahr 2000 sank die Bevölkerungszahl um 14.313 Personen. Das waren 3.449 Menschen mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres und gleichzeitig der gravierendste Bevölkerungsrückgang seit 1991.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass das Wanderungssaldo bei den 18 bis 25jährigen etwa minus 3.300 Personen beträgt. Das heißt, wir verlieren die Altersgruppe, die erstmalig Haushalte bildet und damit Wohnungen nachfragt.

Allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, dürfen wir die Prognose zukünftiger Entwicklungen nicht allein unter dem Aspekt einer quantitativen Sättigung des Wohnungsmarktes betrachten, sondern wir müssen auch deutliche Erkenntnisse hinsichtlich einer zukünftig sich ändernden Wohnungsnachfrage gewinnen.

Nicht nur aufgrund gegebener Wahlmöglichkeiten und der veränderten Altersstruktur unserer Gesellschaft, sondern auch im Zusammenhang mit einer, zugegeben verhaltenen, wirtschaftlichen Entwicklung ändert sich das Anspruchsniveau der Nachfrage. Gerade bei ausreichendem Angebot gewinnt die Wohnung als bestimmender Faktor für eine Wohn- und Lebensqualität an Bedeutung.

Insofern befinden sich die Wohnungsunternehmen derzeit tatsächlich in einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Zwangslage. Einerseits sind Mietausfälle aber auch Wertberichtigungen durch Leerstand in erheblichem Umfang zu verkraften. Andererseits werden weiterhin Investitionen auf hohem Niveau erforderlich sein, um Bestände vermietungsfähig und attraktiv zu halten. Schon deshalb ist der Ansatz allein durch Rückbau die Marktsituation annähernd ins Gleichgewicht zu bringen, aus unserer Sicht in vielen Fällen nicht ausreichend, im Gegenteil: es wäre perspektivisch schädlich.

Der Rückbau bringt sicherlich kurzfristig eine wirtschaftliche Entlastung, aber bleiben begleitende Sanierungsinvestitionen aus, besteht die Gefahr, dass eine langfristige Stabilisierung des Marktes und der Unternehmen dennoch nicht erreicht wird. Wer heute nur leerstehende Wohnungen abreißt ohne zukunftsträchtig zu investieren, wird morgen weitere leerstehende Wohnungen haben, weil der vorhandene Bestand nicht nachgefragt und mithin nicht vermietungsfähig ist.

Im Hinblick auf die Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand bei der Bewältigung des notwendigen Strukturwandel bedeutet das in der Konsequenz zukünftig eine notwendige stärkere Kontrolle, ob heutige Chancen ergriffen wurden.

Dies gilt jedoch nicht nur für die wohnungswirtschaftlichen tätigen Unternehmen. Es gilt in besonderer Weise auch für die betroffenen Städte und Gemeinden. Sie müssen ihre bisherige Entwicklung bewerten, bestehende Planungen überprüfen und realistische Zukunftskonzepte entwickeln. Denn eines hat sich mittlerweile bewiesen. Es geht hier überhaupt nicht mehr nur um die Probleme der Wohnungswirtschaft. Die Wohnungswirtschaft agiert in ihren Teilmärkten, die aber prägend für unsere Städte sind.

Wir alle kennen die Ursachen und die Dimensionen des Problems Leerstand. Es wird uns jedoch nicht helfen, wenn wir trotz der heutigen Schwierigkeiten nicht auch die Chancen erkennen, die sich uns bei deren Bewältigung bieten. Im Rahmen des vor uns liegenden Prozesses eröffnen sich uns zum Teil ungeahnte Möglichkeiten, nicht nur städtebauliche, soziale und infrastrukturelle Mängel einer Lösung zuzuführen.

