Das Transeuropäische Transportnetzwerk TEN-V

Die Idee der Transeuropäischen Netzwerke entstand Ende der 80er Jahre mit dem Ziel eines freien Verkehrs von Personen, Waren und Dienstleistungen.  Dies sollte durch den Aufbau einer modernen und effizienten Infrastruktur im Bereich Verkehr (abgekürzt TEN-V bzw. englisch TEN-T), Telekommunikation (abgekürzt eTEN) und Energie (TEN-Energie) gelingen. Das Transportnetzwerk bildet hierbei den größten und wichtigsten Posten der Transeuropäischen Netzwerke.

Mit der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 wurden die gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Transportnetzwerkes (TEN-T oder TEN-V - Transeuropäisches Verkehrsnetz) beschlossen. Dies betraf alle Netze des Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehr sowohl für Gütern und Personenverkehr als auch für integrierte Transportmittel. Eine Liste erfasste 14 Hauptprojekte entlang von Entwicklungskorridoren die für den Aufbau und die Verknüpfung des zukünftigen Transeuropäischen Transportnetzwerkes unerlässlich waren. Darunter befanden sich vor allem Maßnahmen, die den Aufbau von Hochgeschwindigkeits-verbindungen im Schienenverkehr zum Ziel hatten. Die Leitlinien bildeten einen Orientierungsrahmen für den Aufbau des Netzes bis 2010. Ziel der Maßnahmen war ein Modal Shift, das heißt eine Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene und Wasserwege. Die Finanzierung erfolgte hauptsächlich durch die Mitgliedsstaaten, wurde aber von der EU über den Haushalt, Struktur- und Kohäsionfonds mit bis zu 10 %, ab 2004 auch mit bis zu 20 % (bei vorrangigen Vorhaben) für investive Maßnahmen, für Studien mit bis zu 50 % der Gesamtkosten gefördert. Durch den Beschluss 1346/2001/EG vom 22. Mai 2001 wurden auch Seehäfen, Binnenhäfen und kombinierte Terminals in das Netz aufgenommen.

Mit der Entscheidung Nr. 884/2004/EG vom 29. April 2004 wurden die Liste der Vorrangprojekte sowie die inhaltliche Ausrichtung der Richtlinien revisioniert: Man wollte der EU-Osterweiterung und einer politischen Neuausrichtung zugunsten umweltfreundlicherer und räumlich gezielter Investitionen Rechnung tragen. Später fokussierte man den Aufbau auf 30 Vorrangprojekte (Achsen), die basierend auf Vorschlägen aus den Mitgliedsstaaten ausgewählt worden waren. Sie wurden als Projekte von europäischem Interesse entwickelt, allein 18 davon zielten auf den Schienenverkehr ab.

Am 30. Mai 2013 wurde schließlich ein Beschluss zur Neuausrichtung des TEN-V Netzes getroffen. Der Zeitrahmen für die Fertigstellung des erweiterten Kernnetzes wurde verbindlich auf 2030 festgelegt, das Gesamtnetz soll bis 2050 fertig sein. Das zu errichtende Kernnetz soll den Verkehr und die Mobilität in Europa wesentlich befördern und distanziert sich daher von isolierten Einzelprojekten ohne gesamtheitlichen Ansatz. Besondere Bedeutung wird dem Aufbau von grenzüberschreitenden Verbindungen und der Beseitigung von Schwachstellen innerhalb der nationalen Netze beigemessen. Hohe Relevanz hat auch die gezielte Verknüpfung bestehender europäischer Trassen verschiedener Verkehrsträger an ausgewählten Knotenpunkten. Nationale Verkehrswege sollen das Europäische Kernnetz ergänzen.

Die mit der Ausführung des Programms und Betreuung der Mitgliedsländer bis Ende 2015 betraute Behörde ist seit 2006 die TEN-V EA (Exekutiv Agentur), eine untergeordnete Institution der Generaldirektion Mobilität und Verkehr (GD MOVE). Monitoring und die politische Arbeit werden weiterhin von der GD MOVE gesteuert.

Der Kommissionsvorschlag im Juni 2011 sah für den Ausbau der Verkehrsnetze durch die CEF 21,7 Mrd. vor. Der EU-Gipfel Anfang Februar 2013 sieht derzeit in seinen Schlussbestimmungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen zwischen 2014 und 2020 29,3 Milliarden Euro Gesamtbudget für die "Connecting Europe Facility" vor. Davon sollen 23,17 Milliarden für Verkehrs- und Infrastrukturprojekte eingesetzt werden. Derzeit laufen noch die infromellen Trilogverhandlungen zwsichen Rat, europäischem Parlament und der Kommission. Mit einer endgültigen Einigung wird erst nach der Sommerpause gerechnet.

Weitere Informationen

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