Kurzfassung des Statements
zum Symposium
Symposium des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und
Raumordnung e.V. am 17.05.2001 in Halle
Wohnungsleerstand in Ostdeutschland!
Nur eine Not oder auch eine Chance?
Lehren aus dem Leerstandsbericht
Dr. Albrecht Buttolo
Staatssekretär für Landesentwicklung,
Städtebau und Wohnungswesen des Freistaates Sachsen
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch der Freistaat Sachsen hat erhebliche Probleme mit dem
Wohnungsleerstand. Gegenwärtig stehen ca. 400.000 Wohnungen
leer. Vor diesem Hintergrund hat im Freistaat Sachsen im
vergangenen Jahr eine intensive Diskussion zur Wohnungsbau- und
Städtebauförderung stattgefunden, in deren Ergebnis ein
Paradigmenwechsel vorgenommen wurde. Dabei wurde
festgeschrieben, dass die Revitalisierung der Innenstädte
weiterhin hohe Priorität hat. Hinsichtlich der erforderlichen
Eigentumsbildung fand eine klare Orientierung auf den
Bestandserwerb statt. Außerdem wurde die Notwendigkeit eines
Stadtumbaus festgestellt.
Sehr häufig werden die Ursachen des Wohnungsleerstandes
falsch interpretiert. Es ist schlichtweg nicht richtig von einer
Fehlförderung im Wohnungs- und Städtebau auszugehen. Vielmehr
sind die eigentlichen Ursachen in der Wohnungspolitik vor der
Wende zu sehen. Individuelles Wohneigentum spielte zu DDR-Zeiten
eine absolut untergeordnete Rolle. Nur wenige Familien hatten
die Möglichkeit, sich ein eigenes Haus zu bauen.
Verständlicherweise setzte nach der Wende ein intensiver
Eigenheimbau ein. 133.000 Familien konnten sich den Wunsch vom
eigenen Heim erfüllen. Natürlich sind diese 133.000 Familien
auch keine Nachfrager mehr am Mietwohnungsmarkt. Ein weiterer
Fakt kommt hinzu: Vor der Wende waren weder private Eigentümer
noch Genossenschaften und auch kommunale Gesellschaften aufgrund
der Mieteinnahmen in der Lage, die Wohnsubstanz zu sanieren.
Ganze Stadtquartiere verfielen zusehends. Nach der Wende wurde
mit viel Aufwand eine städtebauliche Erneuerung betrieben. Viele
Wohnungen, die nicht mehr am Markt waren, wurden saniert und
konnten wieder vermietet werden. Allein mit Unterstützung des
Freistaates sind 45.000 Wohnungen in den 90er Jahren wieder
marktfähig geworden. Hinzu kommen noch die Wohnungen, die
ausschließlich privat finanziert und durch Sonderabschreibung
gestützt wurden.
Natürlich hat auch ein Mietwohnungsneubau nach der Wende
stattgefunden. In vielen Kommunen wurden Wohngebiete ausgewiesen
und systematisch mit Mietwohnungsbau gefüllt. Der Freistaat
Sachsen selbst hat sich bereits 1996 aus der Förderung von
Mietwohnungsneubau zurückgezogen. Weiterhin muss gesehen werden,
dass die industriell gefertigten Wohngebiete aus DDR-Zeiten auch
nicht langfristig stabil blieben. Während bis 1995 ein durchaus
beherrschbarer Wohnungsleerstand in diesen Gebieten war, spitzte
sich Ende der 90er Jahre die Situation zu. 1995 standen
lediglich 2 % der Wohnungen in derartigen Gebieten leer.