Und deshalb bieten die notwendigen, umfassenden Stadtentwicklungskonzepte nicht nur wohnungspolitische oder städtebauliche Perspektiven. Sie dokumentieren die Chancen zur Gestaltung zukünftigen städtischen Lebens. Sie können nicht nur Planungssicherheit für Investoren vermitteln, sondern sie können auch den Bürgern eine Perspektive bieten, das ein Verbleiben in ihrer Kommune und eine verstärkte Teilnahme am öffentlichen Leben fördert. Sie können urbanes Leben gestalten.

Das Land Sachsen-Anhalt hat daher 43 Kommunen auch finanziell angeregt, im eigenen Interesse derartige gesamtstädtische Planungen vorzunehmen. Sie sollen zum einen die Basis für das eigene Handeln sein und sind zum anderen Grundlage für große Teile einer zukünftigen Städte- und Wohnungsbauförderung im Land. Unsere Auswahl erfolgte bewusst nach raumordnerischen Kriterien, das heißt, es wurden alle Gemeinden einbezogen oberhalb der Funktion Grundzentrum.

Im Rahmen des "Förderfonds Sachsen-Anhalt" erhalten die Kommunen Zuschüsse für die Erarbeitung von Stadtentwicklungskonzepten. Je nach Zentralität und Einwohnerzahl beläuft sich der Anteil des Landes auf bis zu 200.000 DM pro Konzept.

Ausgehend von der wirtschaftlichen und sozialen Situation müssen in den Stadtentwicklungskonzepten auch Fragen beantwortet werden nach der zukünftigen Entwicklung der Bevölkerung und der Zahl der Haushalte, nach dem zukünftigen Bedarf an Wohnungen, nach der Nutzung innerstädtischer Flächen und der geeigneten Weiterentwicklung von Stadtgebieten. Diese, sicherlich schwierige Aufgabe zu erfüllen und die Entwicklung in ihrer Stadt behutsam und gleichzeitig dauerhaft nachhaltig zu steuern, dazu sind die Kommunen selbst in der Pflicht und in der Verantwortung.

Im Wesentlichen geht es um die Frage, denen sich alle Akteure gemeinsam stellen müssen:

  1. Wie kann eine ausgewogene Mischung von Arbeit, Wohnen und Freizeit entwickelt werden mit einer vielfältigen Nutzungsstruktur, um der Segregation, hohen Leerständen und sozialen Problemen wirksam begegnen zu können.
  2. Wie kann eine Lebensqualität erreicht werden, wozu beispielsweise, eine gute Infrastruktur, Entfaltungs- und Kommunikationsspielräume für Kinder und Jugendliche, Bezahlbarkeit von Gütern und Dienstleistungen und kulturelle Angebote ebenso gehören, wie Weltoffenheit.

Erste Zwischenergebnisse erwarten wir bis 30. Juni 2001, die vorläufig endgültigen Konzepte bis zum 31. Dezember 2001. Es ist völlig unstrittig, dass die Planungen so angelegt sein müssen, dass sie ständig fortgeschrieben werden können und damit flexibel auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagieren können.

Das Land Sachsen-Anhalt wird im Rahmen des Stadtumbaus den Kommunen auch über die Aufgabe der Erstellung von Entwicklungskonzepten hinaus begleitende Unterstützung leisten. Aber so unterschiedlich wie die Leerstandssituation sich in den einzelnen Gemeinwesen darstellen, genau so unterschiedlich werden die zukünftigen Lösungsansätze sein. Dies wird man grundsätzlich vor Ort diskutieren und entscheiden müssen. Es werden auch auf kommunaler Ebene neue innovative Gedanken erforderlich sein.

Und natürlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird der Stadtumbau auf die beteiligten Akteure unterschiedliche Wirkungen haben. Zum Beispiel wird ein Eigentümer Wohnfläche vom Markt nehmen müssen und ein anderer nicht. Bei dem Zweiten werden dann zusätzlich eventuell auch noch Mieter des abreißenden Eigentümers einziehen. Dieser Prozess wird Verlierer und Gewinner haben, nicht nur betriebswirtschaftlich betrachtet. Gesetzliche Regelungen für diese Ausgleichsprozesse wird es nicht geben können. Das heißt, hier sind die Kommunen und die Akteure gefordert, untereinander Ausgleichsmöglichkeiten zu schaffen.

