DV reagiert auf Ankündigung der Vonovia, energetische Sanierungen zurückzufahren

Von Michael Groschek, Präsident des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV)

Klimaschutz: Energieerzeugung und -einsparung im Quartier kombinieren

Deutschlands größter Vermieter Vonovia hat angekündigt, seine Modernisierungsinvestitionen zurückzufahren. Mit den aktuellen Effizienzstandards und Fördermechanismen seien umfassende energetische Modernisierungen nicht wirtschaftlich darstellbar, ohne die Mieter über Gebühr zu belasten. Der Konzern reagiert damit auf das vom Bundestag beschlossene Mietrechtsanpassungsgesetz, das bei Bestandswohnungen mit geringen Mieten die Modernisierungsmieterhöhungen auf maximal zwei Euro pro Quadratmeter begrenzt. Auch bei anderen Wohnungsunternehmen und den immobilienwirtschaftlichen Verbänden stößt diese Regelung auf scharfe Kritik, da sich damit ältere, unsanierte Bestände nicht mehr umfassend energetisch sanieren lassen. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass Energieeinsparrecht und Förderung in Verbindung mit dem Mietrecht keinen geeigneten Ausgleich zwischen Wirtschaftlichkeit, Sozialverträglichkeit und Klimaschutz schaffen. Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV) fordert deshalb schon seit langem eine neue Systematik: zentrales Beurteilungskriterium für energetische Maßnahmen muss der Treibhausgasausstoß werden. Außerdem sollte das Quartier als Handlungsebene gestärkt werden. Dadurch ließen sich kostenoptionale Investitionen in die Gebäudeenergieeffizienz mit einer erneuerbaren Energieversorgung kombinieren, um so größtmögliche CO2-Einsparungen wirtschaftlich und sozialverträglich zu erreichen.

Mietrechtsänderung führt zu weniger energetischer Sanierung

Die vorgesehene Mietrechtsänderung hat unmittelbar negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. Ende November hatte der Bundestag beschlossen, dass die Modernisierungsmietumlage von elf auf acht Prozent gesenkt werden soll. Zudem wurde eine absolute Grenze von zwei Euro eingezogen, um die die Quadratmetermiete aufgrund der Modernisieurngsinvestitionen maximal steigen darf, sofern die bisherige Miete unter sieben Euro liegt. Bei höheren Mieten ist der Mietanstieg auf drei Euro gedeckelt. Vonovia hatte bereits im Vorfeld analysiert, was dies für die Sanierungsstrategie der weitgehend unsanierten Bestände aus den 1950er bis 1970er Jahren bedeutet. In der Folge verzichtet das Unternehmen nun auf umfassendere Sanierungen, die zu Mieterhöhungen über zwei Euro führen. Damit sinkt die Sanierungsrate von bislang fünf auf drei Prozent. Dies entspricht zwar immer noch den Klimaschutzzielen der Bundesregierung für den Gebäudebestand, ist aber dennoch ein Rückschlag für den Klimaschutz. Zumal die energetische Gebäudesanierung insgesamt nicht ausreichend in Schwung kommt und auch andere Vermieter ihre Modernisierungsaktivitäten reduzieren dürften.

EnEV muss erneuerbare Energien und das Quartier als Handlungsebene stärker berücksichtigen

Ein wesentlicher Grund dafür, dass die energetische Gebäudesanierung noch immer nicht schneller vorankommt, ist, dass die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Förderung zu einseitig auf Effizienz ausgerichtet sind. Zu diesem Ergebnis kam die Arbeitsgruppe Energie des DV unter Leitung von Prof. Dr. Dr. Klaus Töpfer bereits vor zwei Jahren. Sie hat Empfehlungen für eine neue Systematik für das Energieeinsparrecht und die Förderung an die Bundesregierung gerichtet. Um die Klimaschutzziele wirtschaftlich und sozialverträglich zur erreichen, brauchen wir in erster Linie mehr Flexibilität zwischen Effizienzmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Schaffen können wir dies vor allem durch integrierte Quartierslösungen. Das Quartier muss als Handlungsebene noch mehr in den Mittelpunkt rücken. Dort lässt sich die gesamte Bandbreite an Technologien zur regenerativen Energieerzeugung und zur Energieeinsparung optimal einsetzen und kombinieren. Von Quartier zu Quartier kann dies anders aussehen: Ausschlaggebend sind die die Eigentumsverhältnisse, die Baustruktur, das Alter und der Zustand der Gebäude, ebenso wie die Energieinfrastruktur sowie die Möglichkeiten, erneuerbare Energien einzusetzen.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz die Chance zur Korrektur nutzen

Dies wird allerdings bislang weder durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) noch durch die Förderung ausreichend ermöglicht. Es ist deshalb höchste Zeit, dass mit der Zusammenlegung von EnEV und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun ein Systemwandel vollzogen wird. Die Einsparung von Treibhausemissionen sollte zum zentralen Kriterium für eine ganzheitliche Bewertung energetischer Modernisierungen werden – alternativ zu den bisherigen Parametern Transmissionswärmeverlust und Primärenergieverbrauch. Dies würde die Möglichkeiten erweitern, überambitionierte und damit unwirtschaftliche Effizienzmaßnahmen am Gebäude durch eine CO2-arme Versorgung mit erneuerbaren Energien auszugleichen. Außerdem müssen energetische Quartiersansätze im GEG besser verankert werden, vor allem aber in der darauf aufbauenden Förderung. Der Entwurf des GEG bietet dazu zwar bereits erste Ansatzpunkte, geht aber noch nicht weit genug. Darüber hinaus wäre auch eine Debatte notwendig, inwieweit die Methodik zur Definition von Energiestandards und der darauf aufbauenden Förderung nicht stärker zwischen Neubau und Bestandsmodernisierung unterscheiden müsste.

Dieser Systemwechsel müsste darüber hinaus auch in das Klimaschutzgesetz Eingang finden, das derzeit in Vorbereitung ist. Der Deutsche Verband wird auf seiner fachlichen Plattform mit seinen Mitgliedern aus Immobilienwirtschaft, Energieversorgern, Bund, Ländern und Kommunen weiter an konkreten Vorschlägen arbeiten und diese in die Diskussion einbringen.

Nähere Informationen zur Arbeitsgruppe Energie des Deutschen Verbandes sowie zu deren Empfehlungen finden Sie hier.

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