Innerhalb von drei Jahren stieg dieser Leerstand jedoch auf
9,5 %. Natürlich muss man dabei berücksichtigen, dass diese
Wohnquartiere in ihrer Häufung das Problem sind. In der
Altbundesrepublik leben 2-3 % der Bürger in vergleichbaren
Quartieren. Nach der Wende waren es in Sachsen 24 %. Es ist
durchaus nachzuvollziehen, dass sich auch das Wohnverhalten
unserer Bürger entwickelt und eine Annäherung an die Situation
in Westdeutschland erfolgt. Die Folge ist, dass eine Reihe von
Mietern sich anderweitig am Eigentums- oder Mietwohnungsmarkt
orientieren. Ausdrücklich möchte ich gegen eine häufig
vorzufindende Meinung sprechen, die eine Ursache des Leerstandes
im Missmanagement der Unternehmen sieht. Selbstverständlich wird
es Unternehmen geben, bei denen die Leerstandssituation durch
Fehlentscheidungen der Unternehmensführung beeinflusst wird.
Dennoch liegen die Gründe, die ich versuchte darzustellen,
außerhalb des Verantwortungsbereiches der unternehmerischen
Wohnungswirtschaft.
Bereits im Frühjahr des Jahres 2000 hat der Freistaat Sachsen
den erforderlichen Stadtumbau eingeleitet. 57 Kommunen wurden
gebeten, durch Stadtentwicklungskonzepte ihre Zukunft zu
prognostizieren. Wichtig ist dabei eine realistische
Einschätzung der Bevölkerungsentwicklung. Unterstützung hierfür
bietet die beim Statistischen Landesamt vorliegende Prognose der
nächsten 15 Jahre für alle kreisfreien Städte und Landkreise.
Natürlich muss die Prognose der jeweiligen Kommune einigermaßen
stimmig zu den Aussagen des Statistischen Landesamtes sein. Auf
diese Bevölkerungsprognose aufbauend kann eine Haushaltsprognose
vorgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass sich das
Haushaltsbildungsverhalten in Ostdeutschland verändert hat.
Während Anfang der 90er Jahre noch 2,3 Personen in einem
Haushalt lebten, hat sich eine deutliche Verkleinerung der
Haushalte ergeben. Im Landesschnitt kommen nur noch 2,1 Personen
auf einen Haushalt. Nach der Haushaltsprognose sind die Kommunen
in der Lage, den Wohnungsbedarf nach Eigentum und Mietwohnungen
zu präzisieren. Selbstverständlich gehören zum
Stadtentwicklungskonzept auch Aussagen zur wirtschaftlichen
Entwicklung, zur Kultur, zu Soziales und anderen wichtigen
Kriterien. Parallel zu den Stadtentwicklungskonzepten erarbeiten
die Wohnungsunternehmen Unternehmenskonzepte. Zwischen beiden
Konzepten muss eine Stimmigkeit herbeigeführt werden. Die
Verantwortung hierzu liegt bei der Kommune.
Der Anarbeitungsstand in den einzelnen Städten muss als sehr
unterschiedlich eingeschätzt werden. Trotzdem gehe ich davon
aus, dass in den meisten Fällen bis zum Jahresende ausreichende
Grobkonzepte und zum Teil schon durch die Stadträte beschlossene
Stadtentwicklungskonzepte vorliegen werden. Sowohl Grobkonzepte
als auch Unternehmenskonzepte sind die Voraussetzung für die
finanzielle Unterstützung der Wohnungswirtschaft und der
Kommunen beim Stadtumbau. Das Ausreichen von Förderung für
weitere Modernisierungen sowie für Stadtumbaumaßnahmen
einschließlich Rückbau wird vom Vorhandensein dieser Konzepte
abhängig gemacht. Der Freistaat Sachsen hat in diesem Jahr sein
finanzielles Engagement beim Stadtumbau nochmals erhöht. Der
Wohnungswirtschaft wird eine finanzielle Unterstützung durch
einen Zuschuss von 140 DM/m2 Wohnfläche für
rückzubauende Wohnsubstanz angeboten. Die Kommunen sollen sich
mit weiteren 40 DM/m2 an Infrastrukturmaßnahmen im Wohngebiet
beteiligen. Trotz der erforderlichen Vorbereitungsarbeiten
liegen bereits Anträge zum Rückbau für etwa 4000 Wohnungen bei
unserer Förderbank vor. In mehreren Kommunen läuft gegenwärtig
die Diskussion zum Stadtumbau. Besonders erwähnen möchte ich
hierbei die Städte Leipzig und Chemnitz.