Nur nach dem Prinzip der Freiwilligkeit wird es Lösungen geben, sonst werden alle Verlierer sein. Mir sind bereits einige solcher Bemühungen in den Städten (Halle, Chemnitz, Magdeburg) bekannt.

Ohne an dieser Stelle in die Details einzusteigen oder gar schon jetzt eine Wertung vornehmen zu wollen - denn aus meiner Sicht sind noch einige wichtige Fragen offen - möchte ich vielmehr diejenigen, die sich mit hohem Engagement in einer Vorreiterrolle darum bemühen, ein Stadtumbaupaket zu schnüren, danken. Sie lehnen sich nämlich nicht zurück und warten auf Programme für den Abriss "von oben". Das Land Sachsen - Anhalt ist aufgeschlossen für derartige neue Ausrichtungen, die aber nur durch ein starkes, im Eigeninteresse der Kommunen liegendes Engagement zum Erfolg führen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fragestellung in der Überschrift zu meinem Referat, ist sehr behutsam im Vergleich der sonst öffentlich formulierten Kritik. Die Politik und damit auch das Land würde erst jetzt auf das Problem des Wohnungsleerstandes reagieren, wo es doch bereits "5 nach 12" sei.

Tatsache ist jedoch, dass seitens des Landes auf die sich seinerzeit zunächst einmal verhalten abzeichnende Situation sehr wohl konsequent reagiert wurde. Seit vielen Jahren wurde im steigenden Maße der Förderschwerpunkt immer stärker auf den Wohnungsbestand gelenkt. Die enge Verzahnung von Städtebau- und Wohnungspolitik praktizieren wir seit 1998. Seit langem beträgt der Anteil der Neubauförderung unter 10 %, in diesem Jahr nur noch 3 %. Diese Neubauförderung ist auf Eigenheime für kinderreiche Familien und Familien mit Behinderten beschränkt. Eine Förderung für den Mietwohnungsneubau gibt es seit 1998 nicht mehr. Ebenso ist seit zwei Jahren in den Richtlinien verankert, dass die Fördermittelvergabe an das Einverständnis für die beabsichtigte Maßnahme der betroffenen Kommune gekoppelt ist.

Ich will heute nicht zurückblicken und die Entwicklung der Diskussionen von der reinen Abrissfinanzierung oder der bloßen weiteren Mittelbereitstellung wiederholen. Nur so viel: Ich begrüße ausdrücklich, dass mittlerweile im Zusammenhang der qualitativ neuen Diskussion die Zielrichtung des von uns immer wieder vertretenen notwendigen Stadtumbaus allgemein anerkannt ist.

Das Land Sachsen-Anhalt hat im Rahmen dieses Zielkonzeptes bereits 1999 auf die infolge des Wohnungsleerstandes geschwächte Investitionskraft der Unternehmen reagiert. Der notwendige Stadtumbau wurde mit eigenen Förderprogrammen, die deutlich erhöhte Investitionszuschüsse beinhalteten, unterstützt. Im Jahre 2001 allein stellt das Land Sachsen-Anhalt im entsprechenden Programm "Wohnen 2001" 59 Mio. DM zur Verfügung. Wie richtig dieser Ansatz war, zeigt sich auch aus der am 10. Mai 2001 verabschiedeten Wernigeroder Erklärung der GdW Landesverbände in Sachsen-Anhalt.

Damit hat die Landesregierung frühzeitig erste Beiträge geleistet und damit ein Zeichen gesetzt, um den sich auf dem Wohnungsmarkt abzeichnenden negativen Entwicklungen wirksam zu begegnen und die Wohnungsbauprogramme in den Dienst städtebaulicher Entwicklung zu stellen.

