Innenstadt und Factory Outlet Center - gemeinsam einsam?

Was bedeutet es, wenn sich Factory Outlet Center (FOC) – wie zuletzt in Bad Münstereifel – in Richtung Innenstadt bewegen? Neben den nach wie vor kontrovers erörterten überörtlichen Wirkungen auf weitere Innenstädte im engeren und weiteren Umfeld gilt es, sich mit den Anforderungen an die planerische Steuerung in der Ansiedlungskommune auseinanderzusetzen; nicht nur hinsichtlich der infrastrukturellen Erfordernisse, sondern auch um mögliche Synergieeffekte nutzbar zu machen. Diese Herausforderung griff die Fachtagung  "Innenstadt und Factory Outlet Center - gemeinsam einsam?" am 18. und 19. März 2015 in Wolfsburg auf.

Synergieeffekte für Stadt und Region nutzen

Die Vertreter von Mac Arthur Glen und von der Wirtschaftsförderung Wolfsburg betonten die belebende Wirkung und Ergänzung für den Innenstadteinzelhandel, aber auch für Gastronomie und Hotellerie. Dies zeigten die FOCs in Wolfsburg, aber auch in Neumünster und im niederländischen Roermond. Diese ziehen in erster Linie Besucher von außerhalb an, die vielfach auch die Innenstadt besuchen, wohingegen die Bewohner der Städte weiterhin vorwiegend die Innenstadt besuchen. Dr. Stefan Holl, Geschäftsführer der GMA, zeigte auf, wie sich Synergieeffekte für Stadt und Region durch den Shopping-Tourismus nutzen lassen. Marc Föhrer, Geschäftsführer Stadt und Handel, wies darauf hin, dass zur tatsächlichen Nutzung des Koppelungspotenzials die Lage, Anbindung und Qualität der Innenstadt entscheidend sei. Wichtig für die städtebauliche Einbindung sind zudem gute Einzelhandelskonzepte.

Raumordnerische Steuerung von FOC-Ansiedlungen

Rechtsanwalt Dr. Janning erklärte ausführlich die komplexe, je nach Bundesland unterschiedliche raumordnerische Steuerung von FOC-Ansiedlungen. Bis auf spezifische FOC-Vorgaben in wenigen Ländern gelten die allgemeinen Ziele und Grundsätze für Einzelhandelsgroßprojekte. Zu beachten sind das Konzentrations-  oder Zentralitätsgebot, das Integrations-, das Kongruenzgebot bzw. Überschreitungsverbort und das Beeinträchtigungsverbot. Doch unterscheiden sich in den LEPs z. B. sowohl Systematik als auch Anforderungen an die zentralörtliche Gliederung. Zudem sind die Gebote und Verbote unbestimmte Rechtsbegriffe, die vor Gericht unterschiedlich ausgelegt werden und in der Landesplanung verschiedene gehandhabt werden.

So ist fraglich, welche Art von Versorgungsbereich für das Integrationsgebot maßgeblich ist, bis zu welcher Kaufkraftbindung ein Ansiedlungsvorhaben den zentralörtlichen Versorgungsbereich der Standortgemeinde überschreiten darf und wie stark die tatsächliche Beeinträchtigung der zentralen Versorgungsfunktion der Nachbargemeinden gegeben ist.

Auswirkungen von FOC haben größeren Radius als bislang angenommen

Hier verdeutlichte Marc Föhrer, dass durch die weiten Einzugsgebiete die Auswirkungen eines FOC weit stärker im Raum streuen als bisher angenommen. Damit ergeben sich - anders als bei Einkaufszentren - auch in größerer Entfernung Umverteilungen. Doch die Umsatzverteilung ist nach wie vor eine Black Box, mit der aber die Verträglichkeit überprüft wird. Deshalb müsse man mit vielfältigen Bewertungsparametern die Verträglichkeit transparenter und sachgerechter machen. Hierzu erläuterte Jan Kuhlmann von der Wirtschaftsförderung der Stadt Rheine, wie man dort mit der Ansiedlung des FOC im benachbarten Ochtrup umgegangen sei.

Weitere Informationen

Bildnachweise von links oben nach rechts unten:
© WMG, Florian Martin