In den vergangenen Monaten wurde sehr häufig über die
Vorschläge der Lehmann-Grube-Kommission diskutiert. Auch wenn
die Vorschläge für den Freistaat Sachsen nicht viel Neues
beinhalten, möchte ich auf einen wesentlichen Effekt der
Lehmann-Grube-Kommission hinweisen. Allein durch diese
Kommission ist es möglich geworden, das Leerstandsthema in der
gesamten Wohnungspolitik offen zu diskutieren. Dass die
Diskussion häufig noch konträr geführt wird ist nur
selbstverständlich, jedoch halte ich den Durchbruch für
gelungen.
Natürlich erlaube ich mir, die Verordnung zum § 6 a des AHG
anzusprechen. Die Diskussion zur Novelle des AHG und der daraus
folgenden Verordnung stammt aus der Frühzeit der
Leerstandsdiskussion. Es wurde ausschließlich auf strukturell
bedingte Leerstände abgestellt. Klar war von Anfang an, dass
damit nicht die gesamte Leerstandssituation erfasst ist, ich
betrachte sie vielmehr als die häufig genannte Spitze des
Eisberges. Vor diesem Hintergrund sind auch die Kriterien in der
Verordnung zu sehen. Ich halte alle drei für problematisch. Eine
Entschuldung nur für Unternehmen anzubieten mit mehr als 15 %
Leerstand ist zwar kostengünstig, verkennt aber, dass die
Sanierung in der Wohnungswirtschaft nur dann funktionieren kann,
wenn auch leistungsfähige Unternehmen von den Altschulden für
abzureißende Wohnungen entlastet werden. Aus den sächsischen
Erfahrungen muss ich berichten, dass sich die Wirtschaftsprüfer
schwer tun mit der Bestätigung der Existenzgefährdung. Äußerst
problematisch ist auch das dritte Kriterium. Von der Bank, zu
der die Altschulden umgeschuldet wurden, von vornherein zu
erwarten, dass sie auf die Vorfälligkeitsentschädigung
verzichtet, ist weltfremd. Sicher müssen Banken einen Beitrag
zur Gesundung der Wohnungswirtschaft leisten. Dieser kann aber
nur am konkreten Objekt zwischen Wohnungswirtschaft und Banken
ausgehandelt werden.
Ausdrücklich möchte ich die Verordnung zum § 6 a AHG als
einen wichtigen Schritt für die Lösung des Gesamtproblems
herausstellen. Ich meine jedoch, der Bund muss nach weiteren
pragmatischen Lösungen suchen. Von sächsischer Seite wird ein
einfaches für die Wohnungswirtschaft sofort durchschaubares
Konzept erbeten, das wie folgt aussehen kann: Der Bund übernimmt
für jede abgerissene Wohnung die Altschulden, die Länder
beteiligen sich durch zur Verfügung stellen von Abrissmitteln an
dem gesamten Stadtumbauprojekt in gleicher Höhe wie der Bund.
Darüber hinaus sollte der Bund auch rechtliche Möglichkeiten für
eine einfache Fusion von Unternehmen der Wohnungswirtschaft
ermöglichen. Speziell wäre eine Regelung im Bundesrecht von
Nöten, um eine grunderwerbssteuerfreie Fusion zu erreichen.
Bei der dringend erforderlichen Marktbereinigung wird es eine
Reihe von Unternehmen geben, die zeitlich befristet überschuldet
sind und trotzdem über die notwendige Liquidität zur Bedienung
ihrer Verbindlichkeiten verfügen. Für derartige Unternehmen
halte ich ein gemeinsames Bürgschaftsprogramm von Bund und Land
für zwingend. Leider zeichnet sich für diesen Fördertatbestand
keinerlei Kompromisslösung ab.
Abschließend möchte ich nochmals an alle Kommunen
appellieren, den notwendigen Stadtumbau als große Chance für das
Erreichen einer städtebaulichen Korrektur zu verstehen.
Gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft muss es gelingen, die
Zukunftsfähigkeit unserer Städte zu sichern.
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