Aber natürlich ist und kann dies noch nicht das Ende aller Lösungsbemühungen sein.

Wir werden die Ausrichtung des genannten Programms grundsätzlich weiterführen. Der Wohnungsleerstand hat eine Größenordnung erreicht, der letztlich den notwendigen Stadtumbau gefährdet. Deshalb müssen wir die derzeitige Investitionsförderung mit einer angemessenen Unterstützung für den Rückbau ergänzen.

Darüber hinaus werden wir den Grundgedanken des Programms "Wohnen 2001" aber nicht nur durch eine Rückbauförderung ergänzen, sondern gleichzeitig durch eine verstärkte Unterstützung für Investitionen in Altbauquartieren. Um unsere städtebaulichen und wohnungspolitischen Ziele zu erreichen, müssen wir zusätzliches privates Kapital bzw. Investitionen mobilisieren. Das wird uns aber nur in dem Maß gelingen, wie wir die Perspektive eines zukünftigen ausgeglichenen Wohnungsmarktes in funktionstüchtigen Städten deutlich machen können. So sehr ein niedriges Mietniveau grundsätzlich auch aus Sicht der Mieter zu begrüßen ist, bleibt letztlich die Feststellung, dass Investitionen in den Wohnungsmarkt für Vermieter auch rentierlich sein müssen.

Die Landesregierung plant deshalb zunächst für die Jahre 2002 - 2004 ein Stadtstrukturprogramm zu entwickeln und noch stärker für Maßnahmen zur Umstrukturierung und Verbesserung für vom Leerstand betroffener Wohnquartiere einzusetzen. Abriss- und Rückbaumaßnahmen werden im Rahmen dieses Programms nur gefördert, wenn damit städtebauliche Missstände beseitigt werden, eine Aufwertung des Stadtteiles verbunden ist und flankierende Modernisierungs- und Wohnumfeldmaßnahmen vorgesehen sind. Im Rahmen dieses Programms erfolgt die Förderung nur auf der Grundlage von vorzulegenden Stadtentwicklungskonzeptionen durch die Kommune, die weit über das bisher vorzulegende standortbezogene Bedarfskonzept hinausgehen. Diese Konzeptionen sind Ausdruck der qualitativ erweiterten Einbeziehung der Kommunen in den Förderprozess des Landes und Anreiz für sie, die städtebauliche Entwicklung ganzheitlich zu planen.

Auch für die Kofinanzierung zu Maßnahmen der Teilentschuldung nach § 6 a AHG kann dieses Programm eingesetzt werden.

Aber nicht nur im Bereich der Wohnungsbauförderung wurden im Land Sachsen - Anhalt ebenfalls unter dem Eindruck des sich entwickelnden Wohnungsleerstandes Akzente gesetzt. Deutliche Initiativen wurden genauso im Rahmen der Städtebauförderung ergriffen. Beispielhaft sei hier die Landesinitiative Urban 21 dargestellt.

Das Land Sachsen - Anhalt hat im Bereich seiner Städtebaupolitik als erstes ostdeutsches Bundesland damit neue Wege beschritten. Und mit Stolz kann ich wohl behaupten: Im Rahmen der Landesinitiative URBAN 21 wurde im Jahr 1999 eine neue Ära in der Stadtentwicklungspolitik eingeleitet. Tatsache ist, dass trotz der erheblichen Investitionen in den Wohnungs- und Städtebau und in die Verkehrsinfrastruktur, die in vielen Städten und Stadtteilzentren zunehmenden sozialen Probleme, hohe Arbeitslosigkeit, gravierende Wohnungsleerstände und eine fortschreitende soziale Segregation nicht eingedämmt werden konnten. Eine der wesentlichen Zielsetzungen dieser Initiative des Landes besteht darin, "benachteiligte" Stadtquartiere in wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer, infrastruktureller und städtebaulicher Hinsicht aufzuwerten.

Dies geschieht im Verbund mit anderen Programmen, wie der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, der Qualifizierungsförderung, der Förderung sozialer, kultureller und ökologischer Belange.

Damit gehen wir den Weg mit einigen Städten schon jetzt, der sicherlich einen neuen Gesamtmaßstab in der Entwicklung unseres Stadtumbaus definiert.

Aber nicht nur das Land Sachsen-Anhalt hat wesentliche Beiträge im Rahmen der beginnenden Bewältigung des Wohnungsleerstandsproblems bereits geleistet. Fragt man danach, was die Länder tun können, sollten wir das bisherige gemeinsame Wirken mit dem Bund nicht außer Acht lassen.

Dazu zählen zum Beispiel:

Die Reform des Wohnungsbaugesetzes sieht neben dem Neubau den Schwerpunkt in der Modernisierung des Wohnungsbaubestandes und schafft Freiräume für landesspezifische Detailregelungen im Bereich des geförderten Wohnungsbaues.

Das 2. AHG gestattet mit seinem § 6a als "Härtefallregelung eine Entlastung von Altschulden für Wohnungsunternehmen mit strukturellem Leerstand. Dazu wurde eine Rechtsverordnung mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt, welche die Einzelheiten des Verfahrens regelt. Das Land wird in diesem Rahmen seinen erforderlichen Beitrag leisten.

Tatsachse ist, dass diese Hilfestellung zum Abriss von 85.000 Wohnungen im Rahmen des § 6a nur ein Teilbetrag sein kann. Im Hinblick auf die bevorstehenden Herausorderungen wird zukünftig ein zusätzliches verstärktes Engagement auch von Bund, Land und Gemeinden erforderlich sein. In diesem Zusammenhang freue ich mich, dass auch der Bundesfinanzminister Eichel bereits Unterstützung in Milliardenhöhe zugesagt hat.

Des Weiteren sind Bund und Land dabei, Vorschläge der "Expertenkommission" zu prüfen und weiter zu entwickeln. Die Bauministerkonferenz setzte dazu eine Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern ein, die in einem möglichst kurzen Zeitraum die Instrumentarien prüfen und konkrete Lösungsvorschläge entwickeln soll.

Unabhängig davon, dass ich erwarte, Ende Mai über konkrete und verwertbare Ergebnisse zu diskutieren, gibt es aus Sicht des Landes zumindest drei konkrete Forderungen:

  1. Konzentration auf den Bestand, das heißt, die Eigenheimzulage im Bestand auf das Niveau der Eigenheimzulage im Neubau anzuheben.
  2. Investitionsbereitschaft stärken, das heißt, die Investitionszulage für den Bestand so zu gestalten, dass Investitionsanreize sowohl für Unternehmen als auch für Banken und private Investoren geschaffen werden.
  3. Überhang am Markt beseitigen, das heißt, den dankenswerterweise beschrittenen Weg der Öffnung der Städtebauförderung für Abrissmaßnahmen bereits im Jahr 2001 konsequent weiterzuentwickeln und auszugestalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

mit meinen Ausführungen wollte ich insgesamt beispielhaft deutlich machen, dass mit veränderten Schwerpunktsetzungen bereits wesentliche Beiträge für den städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Umbau der Städte unter Einbeziehung von EU, Bund, Land und Kommunen geleistet wurde. Ich hoffe, es ist mir gelungen.

Für den zukünftigen Handlungsbedarf gilt, und das muss allen am Wohnungsmarkt mittelbar und unmittelbar Beteiligten klar sein, können wir nur erfolgreich sein, wenn gemeinsames Engagement prägend sein wird. Dabei beziehe ich ausdrücklich die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit ein. Nur gut informierten Menschen geben wir die Chance, die notwendigen Prozesse zu verstehen und aktiv mitzugestalten. Wir werden die zukünftigen Problemstellungen auch nicht erfolgreich bewältigen, indem wir immer nur Erwartungen und Forderungen an den jeweils Anderen richten. Unser Ziel muss es sein, in gemeinschaftlicher Kraftanstrengung Verantwortung zu schultern und Beiträge zu leisten. Insoweit ist es notwendig, dass wir unser Handeln nicht daran orientieren was Andere leisten, sondern es ist dringend erforderlich, dass jeder Einzelne jetzt seinen eigenen Beitrag und sein Engagement deutlich macht und einbringt. Ich beziehe dieses nicht nur auf die in der Verordnung zu § 6a erforderliche Beteiligung von Kreditinstituten.

All das zeigt, dass es bei den bisherigen gemeinsamen Kraftanstrengungen nicht verbleiben soll. Der Weg, hin zum dringend erforderlichen Stadtumbau ist erkennbar eingeschlagen. Um den Herausforderungen und damit den Chancen jetzt insgesamt gerecht werden zu können, sind weitere Bausteine in gemeinsamer Verantwortung hinzu zu fügen. Eine gemeinsame Verantwortung, die die Wohnungswirtschaft, Banken, Mieter und öffentliche Hand gleichermaßen zu tragen haben.

Wir werden für unterschiedliche regionale Teilmärkte und unterschiedliche Profile und Anforderungen der Städte keinen einheitlichen Lösungsansatz finden. Das würde auch dem qualitativen Ansatz einer neuen individuellen Stadt nicht gerecht. Wir werden gemeinsam verschiedene Lösungswege diskutieren und mit Augenmaß probieren und experimentieren müssen. Dafür müssen wir offen für neue Ideen sein, gemeinsam nach vorn blicken und Kreativität entwickeln - dazu fordere ich Sie auf.

Dazu gehört Engagement und Mut und das wünsche ich uns allen gemeinsam.

   Zurück zur Übersicht der Beiträge

[Druckversion dieser Seite]   [Zum Anfang der Seite]
include-file Promo right
Neues

Der Jahresbericht 2007 des Deutschen Verbandes steht jetzt online zur Verfügung [Weiterlesen]

Neueste Pressemitteilung: "Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit unterstützt EU-Projekte zur Stadt- und Regionalentwicklung" (PDF 51 KB) [Weiterlesen]

Bewerben Sie sich jetzt um den PROM des Jahres 2009. Ausführliche Informationen finden Sie hier [Weiterlesen]

Die Rede zur Ausstellungseröffnung "NACHRICHTEN DES TAGES" - Collagen und Malerei - (07.08 - 28.09.2008) im Atrium im museum FLUXUS+ in Potsdam können Sie hier nachlesen (PDF 103 KB) [Weiterlesen]

Die neue Ausgabe des DV aktuell steht jetzt auch online zur Verfügung. (Ausgabe 2/2008) [Weiterlesen]

Aktuelle Termine

11./12.09.2008: 44. URBAN-Netzwerktagung zum Thema "Quartiersentwicklung durch engagierte lokale Akteure" in Berlin [Weiterlesen]

17./18.09.2008: Internationale Wissenschaftskonferenz "Energieeffiziente Gebäude - Trends in Praxis und Forschung" in Zittau [Weiterlesen]

17./18.09.2008: "Earth, Wind, Water and Fire: Environmental Challenges to Urban World Heritage" in Regensburg [Weiterlesen]

Alle Termine und ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Termin-Seite
 

© agentur makz und
Deutscher Verband
für Wohnungswesen,
Städtebau und Raumordnung e.V.
 
Georgenstraße 21
10117 Berlin
 
Fon (0 30) 20 61 32 50
Fax (0 30) 20 61 32 51
 
Letzte Aktualisierung am
 
Bitte beachten Sie unsere Bestimmungen über die Nutzung dieser Web-Site.